Gesetzlich geregelt: die digitalen Stromzähler der Netzbetreiber
Die digitalen Stromzähler.
Die Energiewende ist im vollen Gange und erfordert konkrete Maßnahmen. Elektrizität wird zunehmend dezentral erzeugt und genutzt. Das führt zwangsläufiger Weise dazu, dass Strom- und Informationsflüsse stärker miteinander verknüpft werden müssen, um die Energieeffizienz zu verbessern. So bekommt der Verbraucher eine transparentere Übersicht über den Verbrauch und der Netzbetreiber kann einen besseren Ausgleich von natürlichen Schwankungen bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch den optimalen Austausch von Messdaten sorgen. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die flächendeckende Einführung digitaler Stromzähler beschlossen. Die Stadtwerke Jülich als Messstellenbetreiber sind dazu verpflichtet, das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ umzusetzen, und werden daher in den kommenden Jahren alte Stromzähler durch neue, digitale Zähler ersetzen. Bei den digitalen Stromzählern wird unterschieden zwischen zwei Zählerarten: der modernen Messeinrichtung (mME) und dem intelligenten Messsystem (iMSys).
Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys)?
Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) handelt es sich um eine moderne Messeinrichtung (mME), die erweitert mit einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway, verbunden ist.. Die Vorteile für den Verbraucher liegen auf der Hand. Durch die erhöhte Transparenz kann der Verbraucher jederzeit seinen Stromverbrauch ermitteln, mit den Verbrauchszahlen vom Vorjahr oder anderen Verbrauchszahlen vergleichen, sein Verbrauchsverhalten anpassen und somit Geld sparen. In Zukunft auch dadurch, dass er zeitgesteuerte Tarife nutzt, um z.B. Spülmaschinen oder Waschmaschinen zu Zeiten laufen zu lassen, in denen der Strom besonders günstig ist. Das intelligente Messsystem (iMSys) ist die Grundlage dafür, dass dies funktioniert. Darüber hinaus übermittelt es dem Netzbetreiber wichtige Informationen, die er für den Ausbau moderner zukunftsfähiger Netze benötigt. Dadurch wird die stabile Auslastung der Netze verbessert. Neubaumaßnahmen können zielgenauer durchgeführt werden. Gut für die Verbraucher, gut für die Netzbetreiber, und gut für die Umwelt.
Der Datenschutz zur modernen Messeinrichtung (mME) und zum intelligenten Messsystem (iMSys).
Der Zählerstand der modernen Messeinrichtung (mME) ist jederzeit vom Display ablesbar. Der Zugriff Dritter auf die persönlichen Verbrauchsdaten ist nur mithilfe einer PIN möglich. Die PIN wird dem Zähler einmalig nach einem Zufallsprinzip zugeordnet und kann dann nicht mehr geändert werden. Die Daten können nicht aus der Ferne ausgelesen werden. Die Ablesung dieser neuen Zähler erfolgt weiterhin durch uns persönlich einmal im Jahr vor Ort oder durch Selbstablesung. Eine moderne Messeinrichtung (mME) kann auf Wunsch des Kunden, der eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von 1 bis 7 kWp bzw. KW betreibt, oder bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch bis zu 6.000 kWh/Jahr, gemessen über 3 Jahre, ab 2020 zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) erweitert werden. Überschreitet die Leistung den genannten Wert, muss die moderne Messeinrichtung (mME) zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) erweitert werden.
Beim intelligenten Messsystem (iMSys) schreibt das Messstellenbetriebsgesetz „Smart-Meter-Gateway“ Schutzprofile und technische Richtlinien vor, mit denen Datenschutz und Datensicherheit verbindlich erklärt werden. Hauptverantwortlich für die Erstellung dieser Schutzprofile und Richtlinien ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zertifizierte Gateways sind mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Die Stadtwerke Jülich halten sich selbstverständlich streng an alle vorgegebenen Datenschutzgesetze und Richtlinien. Durch uns werden ab 2018 ausschließlich zertifizierte Smart-Meter-Gateways eingesetzt.
FAQ´s
Sie haben noch Fragen zum Messstellenbetrieb der Stadtwerke Jülich? Hier einige oft gestellten Fragen mit den entsprechenden Anworten. Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
FAQ
Warum werden intelligente Zählersysteme eingeführt?
Die Verpflichtung zum Einbau von neuen, modernen Messeinrichtungen basiert auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW), das im Jahr 2016 verabschiedet wurde. Der Gesetzgeber will mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Mithilfe des Smart Meters gewinnt der Kunde mehr Transparenz über seinen Energieverbrauch und kann somit Energie einsparen. Darüber hinaus verschaffen die modernen Stromzähler eine bessere Datengrundlage für den Ausbau und Betrieb von intelligenten Netzen (Smart Grid).
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Smart Meter, einer modernen Messeinrichtung und intelligenten Messsystem?
Im GDEW (Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende) wird der Begriff „Smart Meter“ nicht verwendet. Im Sprachgebrauch wird „Smart Meter“ allerdings gängig für die neu eingebauten Geräte (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) verwendet. Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Messsystem (s. Frage 3+4).
Was ist der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem intelligenten Messsystem (iMSys)?
Eine moderne Messeinrichtung ist ein Basiszähler (EDL24 oder andere). Zusammen mit einem Smart Meter Gateway (Kommunikationseinheit für die Fernauslesung) wird es zu einem intelligenten Messsystem (im herkömmlichen Sprachgebrauch „Smart Meter“).
Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden moderne Messeinrichtungen/intelligente Messsysteme eingeführt?
Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW). Es ist im September 2016 in Kraft getreten. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine gesetzliche, rechtsverbindliche Verpflichtung zum flächendeckenden Einbau sogenannter moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme. Digitale Geräte, die in den letzten Jahren verbaut wurden, müssen daher langfristig getauscht werden.
Werden moderne Messeinrichtungen nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern eingebaut?
Moderne Messeinrichtungen werden auch in anderen Ländern der Europäischen Union eingebaut. Nach dem Willen der Europäischen Union sollen in fast allen Mitgliedstaaten derartige Messsysteme eingeführt werden. Die Vorreiterrolle nehmen in dieser Hinsicht Italien, Großbritannien und Schweden ein.
Verbrauchen die Geräte selber Strom?
Ja. Der Strom wird aber nicht über die Verbrauchsstelle des Kundens bezogen, sondern greift die Energie noch vor der Messung ab.
Fällt durch den Einbau der modernen Zähler das Ablesen weg?
Die modernen Messeinrichtungen (mME), die bei Kunden mit dem Stromverbrauch unter 6.000kWh/a eingebaut werden, haben keine Kommunikationseinheit, welche die Daten an den Messstellenbetreiber übertragen kann. Bei dieser Kundengruppe werden wir weiterhin Ablesungen durchführen müssen. Bei Kunden mit einem intelligenten Messsystem (iMsys) werden die Daten an den Messstellenbetreiber automatisch übermittelt.
Was messen mME/iMSys?
„Beide Zählersysteme können nur den Stromverbrauch messen. Eine moderne Messeinrichtung (mME) erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch (am Display können außerdem Daten der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden). Ein intelligentes Messsystem (iMSys) verfügt darüber hinaus über eine Kommunikationseinheit, über welche die Messwerte an die berechtigten Stellen übertragen werden.“
Was messen mME/iMSys nicht?
Eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach einzelnen Geräten kann man nur mit Hilfe weiterführender Anwendungen durchführen. Die Zählersysteme können auch nicht Geräte steuern, dazu braucht man noch ein weiteres Stück Hardware (so genannte Steuerbox).
Welche Kosten kommen für den Zählerwechsel auf den Kunden zu?
Der Zählerwechsel kostet den Endverbraucher nichts (mit der Ausnahme eines ggf. nötigen Umbaus des Zählerplatzes). Die Entgelte für den jährlichen Betrieb (Preisobergrenzen, „“POG““) werden im Gesetz festgelegt und richten sich nach der Verbrauchsklasse des Kunden. Wie viel der Kunde für die moderne Messeinrichtung (mME) / das intelligente Messsystem (iMS) pro Jahr bezahlen muss entnehmen Sie bitte dem Preisblatt auf unserer Internetseite: http://netz.stadtwerke-juelich.com/fileadmin/SW-Juelich/user_upload/Downloads/NNE_MSB_AKT.pdf
Kann ich auf Wunsch auch ein intelligentes Messsystem erhhalten, obwohl für mich „nur“ eine moderne Messeinrichtung vorgesehen ist? Falls ja: was kostet mich das?
Ja, moderne Messeinrichtungen können auf Ihren Wunsch zu einem intelligenten Messsystem nachträglich aufgerüstet werden. Bitte denken Sie aber daran, dass die intelligenten Messsysteme voraussichtlich erst ab 2018 verfügbar sind. Intelligente Messsysteme sind teurer als moderne Messeinrichtungen und nur dann sinnvoll, wenn Sie durch ihren Einsatz Mehrwerte im Rahmen eines besonderen Vertriebsproduktes generieren können. Die Kosten für das intelligente Messsystem sind in den Konditionen des Vertriebsproduktes enthalten. Sollten Sie einen separaten Messstellenbetriebsvertrag mit Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber, z.B. der Westnetz GmbH, abgeschlossen haben, werden die Kosten des intelligenten Messsystems Ihnen von dort aus separat in Rechnung gestellt. Die Kosten pro Jahr können Sie dem Preisblattt des grundzuständigen Messstellenbetreibers, z.B. dem der Westnetz GmbH, entnehmen. Allerdings ist ein Einbau „“außer der Reihe““ und auf Ihren Wunsch eine Zusatzleistung nach § 35 MsbG, für die einmalige Zusatzkosten anfallen können. Diese sind ebenfalls dem vorgenannten Preisblatt zu entnehmen.
Wie lange dauert der Zählerwechsel? Muss der Kunden mit langen Montagezeiten rechnen?
In der Regel dauert der Zählerwechsel einer modernen Messeinrichtung nicht länger als bisher. Da bei intelligenten Messsystemen auch das Smart Meter Gateway eingebaut werden muss, ist dieser Wechel geringfügig zeitaufwendiger und dauert daher ca. 10 Minuten länger.
Wie werden die Kunden über den Zählerwechsel informiert?
Die Kunden werden drei Monate vor dem Wechsel mit der Information, dass ein Zählerwechsel ansteht, angeschrieben. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe. Ca. 2 Wochen vor dem Wechsel wird der Kunde über das genaue Datum informiert.
Können die Kunden den Einbau moderner Messtechnik ablehnen?
Nein, die Kunden sind gesetzlich verpflichtet, die moderne Messtechnik einbauen zu lassen.Sie haben kein Wahlrecht zwischen dem bisherigen und dem neuen Zählersystem.
Gibt es das intelligente Zählersystem auch für Gas?
Im Gasbereich müssen ab sofort nur solche Zähler eingebaut werden, die eine Schnittstelle zur Anbindung an ein Smart Meter Gateway haben. Zähler mit registrierender Leistungsmessung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 eingebaut und bis zu acht Jahre ab Einbau genutzt werden.
Datenschutz: Sind die durch die Zählersysteme erfassten Daten sicher?
Die Kundendaten aus den intelligenten Messsystemen (iMSys) werden über eine verschlüsselte Kommunikation in ein gesichertes Rechenzentrum übermittelt und sind während des ganzen Prozesses absolut sicher. Hierfür sorgt unter anderem ein vom Bundesministerium für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiertes Schutzprofil für intelligente Zählersysteme.
Wie werden die Daten der Kunden mit iMSys übermittelt?
Die Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) kommuniziert mit der Datenverarbeitungsstelle in den meisten Fällen über Funk.
Was ist ein Smart Meter Gateway Administrator?
Der Smart Meter Gateway Administrator (SMGWA) ist für den Empfang und die Weiterleitung der durch das intelligente Messsystem übermittelten Daten zuständig. Da diese Aufgabe aufgrund der hohen IT-Anforderungen nur bei einer großen Anzahl von Zählpunkten wirtschaflich ist, werden wir hierfür einen Dienstleister beauftragen, der aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgewählt ist.
Was bedeuten „grundzuständiger“ und „wettbewerblicher“ Messstellenbetreiber?
Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist in der Regel der bisheriger Netzbetreiber. Er steht in Konkurrenz zu dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB). Diese Rolle können auch Unternehmen ohne eigenes Netz einnehmen. Die wettbewerblichen Messstellenbetreiber sind nicht an die Preisobergrenzen gebunden und können Zusatzleistungen (z.B. Echtzeitanzeige von Stromverbrauch) anbieten.
Wie sieht die zeitliche Planung aus?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass drei Jahre nach dem Beginn des Smart Meter Rollouts (Zeitpunkt der verpflichtenden flächendeckenden Installation) mindestens 10% der umzustattenden Messstellen umgebaut sind (sowohl im iMSys- als auch im mME-Bereich). Wir beginnen mit dem Einbau der modernen Messeinrichtungen ab September 2018. Der Einbau der ersten intelligenten Messsysteme kann erst mit der Verfügbarkeit der Systeme erfolgen. In der Branche rechnet man damit, dass die ersten Systeme ab Herbst 2018 verfügbar sind. Bis zum Jahr 2032 müssen 95% aller Zählpunkte umgebaut sein.
Gibt es schon praktische Erfahrungen mit dem Einbau und Betrieb von intelligenten Zählersystemem in unserem Stadtwerk?
Bei uns im Hause haben wir bereits mehrere Pilotprojekte erfolgreich umgesetzt.
Welche möglichen Zusatzleistungen sind im Bereich intelligentes Zählerwesen möglich?
Beispielhaft können wir folgende zusätzlichen Leistungen aufführen: Echtzeitvisualisierung, Smart Home, Messung von Ein- / Rückspeisung, individuelle Verbrauchsprognosen, Vermarktung von Variabilität im Netz, lastvariable Tarife, Verbrauchsdisaggregation, automatisierte Nachbestelltung von Verbrauchsgütern oder Warnmeldungen bei Abweichungen des Standardverbrauchs.
Persönlicher Kontakt
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