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All­ge­mei­ne FAQs

Sor­tier­bar in ver­schie­de­ne Kategorien

Wie orga­ni­sie­ren die Stadt­wer­ke Jülich die jähr­li­che Zählerablesung?

In 2024 wer­den die Stadt­wer­ke zum ers­ten eine Voll­ab­le­sung durch­füh­ren. Die Able­ser wer­den von Dezem­ber bis Janu­ar von Haus zu Haus gehen und nach Mög­lich­keit Fotos aller regis­trier­ten Zäh­ler und Zäh­ler­stän­de machen. Auch an den Tagen zwi­schen Weih­nach­ten und Neu­jahr sind sie im Ein­satz. Sie tra­gen gel­be Warn­wes­ten mit der Auf­schrift ‚Zäh­ler-Able­sung‘ und haben einen Able­se­aus­weis mit Foto sowie mit ihrem Vor- und Zuna­men bei sich. Wenn sie beim ers­ten Ver­such nie­man­den antref­fen, hin­ter­las­sen sie eine Kar­te mit einem neu­en Ter­min. Kön­nen sie den Zäh­ler auch beim zwei­ten Besuch nicht able­sen, hin­ter­las­sen sie erneut eine Kar­te mit einem QR-Code zur Selbstab­le­sung durch den Kunden.

Able­se­zei­ten:
2. Dezem­ber 2024 bis 5. Janu­ar 2025

Mon­tag bis don­ners­tags: 08:00 – 18:30 Uhr

Frei­tags: 08:00 – 16:30 Uhr 

Sams­tag: 10:00 – 15:00 Uhr

Wo bekom­me ich Infor­ma­tio­nen zu Rechnungen?

Damit Sie Ihre Rech­nung bes­ser ver­ste­hen kön­nen, haben wir für Sie eine Mus­ter­rech­nung mit Erläu­te­run­gen zu allen Punk­ten erar­bei­tet, die Sie hier ein­se­hen und down­loa­den können:

SWJ Mus­ter-Rech­nung

Ich habe eini­ge Fra­gen bezüg­lich der Kos­ten­pau­scha­len. Kön­nen Sie mir weiterhelfen?

Kos­ten für zusätz­li­che Abrechnungen

Beschrei­bung
Prei­se
je Rech­nungs­ko­pie
Aus­stel­lung einer Rechnungskopie
5,00 € (net­to)
Simu­la­ti­ons­rech­nung
15,00 € (net­to)
zusätz­li­che Abrechnung
29,95 € (brut­to)

Kos­ten­an­for­de­run­gen bei Zahlungsverzug

net­to
brut­to
Mahn­kos­ten jeweils
2,00 €
2,00 €
Kos­ten Sperrankündigung
2,00 €
2,00 €
Inkas­so­kos­ten
15,00 €
15,00 €
Wie­der­her­stel­lung des Anschlusses/​der Anschlussnutzung*
46,22 €
55,00 €
Zuschlag Eil­ent­sper­rung*
12,60 €
15,00 €
Unter­bre­chung des Anschlusses/​der Anschlussnutzung
20,00 €
20,00 €
Kos­ten für zusätz­li­che Abrechnungen
Aus­stel­lung einer Rechnungskopie
5,00 € (net­to)
Simu­la­ti­ons­rech­nung
15,00 € (net­to)
zusätz­li­che Abrechnung
29,95 € (brut­to)
Kos­ten­an­for­de­run­gen bei Zahlungsverzug
Mahn­kos­ten jeweils
Net­to­preis
Brut­to­preis
4,00 €
4,00 €
Kos­ten Sperrankündigung
Net­to­preis:
Brut­to­preis:
4,00 €
4,00 €
Inkas­so­kos­ten
Net­to­preis
Brut­to­preis
15,00 €
15,00 €
Unter­bre­chung des Anschlusses/​der Anschlussnutzung
Net­to­preis:
Brut­to­preis:
20,00 €
20,00 €
Wie­der­her­stel­lung des Anschlusses/​der Anschlussnutzung*
Net­to­preis
Brut­to­preis
46,22 €
55,00 €
Zuschlag Eil­ent­sper­rung*
Net­to­preis:
Brut­to­preis:
12,60 €
12,60 €
Wie lese ich mei­nen Strom­zäh­ler rich­tig ab?

– Der Fer­ra­ris­zäh­ler (Mecha­ni­scher Drehstromzähler)

1. Schritt: Die Zäh­ler­num­mer fin­den Sie im unte­ren Bereich Ihres Strom­zäh­lers. Ver­glei­chen Sie die­sen mit der Num­mer auf der Ablesekarte.

2. Schritt: Notie­ren Sie den Zäh­ler­stand, der als Kilo­watt­stun­de im obe­ren Bereich dar­ge­stellt wird. Hier wer­den nur die Zah­len im schwar­zen Bereich benö­tigt. Bei Strom­zäh­lern mit zwei Zähl­wer­ken (HT/NT) notie­ren Sie bit­te bei­de Werte.

– Der Digi­ta­le Haushaltszähler

1. Schritt: Die Zäh­ler­num­mer des digi­ta­len Strom­zäh­lers fin­den Sie meist in der Nähe von dem Schrift­zug „Stadt­wer­ke Jülich“. Ver­glei­chen Sie die­se mit der Num­mer auf der Able­se­kar­te.
2. Schritt: Notie­ren Sie den Zäh­ler­stand der als Kilo­watt­stun­de im digi­ta­len Bereich dar­ge­stellt wird. Die­ser wird ohne Nach­kom­ma­stel­le dar­ge­stellt.
Wich­tig: Der Zäh­ler­stand wird rol­lie­rend zwi­schen Bezug und Lie­fe­rung ange­zeigt. Beach­ten Sie nach­fol­gen­de Tabelle:

Bei Strom­zäh­lern mit meh­re­ren Zähl­wer­ken, z. B. bei Unter­schei­dung zwi­schen Hoch­ta­rif und Nacht­ta­rif oder beim Besit­zen einer Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge beach­ten Sie fol­gen­de Tabel­le:
Ihre Bezugs­da­ten
1.8.0 Ihr Bezug Gesamt
1.8.1 Bezug HT
1.8.2 Bezug NT

Ihre Lie­fe­rung (z. B. durch PV-Anla­ge)
2.8.0 Ihre Lie­fe­rung Gesamt an die SWJ
2.8.1 Ihre Lie­fe­rung an SWJ (HT)
2.8.2 Ihre Lie­fe­rung an SWJ (NT)

Wie lese ich mei­nen Gas­zäh­ler rich­tig ab?

1. Schritt: Ver­glei­chen Sie die Zäh­ler­num­mer Ihres Gas­zäh­lers (unter dem Bar­code-Strei­fen) mit der Num­mer auf der Able­se­kar­te
2. Schritt: Über­tra­gen Sie den Zäh­ler­stand auf Ihre Kar­te. Bit­te berück­sich­ti­gen Sie dabei nur die Zah­len im schwar­zen Bereich.

Wie lese ich mei­nen Was­ser­zäh­ler rich­tig ab?

1. Schritt: Klap­pen Sie bit­te den Deckel Ihres Was­ser­zäh­lers auf.
2. Schritt: Ver­glei­chen Sie die Zäh­ler­num­mer auf dem Kranz mit der Num­mer auf der Able­se­kar­te.
3. Schritt: Den aktu­el­len Zäh­ler­stand fin­den Sie mit­tig auf dem Was­ser­zäh­ler. Bit­te berück­sich­ti­gen Sie dabei nur die Zah­len im schwar­zen Bereich.

Hin­weis: Der Was­ser­zäh­ler mit dem gold­far­be­nen Kranz besitzt KEI­NE Nachkommastellen!

Ich habe eine Able­se­kar­te erhal­ten. Was hat es damit auf sich?

Für den Fall, dass unse­re Able­ser Sie auch nach dem 3. Ver­such nicht ange­trof­fen haben, wur­de Ihnen eine Able­se-Kar­te hin­ter­las­sen. Die Kar­te wur­de vom Able­ser mir ihren Kun­den­da­ten vor­aus­ge­füllt. Bit­te nut­zen Sie aus­schließ­lich die auf der Kar­te auf­ge­führ­ten Rück­ant­wort­mög­lich­kei­ten mitgeteilt.

Able­se­kar­te-Mus­ter

Ich möch­te bau­en und habe Fra­gen zu den Ver­sor­gungs­lei­tun­gen oder benö­ti­ge Plä­ne hier­zu. An wen kann ich mich wenden?

Bit­te wen­den sie sich an Frau Anna Axer, E‑Mail: a.​axer@​stadtwerke-​juelich.​de

Wo erfah­re ich, ob ich an mei­nem Wohnort/​in mei­nem Stadt­teil ver­sorgt wer­den kann?

Zu Infor­ma­tio­nen zu der Ver­sor­gung in den jewei­li­gen Netz­ge­bie­ten, wen­den Sie sich bit­te an unser Kun­den­zen­trum.
Email: service@​stadtwerke-​juelich.​de
Tele­fon: 625–122
Öff­nungs­zei­ten:
Mon­tag-Mitt­woch: 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Don­ners­tag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Frei­tag: 8:30 bis 12:00 Uhr

Benö­ti­gen Sie Infor­ma­tio­nen zur Standrohrvermietung?

Hier fin­den Sie alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen zur Standrohrvermietung:

Wo bekom­me ich das Stand­rohr?
Ver­trags­ab­schluss, Aus­ga­be und Rück­ga­be:
Stadt­wer­ke Jülich GmbH An der Vogel­stan­ge 2 a 52428 Jülich
Rück­fra­gen und Ter­min­ver­ein­ba­run­gen unter: 02461÷625−0 oder 02461−625−115 bzw. 01722577162

Wann kann ich ein Stand­rohr aus­lei­hen oder zurück­brin­gen?
Bit­te ver­ein­ba­ren Sie für die Abho­lung des Stand­roh­res einen Ter­min unter o.g. Telefonnummer.

Öff­nungs­zei­ten für die Rück­ga­be des Stand­roh­res:
Mo – Do 10.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr
Fr 10.00 – 12.00 Uhr

Wel­che Anga­ben benö­ti­gen die Stadt­wer­ke Jülich von mir?

  1. Name und Anschrift des Aus­lei­hers bzw. Rechnungsanschrift
  2. Genaue Bezeich­nung des Bau­vor­ha­bens (Stra­ße + Hausnummer)
  3. Bank­ver­bin­dung für die Erstat­tung der Sicherheitsleistung

Wird das Stand­rohr für eine Pool- oder Teich­be­fül­lung aus­ge­lie­hen, benö­ti­gen wir eine Frei­stel­lungs­be­schei­ni­gung für die Kanal­ge­büh­ren. Die­se erhal­ten Sie bei der Stadt­ver­wal­tung Jülich, Steu­er­amt, Gro­ße Rur­str. 17, 52428 Jülich.

Was muss ich sonst noch wissen?

Für die Ver­mie­tung eines Stand­roh­res muss eine Kau­ti­on in Höhe von 1000,- € hin­ter­legt wer­den. Die­se Sicher­heits­leis­tung kann wie folgt geleis­tet werden:

  • per Über­wei­sung (Bit­te den Über­wei­sungs­be­leg bei Abho­lung des Stand­roh­res mitbringen!)
  • per Scheck (Ver­rech­nungs­scheck)
  • mit EC-Kar­te

Unse­re Bank­ver­bin­dung:
Spar­kas­se Düren
Kon­to­num­mer 3800380 – IBAN DE86 395501100003800380
Bank­leit­zahl 395 501 10 – BIC SDUEDE33XXX

Ver­wen­dungs­zweck: Stand­rohr + Ihr Name

Die Über­wei­sung muss vor der Abho­lung des Stand­roh­res auf o.g. Kon­to der Stadt­wer­ke Jülich GmbH erfol­gen.
Nach Rück­ga­be des Stand­roh­res erfolgt die Abrech­nung der Stand­rohr­mie­te (z. Zt. 25 € zzgl. USt. für jeden ange­fan­ge­nen Monat) mit der Sicher­heits­leis­tung. Ein bestehen­des Gut­ha­ben wird auf das von Ihnen bei der Abho­lung des Stand­roh­res benann­te Kon­to überwiesen.

Der auf mei­ner Rech­nung ange­ge­be­ne Zäh­ler­stand ent­spricht nicht dem, der abge­le­sen wur­de. Warum?

Wie Sie wis­sen, erfolg­ten die Able­sun­gen der Zäh­ler­stän­de im Zeit­raum Anfang Dezem­ber bis zur ers­ten Janu­ar­wo­che. Die von den Able­sern ermit­tel­ten Zäh­ler­stän­de wur­den in unser Abrech­nungs­sys­tem über­tra­gen. Da es jedoch sinn­voll ist, jeweils den Ver­brauch des Kalen­der­jah­res abzu­rech­nen, haben wir auf Basis die­ser Zäh­ler­stän­de den Jah­res­ver­brauch auf den 31.12. hoch- bzw. zurück­ge­rech­net. Dazu greift das Abrech­nungs­sys­tem auf jah­re­lan­ge Erfah­rungs­wer­te zurück, die all­ge­mein in der Bran­che akzep­tiert sind und den ein­schlä­gi­gen Ver­ord­nun­gen ent­spre­chen. Hier­bei wer­den z.B. Tem­pe­ra­tu­ren und typi­sche Ver­brauchs­schwan­kun­gen berücksichtigt.

Der Betrag in der Zei­le „abzüg­lich ange­for­der­te Abschlä­ge“ stimmt nicht mit den von mir geleis­te­ten Zah­lun­gen über­ein. Ich habe tat­säch­lich mehr/​weniger gezahlt.

Mit dem ange­ge­be­nen Betrag ist kei­ne Aus­sa­ge über Ihre tat­säch­li­chen Zah­lun­gen ver­bun­den; die Anga­be dient nur Ihrer Ori­en­tie­rung, wel­cher Betrag ins­ge­samt an Abschlä­gen hät­te gezahlt wer­den müs­sen, unab­hän­gig davon, ob Sie mehr oder weni­ger gezahlt haben. Wenn Sie mehr gezahlt haben, fin­den Sie die­se Zah­lun­gen in der Zei­le „abzüg­lich bestehen­des Gut­ha­ben“; falls Sie weni­ger gezahlt haben, ist der Dif­fe­renz­be­trag in der Zei­le „zuzüg­lich bestehen­de For­de­rung“ zu finden.

Wie setzt sich der Betrag in der Zei­le „zuzüg­lich bestehen­de For­de­rung“ zusammen?

In die­ser Sum­me sind sämt­li­che Beträ­ge zusam­men­ge­fasst wor­den, die Ihr Kun­den­kon­to im letz­ten Jahr belas­tet haben, z. B. wenn Sie weni­ger als die ange­for­der­ten Abschlä­ge bezahlt haben oder ange­mahnt wer­den muss­ten. Auch Ver­zugs­zin­sen, Rück­last­kos­ten und wei­te­re Neben­kos­ten wie Mel­de­aus­kunfts­ge­büh­ren wer­den in die­sem Betrag berück­sich­tigt. Bei Unklar­hei­ten über­sen­det Ihnen unser For­de­rungs­ma­nage­ment ger­ne einen detail­lier­ten Kontoauszug.

Wie setzt sich der Betrag in der Zei­le „abzüg­lich bestehen­des Gut­ha­ben“ zusammen?

In die­ser Sum­me wer­den sämt­li­che Zah­lun­gen berück­sich­tigt, die Sie über die ange­for­der­ten Abschlä­ge hin­aus geleis­tet haben. Auch Gut­schrif­ten, etwa aus kor­ri­gier­ten Abschlä­gen oder nicht abge­ru­fe­ne Gut­ha­ben des Vor­jah­res, wer­den in die­ser Zei­le erfasst.

Die Rech­nung schließt mit einem Gut­ha­ben ab, von dem der Abschlag per 15.02. abge­zo­gen wird. Ich habe aber schon Anfang Janu­ar eine Zah­lung für die­sen Abschlag geleistet.

In der Rech­nung sind sämt­li­che Zah­lungs­ein­gän­ge bis zum Mit­te Janu­ar ein­be­zo­gen wor­den; Zah­lun­gen danach konn­ten nicht mehr berück­sich­tigt wer­den. Ger­ne ver­wei­sen wir in die­sem Zusam­men­hang auf unser Last­schrift­ver­fah­ren: Wenn Sie uns ein SEPA-Man­dat ertei­len, wer­den frist­ge­mäß nur die Beträ­ge von Ihrem Kon­to abge­bucht, die tat­säch­lich fäl­lig werden. 

War­um ist kein Janu­ar­ab­schlag in der Rech­nung erwähnt?
Es wer­den 11 Teil­be­trä­ge je Kalen­der­jahr erho­ben. Im Janu­ar ent­fällt somit die Abschlags­zah­lung. Wenn Sie im Janu­ar eine Zah­lung geleis­tet haben, die bis zum 10.01. bei uns ein­ge­gan­gen und ver­bucht wor­den ist, wur­de die­se mit der Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung verrechnet.
Kann ich mei­nen Abschlag ändern lassen?

In Abspra­che mit dem Ser­vice-Team der Stadt­wer­ke kön­nen Sie die Abschlags­be­trä­ge anpas­sen las­sen. Dies ist vor allem dann sinn­voll, wenn abzu­se­hen ist, dass sich der Ver­brauch deut­lich ändert – etwa wenn sich die Per­so­nen­an­zahl im Haus­halt ändert. Eine Anpas­sung der Abschlags­zah­lung beugt in sol­chen Fäl­len über­ra­schen­den Nach­zah­lun­gen bei der nächs­ten Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung wirk­sam vor.

Bekom­me ich jeden Monat eine Zahlungsaufforderung?

Nein, unse­re Jah­res­ab­rech­nung infor­miert über Höhe und Fäl­lig­keit der Abschlags­zah­lun­gen. Bei Umzug bzw. Aus­zug erhal­ten Sie Ihre Schluss­rech­nung natür­lich zeitnah.

Was ist die Grund­la­ge für die Wasser-Grundpreisberechnung?

Der Grund­preis, der die Kos­ten für die Bereit­stel­lung der Was­ser­ver­sor­gungs­an­la­gen deckt, wird je Woh­nung berech­net. Als Woh­nung gilt, unab­hän­gig von der Grö­ße, jede selb­stän­di­ge Wohn­ein­heit (auch Ein­lie­ger- und Ein­raum­woh­nun­gen).
Zum 01.01.2016 wur­de eine neue Was­ser­preis­sys­te­ma­tik ein­ge­führt. Es gibt jetzt zwei Preis­blät­ter, eines für Haus­halts­kun­den (Was­ser­ver­brauch für Wohn­zwe­cke) und eines für Nicht-Haus­halts­kun­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter FAQs Wasser.

Wie kann ich mei­ne Rech­nun­gen und Abschlä­ge bezah­len? Wel­ches Ver­fah­ren emp­feh­len Sie mir?

Am ein­fachs­ten ist es, die Bei­trä­ge im Rah­men des SEPA-Ver­fah­rens von Ihrem Kon­to abbu­chen zu las­sen. Dazu ertei­len Sie uns bit­te schrift­lich ein SEPA-Madat (hat die ehe­ma­li­ge Ein­zugs­er­mäch­ti­gung ersetzt), das Sie natür­lich jeder­zeit wider­ru­fen kön­nen. Die meis­ten unse­rer Kun­den nut­zen die­ses Ver­fah­ren. Soll­ten Sie noch kein SEPA-Man­dat erteilt haben, liegt Ihrer Rech­nung ein ent­spre­chen­des For­mu­lar bei.

Was ist SEPA?

Kon­to­num­mer, Bank­leit­zahl und Ein­zugs­er­mäch­ti­gung wur­den bis 1. Febru­ar 2014 durch IBAN, BIC und das die SEPA Basis­last­schrift ersetzt. Vor­teil: Zah­lun­gen mit IBAN und BIC und SEPA-Man­dat kön­nen sowohl im Inland als auch in die ande­ren 32 Natio­nen des ein­heit­li­chen Euro-Zah­lungs­ver­kehrs­raums, kurz SEPA (Sin­gle Euro Pay­ments Area), getä­tigt wer­den. Vor­aus­set­zung: Der Zah­lungs­be­trag ist in Euro. SEPA umfasst die Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on sowie Island, Liech­ten­stein, Mona­co, Nor­we­gen und die Schweiz.

Was ver­steht man unter Arbeits- oder Verbrauchspreis?

Der Arbeits- oder Ver­brauchs­preis betrifft den varia­blen Anteil der Ener­gie- und Was­ser­lie­fe­rung und ist für jede bezo­ge­ne Kilo­watt­stun­de (kWh) Strom oder Gas bzw. Kubik­me­ter (m3) Was­ser zu bezah­len. Grund­la­ge hier­für ist das jeweils ver­ein­bar­te Preismodell.

Was ver­steht man unter Grund­preis oder Service-Preis?

Der Grund­preis oder Ser­vice-Preis umfasst die fixen Kos­ten der Ener­gie- und Was­ser­lie­fe­rung, das heißt die Kos­ten, die auch dann anfal­len, wenn gar kein Ver­brauch statt­fin­det. Dar­um wird die­ser auch dann fäl­lig, wenn wenig oder kein Ver­brauch stattfindet.

Wes­halb wird der Jah­res­ver­brauch manch­mal in meh­re­re Zeit­räu­me aufgeteilt?

Bei Preis­än­de­run­gen oder Ände­run­gen der Umsatz­steu­er und ande­rer Preis­be­stand­tei­le sind wir gesetz­lich ver­pflich­tet, den für die neu­en Prei­se maß­geb­li­chen Ver­brauch zeit­an­tei­lig zu berech­nen. Dies gilt auch, wenn Sie unter­jäh­rig den Tarif gewech­selt haben, ein Tur­nus­wech­sel statt­ge­fun­den hat oder Kon­troll­ab­le­sun­gen durch­ge­führt wurden.

War­um ste­hen Netz­ent­gel­te auf mei­ner Rechnung?

Für die Nut­zung der öffent­li­chen Ener­gie­ver­sor­gungs­net­ze, den Mess­stel­len­be­trieb, die Ver­brauchs­wert-ermitt­lung und die Abrech­nung ver­langt der Netz­be­trei­ber ein Ent­gelt. Die­ses ist ein Bestand­teil der Strom- und Gas­prei­se und wird in den Ver­brauchs­ab­rech­nun­gen dargestellt.

Die Netz­nut­zungs­ent­gel­te wer­den von der Bun­des­netz­agen­tur geprüft und müs­sen von ihr behörd­lich geneh­migt wer­den. Der Netz­be­trei­ber ist gesetz­lich ver­pflich­tet, ihre Netz­nut­zungs­ent­gel­te jähr­lich der Bun­des­netz­agen­tur zur Über­prü­fung vorzulegen.

Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz?

Ziel des KWK-Geset­zes ist die För­de­rung moder­ner Kraft­wär­me­kopp­lungs­an­la­gen zur Erzeu­gung von Ener­gie. Bei der Kraft­wär­me­kopp­lung wird die bei der Strom­erzeu­gung ent­ste­hen­de Abwär­me wei­ter genutzt (z. B. als Fern­wär­me). Dadurch wird ein beson­ders hoher Wir­kungs­grad gegen­über her­kömm­li­chen Kraft­wer­ken erreicht. Die Mehr­kos­ten die­ser För­de­rung wer­den auf die Kun­den umge­legt und sind im Strom­preis (ver­brauchs­ab­hän­gig) enthalten.

In mei­ner Jah­res­rech­nung haben Sie mir den neu­en Abschlag mit­ge­teilt. Wie bestim­men Sie die Höhe des Abschlags?

Die Höhe Ihres neu­en Abschlags basiert auf Ihrem Vor­jah­res­ver­brauch und auf den aktu­el­len Prei­sen. Dar­aus erge­ben sich die vor­aus­sicht­li­chen Jah­res­kos­ten für das lau­fen­de Jahr. Die­se wer­den durch 11 geteilt. Evtl. schon bekann­te Preis­än­de­run­gen wer­den zeit­an­tei­lig berech­net. Ist die­se Berech­nung nicht mög­lich, bemisst sich der Abschlag nach dem durch­schnitt­li­chen Ver­brauch ver­gleich­ba­rer Kunden.

Was bedeu­ten „Zustands­zahl“ und „Brenn­wert“ bei mei­ner Gas-Abrechnung?

Erd­gas ändert, wie auch alle ande­ren Gase, sein Volu­men sehr stark, wenn sich Tem­pe­ra­tur oder Druck ändern. Mit die­ser Volu­men­än­de­rung wech­selt auch immer der Ener­gie­ge­halt eines Kubik­me­ters. Um die­se phy­si­ka­li­schen Eigen­schaf­ten des Gases zu berück­sich­ti­gen, wer­den gem. dem DVGW-Arbeits­blatt G 685 drei Wer­te her­an­ge­zo­gen: Gas­ver­brauch, Zustands­zahl und Brennwert:

  • Der Gas­ver­brauch (m³) wird mit einem geeich­ten Gas­zäh­ler gemes­sen und grund­sätz­lich über das Zähl­werk des Gas­zäh­lers ermit­telt. Der Gas­ver­brauch ist die Dif­fe­renz der Zäh­ler­stän­de zwi­schen Beginn und Ende der Abrech­nungs­pe­ri­ode (i.d.R. 12 Monate).
  • Beim Erd­gas wird zwi­schen dem Norm­zu­stand und dem Betriebs­zu­stand unter­schie­den. Der Betriebs­zu­stand ist der Zustand des Erd­ga­ses im Gas­zäh­ler, der abhän­gig von Druck und Tem­pe­ra­tur des Erd­ga­ses ist. Die Abrech­nung erfolgt jedoch auf der Grund­la­ge des Norm­zu­stan­des. Daher muss der Betriebs­zu­stand auf den Norm­zu­stand umge­rech­net wer­den. Dies erfolgt über die Zustandszahl.
  • Der Brenn­wert beschreibt den Ener­gie­ge­halt, der in einem Norm­ku­bik­me­ter Gas ent­hal­ten ist Er wird mit einem hohen tech­ni­schen Auf­wand kon­ti­nu­ier­lich erfasst und als monat­li­cher Durch­schnitts­wert mitgeteilt.

Mul­ti­pli­ziert man nun den Gas­ver­brauch, die Zustands­zahl und den Abrech­nungs­brenn­wert mit­ein­an­der, ergibt sich die ver­brauch­te Ther­mi­sche Ener­gie (Ver­brauch). Sie wird in Kilo­watt­stun­den (kWh) ange­ge­ben und zur Abrech­nung* herangezogen.

*Für eine Ver­tie­fung in die Ther­mi­sche Abrech­nung von Gas wird das DVGW-Arbeits­blatt G 685 emp­foh­len. Die­ses Arbeits­blatt wur­de vom DVGW (Deut­sche Ver­ei­ni­gung des Gas- und Was­ser­fachs e.V.), der PTB (Phy­si­ka­lisch-Tech­ni­sche Bun­des­an­stalt) und den Lan­des­be­hör­den für das Eich­we­sen erarbeitet.

Was bedeu­tet die Ver­trags­bin­dung, die jetzt auf der Rech­nung zu fin­den ist?

Auf­grund der Libe­ra­li­sie­rung gibt es mitt­ler­wei­le ganz ver­schie­de­ne Ver­trags­kon­stel­la­tio­nen auf dem Strom- und Gas­markt. Damit Sie als Kun­de auf einen Blick alle für Sie rele­van­te Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen haben, geben wir jetzt auf der Rech­nung u. a. auch die Ver­trags­bin­dung an. Die­se sagt Ihnen, wie lan­ge Sie mit dem lau­fen­den Strom- oder Gas­ver­trag an uns gebun­den sind. Eine vor­he­ri­ge Kün­di­gung müss­te von uns abge­lehnt wer­den. Nur bei einem Aus-/Weg­zug aus unse­rem Ver­sor­gungs­ge­biet ist eine vor­zei­ti­ge Kün­di­gung möglich.

Wel­che staat­li­chen Abga­ben, Steu­ern und Ent­gel­te sind im Strom­preis enthalten?
  • Umsatz­steu­er: beträgt für Strom und Erd­gas 19 %, wird für den Ver­brau­cher auf Pro­duk­te und Waren auf­ge­schla­gen. Was­ser gilt in Deutsch­land als Lebens­mit­tel und wird daher mit 7 % versteuert.
  • Kon­zes­si­ons­ab­ga­be: Die Kon­zes­si­ons­ab­ga­be ist eine Abga­be an die Stadt bzw. Kom­mu­ne für die Mit­be­nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­we­ge durch Ver­sor­gungs­lei­tun­gen. Also dafür, dass ein Netz­be­trei­ber sei­ne Lei­tun­gen bis zu Ihnen vor das Haus legen darf. Ihre Höhe vari­iert in Abhän­gig­keit von der Gemein­de­s­grö­ße zwi­schen 1,32 und 2,30 ct/​kWh (§2 Kon­zes­si­ons­ab­ga­ben­ver­ord­nung, KAV)
  • Strom­steu­er: Die Stromsteuer/​Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/​Ener­gie­steu­er­ge­setz gere­gel­te Steu­er des Staa­tes auf den Ener­gie­ver­brauch, ähn­lich wie die Mine­ral­öl­steu­er für Ben­zin. Sie liegt bei 2,05 ct/​kWh.
  • EEG-Umla­ge: Mit der EEG-Umla­ge wird die Erzeu­gung von Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien geför­dert. Die aus dem Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG) ent­ste­hen­den Kos­ten wer­den bun­des­weit auf die Strom­ver­brau­cher umge­legt. Da immer mehr Anla­gen der­ar­ti­gen Strom ins Netz ein­spei­sen, steigt die­se Umla­ge seit Jahren.
  • KWK-Umla­ge: Mit der KWK-Gesetz-Umla­ge will der Gesetz­ge­ber die gleich­zei­ti­ge Erzeu­gung von Strom und Wär­me för­dern. Bei der Kraft-Wär­me-Kopp­lung wird der ein­ge­setz­te Brenn­stoff wesent­lich bes­ser genutzt und es ent­ste­hen weni­ger Schad­stof­fe. Die aus dem Kraft-Wär­me-Kopp­lungs­ge­setz (KWK‑G) ent­ste­hen­den Kos­ten wer­den bun­des­weit auf die Strom­ver­brau­cher umgelegt.
  • Umla­ge gem. § 19 Strom­NEV: Mit der § 19 Strom­NEV-Umla­ge wird die Ent­las­tung bzw. Befrei­ung strom­in­ten­si­ver Unter­neh­men von Netz­ent­gel­ten finan­ziert. Die Kos­ten wer­den auf alle übri­gen Strom­ver­brau­cher umgelegt.
  • Off­shore-Haf­tungs-Umla­ge: Die Off­shore-Haf­tungs­um­la­ge nach § 17f EnWG (Ener­gie­wirt­schafts-gesetz) dient zur Deckung von Scha­dens­er­satz­kos­ten, die durch ver­spä­te­ten Anschluss von Off­shore-Wind­parks (Wind­parks auf See) an das Über­tra­gungs­netz an Land oder durch lang­dau­ern­de Netz­un­ter­bre­chun­gen ent­ste­hen kön­nen. Die aus der Off­shore-Haf­tungs­um­la­ge ent­ste­hen­den Kos­ten wer­den bun­des­weit den Strom­kun­den auferlegt.
  • §18-AbLaUm­la­ge: Zum 01.01.2014 wur­de erst­mals gemäß VO über Ver­ein­ba­rung abschalt­ba­rer Las­ten (AbLaV) erho­ben. Mit der VO wer­den die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber zur Aus­schrei­bung abschalt­ba­rer Las­ten und Annah­me ein­ge­gan­ge­ner Ange­bo­te zum Erwerb von Abschalt­leis­tung bis zu einer Gesamt­ab­schalt­leis­tung von 3.000 MW ver­pflich­tet. Die damit ver­bun­de­nen Kos­ten wer­den durch die AblLaV-Umla­ge gedeckt. Die von den Über­tra­gungs­netz­be­trei­bern „AbLaV-Umla­ge“ genannt Umla­ge dient zur Deckung von Kos­ten abschalt­ba­rer Las­ten zur Auf­recht­erhal­tung der Netz­sta­bi­li­tät und damit der Versorgungssicherheit.

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