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Viel­leicht Not­be­trieb in 2023 mög­lich: „SWJ: Natür­lich wol­len wir ein Frei­bad für die Jüli­cher Bür­ger und Bürgerinnen“

Jülich. „Viel­leicht ist der Betrieb des Frei­ba­des im nächs­ten Jahr ja sogar mög­lich, denn die Bezirks­re­gie­rung hat uns mit­ge­teilt, dass ein vor­zei­ti­ger Maß­nah­men­be­ginn (also bevor ein Gut­ach­ten vor­liegt) för­de­run­schäd­lich wäre“, infor­mie­ren die Stadt­wer­ke Jülich GmbH (SWJ). „Da liegt aber noch ein wei­ter Weg vor uns und es wäre unred­lich, jetzt Hoff­nun­gen zu wecken, die im Nach­hin­ein ent­täuscht wür­den“, sagt Stadt­wer­ke-Geschäfts­füh­rer Ulf Kamburg.

Die SWJ nimmt zur aktu­el­len Dis­kus­si­on rund um einen mög­li­chen „Not­be­trieb“ des Frei­bads Stel­lung. Das Unter­neh­men weiss, wie sehr die Bür­ger Jülichs am Frei­bad und den dort gebo­te­nen Mög­lich­kei­ten hän­gen. Eben­so ver­traut ist, wie sehr eine sol­che Frei­zeit­mög­lich­keit, die durch das Hoch­was­ser so stark beschä­digt wur­de, fehlt. Und natür­lich will die SWJ ein Frei­bad. Auch möch­te das Unter­neh­men sei­nen Mit­ar­bei­tern, die dort tätig sind, einen siche­ren Arbeits­platz bie­ten und wei­ter­hin zur Attrak­ti­vi­tät der wach­sen­den Stadt Jülich beitragen.

Unab­hän­gig von der Begut­ach­tung der gesam­ten Anla­ge des Frei­ba­des, die für eine mög­li­che För­de­rung erfor­der­lich ist, wur­den die Schä­den an der Tech­nik bereits von der Ver­si­che­rung in Augen­schein genom­men. Sie erkann­te den Scha­den dem Grun­de nach an. Der Fokus der aus­ste­hen­den Erkennt­nis­se des erwar­te­ten Gut­ach­tens liegt auf Schä­den oder Beein­träch­ti­gun­gen der Infra­struk­tur wie den Becken oder des Umkleidegebäudes.

Anfra­ge bei Bezirksregierung

Die SWJ hat dar­auf basie­rend bei der zustän­di­gen Bezirks­re­gie­rung am 2. Sep­tem­ber offi­zi­ell ange­fragt, ob die Erneue­rung tech­ni­scher Anla­gen zur Ermög­li­chung eines ein­ge­schränk­ten Frei­bad­be­triebs vor der gut­ach­ter­li­chen Fest­stel­lung der Flut­schä­den för­de­run­schäd­lich im Sin­ne der För­der­richt­li­nie „Auf­bau­hil­fen für die Infra­struk­tur in Kom­mu­nen“ wäre.

Die Bezirks­re­gie­rung hat auf die­se kon­kre­te Anfra­ge hin­sicht­lich des ein­ge­schränk­ten Frei­bad­be­triebs – vor­be­halt­lich etwa­iger Erkennt­nis­se zur Bau­sub­stanz – der SWJ am 5. Sep­tem­ber mit­ge­teilt, dass ein vor­zei­ti­ger Maß­nah­men­be­ginn för­de­run­schäd­lich wäre.

Umfang­rei­che Schä­den in Tech­nik und Gebäude

Um die umfang­rei­chen Schä­den – sowohl im Frei­bad als auch für das gesam­te Are­al der städ­ti­schen Sport­stät­ten links­seits der Rur – kom­pe­tent zu bewer­ten, hat­te die Stadt Jülich Anfang 2022 ein Gut­ach­ten in Auf­trag gegeben.

In die­sem Gut­ach­ten hät­ten dann auch die Schä­den am Frei­bad auf­ge­grif­fen und bewer­tet wer­den müssen.

So stan­den im Bereich der Tech­nik durch das Hoch­was­ser alle Pum­pen und Moto­ren inklu­si­ve der Steue­rungs­tech­nik unter Was­ser und wur­den unbrauch­bar. Das Block­heiz­kraft­werk stand im Was­ser und wur­de repa­ra­bel beschä­digt. Da die Strom­ver­sor­gung eben­falls zer­stört wur­de, konn­te noch nicht geprüft wer­den, ob die Warm­was­ser­auf­be­rei­tung für die Duschen und das Spül­luft­ge­blä­se noch intakt sind. Zur Prü­fung des Rohr­sys­tems wäre ein Betriebs­zu­stand erfor­der­lich. Hier­zu wären zahl­rei­che Vor­ar­bei­ten notwendig.

Auch wenn der­zeit bei den sicht­ba­ren Lei­tun­gen kei­ne Beschä­di­gun­gen zu erken­nen sind, könn­ten Schä­den auch erst im lau­fen­den Betrieb offen­kun­dig wer­den. Zudem ist unklar, wel­che Schä­den die Boden­ver­wer­fun­gen bereits jetzt oder kurz- bis mit­tel­fris­tig her­vor­ru­fen. Erkenn­bar ist, dass diver­se Rohr­trä­ger-Stem­pel von Oxi­da­ti­on betrof­fen sind. Hier wird das Hoch­was­ser zumin­dest beschleu­ni­gend gewirkt haben.

In Bezug auf die Gebäu­de sind fol­gen­de Schä­den erkenn­bar: Kas­sen­be­reich sowie Flur, Sani­täts­be­reich, Damen- und Her­ren-WC sind schim­me­lig und wur­den durch das Hoch­was­ser in Mit­lei­den­schaft gezo­gen. Die Wand im Per­so­nal­raum, die par­al­lel zur Rur ver­läuft, zeigt Schim­mel­spu­ren. Auch sind sicht­ba­re Spu­ren des Was­sers bezie­hungs­wei­se des Was­ser­stands erkenn­bar. Die Umgän­ge um die Becken sind teil­wei­se abge­sackt. Diver­se, zum Teil groß­flä­chi­ge­re Pflas­ter­ar­bei­ten im Bereich der Becken­um­gän­ge vom Schwim­mer­be­cken sowie vom Nicht­schwim­mer­be­cken sind erfor­der­lich. Dies unter­streicht den Sach­ver­halt mit den Boden­ver­wer­fun­gen. Sie kön­nen auch Rück­wir­kun­gen auf das gro­ße Schwim­mer­be­cken haben, die bis­her nicht offen­sicht­lich zu erken­nen sind.

Gera­de die Schim­mel­spu­ren über­all im Gebäu­de sind es, die den Ver­ant­wort­li­chen der SWJ gro­ße Sor­gen berei­ten. Denn Schim­mel ist erheb­lich gesund­heits­schä­di­gend – und kann sich zum Teil erst spä­ter zeigen.

Wei­te­re Schä­den sind, dass im Becken­be­reich sich diver­se Abplat­zun­gen und lose Flie­sen zei­gen. Der 5‑Me­ter-Turm sowie der 3‑Me­ter-Turm sind neu zu ver­put­zen. Das Armie­rungs­ei­sen ist sicht­bar, der Putz

Scha­dens­hö­he allein bei Tech­nik bei rund 200.000 Euro

„Noch kön­nen wir kei­ne abschlie­ßen­de Scha­dens­sum­me nen­nen, da die aner­kann­te Höhe der Schä­den an den Gebäu­den unklar ist. Allein die tech­ni­schen Schä­den belau­fen sich nach ers­ter Kos­ten­er­mitt­lung auf rund 200.000 Euro“, erläu­tert Ulf Kamburg.

Da die Schä­den am Gebäu­de aber noch nicht ermit­telt sind und hier viel­leicht ein „Total­scha­den“ vor­liegt, ist es sehr wahr­schein­lich, dass sich die Gesamt-Scha­dens­sum­me deut­lich erhö­hen wird.

Die SWJ hat früh­zei­tig – bereits im Juli und August 2021 – das Scha­dens­bild der tech­ni­schen Anla­gen ermit­telt und steht seit dem August des ver­gan­ge­nen Jah­res in engem Aus­tausch mit Fach­fir­men, die die SWJ bei einer schnellst­mög­li­chen Wie­der­auf­nah­me eines zumin­dest ein­ge­schränk­ten Schwimm­be­trie­bes unterstützen.

Zunächst Hal­len­bad wie­der in Betrieb genommen

Kurz nach dem Hoch­was­ser lag der SWJ-Fokus zunächst auf der Wie­der­in­be­trieb­nah­me des Hal­len­ba­des, um wenigs­tens dort – trotz erheb­li­cher Schä­den – das Schwim­men zu ermög­li­chen. Im Hal­len­bad muss­te sicher­ge­stellt wer­den, dass die Wär­me­zen­tra­le wie­der für eine sta­bi­le Wär­me­ver­sor­gung des Nah­wär­me­net­zes her­ge­rich­tet wurde.

Zudem wur­den die tech­ni­schen Schä­den bereits im Juli 2021 durch eine vor­sorg­li­che Scha­dens­an­zei­ge der Ver­si­che­rung gemeldet.

Wäh­rend der gesam­ten Zeit hat die SWJ ver­sucht, den Pro­zess der Scha­dens­be­wer­tung zu beschleu­ni­gen und stand unter­stüt­zend auch für den Aus­tausch mit der Dr. Fischer Con­sult GmbH zur Verfügung.

Gut­ach­ten liegt bis­her nicht vor

Der bis­he­ri­ge Sach­stand die­ses „Nicht-Gut­ach­tens“, das bis­her ledig­lich aus einer Pro­jekt­skiz­ze bestand, war von der Dr. Fischer Con­sult GmbH sowohl den Gre­mi­en der Stadt als auch dem Auf­sichts­rat der Stadt­wer­ke Jülich vor­ge­stellt wor­den. Allen Teil­neh­mern war klar, dass die­se Pro­jekt­skiz­ze aller­dings nicht für einen För­der­an­trag geeig­net ist. „Das ist kein Gut­ach­ten im Sin­ne der För­der­richt­li­ni­en“, mache Dr. Uwe Macharey, Tech­ni­scher Lei­ter der SWJ, dann auch deutlich.

Da alle bis­he­ri­gen Aus­füh­run­gen der Dr. Fischer Con­sult GmbH nicht auf ein Gut­ach­ten im Sin­ne der För­der­richt­li­ni­en hin­wie­sen, son­dern auf eine Pla­nung einer Sport­an­la­ge, kon­tak­tier­te die SWJ vor­sorg­lich bereits im Juni die­ses Jah­res einen alter­na­ti­ven Gut­ach­ter, um sich des­sen Kapa­zi­tät zu sichern. Zumal das mehr­fach in Aus­sicht gestell­te Gut­ach­ten, das zuletzt für die Som­mer­fe­ri­en zuge­si­chert war, ausblieb.

Die Beauf­tra­gung des alter­na­ti­ven Gut­ach­ters steht noch aus. Mit ihm muss jetzt eine kurz­fris­ti­ge Vor-Ort-Bege­hung statt­fin­den, um wei­te­re Schrit­te in die Wege lei­ten zu kön­nen und Details abzustimmen.

SWJ wird nun Fach­fir­men beauftragen

Eine schnellst­mög­li­che Auf­nah­me aller Tätig­kei­ten, um einen ein­ge­schränk­ten Frei­bad­be­trieb in der Sai­son 2023 mög­lich zu machen, ist auch im Sin­ne der SWJ. „Immer vor­aus­ge­setzt, dass alle tech­ni­schen Kom­po­nen­ten und exter­nen Dienst­leis­ter ver­füg­bar sind“, dämpft Ulf Kam­burg zu weit­ge­hen­de Erwar­tun­gen. Ob damit wirk­lich die tat­säch­li­che Wie­der­auf­nah­me zu errei­chen ist, steht aller­dings in den Ster­nen. Denn der Schim­mel­be­fall könn­te eine Wie­der­eröff­nung erschweren.

Auf Basis der ver­bind­li­chen Aus­sa­ge der Bezirks­re­gie­rung wer­den die ent­spre­chen­den Fach­fir­men nun unver­züg­lich mit der Her­rich­tung der tech­ni­schen Anla­gen und Betriebs­mit­tel beauftragt.

Schrit­te zur Wie­der­auf­nah­me des Schwimmbetriebs

Um im Frei­bad wie­der schwim­men zu kön­nen, ist neben der Besei­ti­gung der tech­ni­schen Män­gel ins­be­son­de­re die Lösung des The­mas Schim­mel­be­fall (und den damit ein­her­ge­hen­den erfor­der­li­chen Prü­fun­gen) erfor­der­lich. Danach kann der Betriebs­zu­stand ein­ge­lei­tet wer­den. Dann wer­den die ech­ten Betriebs­tests statt­fin­den kön­nen. Die­se Schrit­te sind vor­be­rei­tet. Basie­rend auf der Rück­mel­dung der Bezirks­re­gie­rung kön­nen die Schrit­te unab­hän­gig von den Erkennt­nis­sen des Gut­ach­tens ein­ge­lei­tet werden.

Es war das bis­he­ri­ge Ziel, nicht die Chan­ce zu ver­ge­ben, För­der­gel­der zu bekom­men, mit denen ein moder­nes Kom­bi-Bad viel­leicht rea­li­sier­bar wäre. Viel­leicht als Teil‑, idea­ler­wei­se sogar als voll­stän­di­ge Finan­zie­rung durch den För­der­ge­ber. Und dazu wird wei­ter­hin ein Gut­ach­ten mit einer kon­kre­ten Fest­le­gung, ob die bau­li­chen Anla­gen des Frei­ba­des abgän­gig sind, benötigt.

„Dann ist es wirt­schaft­lich sinn­vol­ler, etwas neu zu bau­en, statt es zu repa­rie­ren. Und die­ses Gut­ach­ten liegt bis heu­te nicht vor“, bedau­ert Uwe Macharey.

„In aller Offen­heit: weder der Zugang zu den För­de­run­gen noch die Akzep­tanz der zu för­dern­den Maß­nah­me und schon gar nicht die mög­li­che Höhe von etwa­igen För­der­mit­teln kön­nen zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt red­lich benannt wer­den“, erläu­tert Uwe Macharey. Glei­ches gilt für den sich dar­an dann anschlie­ßen­den Planungs‑, Geneh­mi­gungs- und Bauprozess.

Vie­le Fragen

Trotz der aktu­el­len Mit­tei­lung der Bezirks­re­gie­rung ist offen, ob in den nächs­ten Jah­ren ein Frei­bad­be­trieb erfol­gen kann.

Wenn der Gut­ach­ter beschei­nigt, dass die Bau­sub­stanz beschä­digt ist, ist frag­lich, ob die beschä­dig­te Bau­sub­stanz den­noch tem­po­rär betrie­ben wer­den darf. Denn der Zugang zu För­der­mit­teln setzt – nach aktu­el­lem Kennt­nis­stand – die gut­ach­ter­lich beschei­nig­te Beschä­di­gung der Bau­sub­stanz voraus.

Auch ist eine kon­kre­te und abge­stimm­te Pla­nung, wie ein sol­ches Kom­bi-Bad aus­zu­se­hen hat, erfor­der­lich. Ob die­se Pla­nung und die erfor­der­li­chen Abstim­mun­gen in allen rele­van­ten Gre­mi­en in der noch ver­blei­ben­den Zeit umge­setzt wer­den kann, ist eben­so fraglich.

Blei­ben die För­der­mit­tel aus, müss­ten die not­wen­di­gen Mit­tel des von Allen gewünsch­ten Neu­baus eines Kom­bi-Bads durch die Stadt Jülich aus Haus­halts­mit­teln auf­ge­bracht wer­den. Denn die SWJ wird auf abseh­ba­re Zeit nicht in der Lage sein, die­se Mit­tel weder eigen­fi­nan­ziert noch fremd­fi­nan­ziert bereitzustellen.

„Wir wür­den uns von Her­zen wün­schen, dass ein Kom­bi-Bad voll durch den För­der­ge­ber finan­ziert wird. Im ande­ren Fall wären die­se Mit­tel dann wie­der durch die Stadt auf­zu­brin­gen“, resü­miert Ulf Kamburg.

Zeit­ab­lauf

Dies sind die wesent­li­chen Mei­len­stei­ne der bis­he­ri­gen Bearbeitung:

14./15. Juli 2021 Hoch­was­ser, rich­tet gra­vie­ren­de Schä­den in Jülich an.
 Hal­len- und Frei­bad sind stark in Mit­lei­den­schaft
 genommen.

15. Juli 2021 Vor­sorg­li­che Scha­dens­mel­dung der SWJ an
 Versicherung.

Juli/​August SWJ-Kon­zen­tra­ti­on auf Wie­der­her­stel­lung Hal­len­bad und Ermitt­lung des Scha­dens­bil­des der tech­ni­schen
 Anlagen.

31. August 2021 Wie­der-Eröff­nung des Hallenbades 

13. Sep­tem­ber 2021 Ver­öf­fent­li­chung der Wie­der­auf­bau­hil­fe des Landes

Dezem­ber 2021 Hin­wei­se auf För­der­mög­lich­kei­ten „Hoch­was­ser­hil­fe“. 

Janu­ar 2022 Ent­schei­dung von Stadt und SWJ, gemein­sam zu agie­ren, da sowohl die städ­ti­schen Sport­stät­ten links der Rur als auch das Frei­bad glei­cher­ma­ßen betrof­fen waren. Hin­ter­ge­dan­ke war, dass ein Scha­dens­er­eig­nis nicht zu zwei unter­schied­li­chen Fol­gen füh­ren kann.

Januar/​Feb. 2022 Stadt Jülich beauf­tragt Dr. Fischer Con­sult GmbH, Rhein­bach, mit Gut­ach­ten, wel­ches im März vor­lie­gen soll.

27. April 2022 Scha­dens­be­ge­hung Frei­bad durch TG Plan GmbH , Sub­un­ter­neh­mer von Dr. Fischer Con­sult GmbH nach mehr­fa­chem Nach­fas­sen durch SWJ.

9. Mai 2022 Kurz­dar­stel­lung der Pro­jekt­skiz­ze von Dr. Fischer Con­sult vor Sport­stät­ten-Kom­mis­si­on im Hau­se SWJ.

24.Mai 2022 Prä­sen­ta­ti­on der Pro­jekt­skiz­ze von Dr. Fischer Con­sult vor SWJ-Auf­sichts­rat mit Hin­weis, dass zu den Fra­gen der SWJ sepa­ra­te Gut­ach­ten zu erstel­len seien.

Dr. Fischer Con­sult wür­de sich dazu eines Drit­ten bedie­nen, die Gut­ach­ten lägen Mit­te Juni vor.

Dr. Fischer betont, dass er kein Gut­ach­ter ist, son­dern ledig­lich ein „Fach­pla­ner“. Von ihm kämen Aus­sa­gen zur Sanie­rung der Außen­an­la­gen, zur bau­li­chen Siche­rung des Pum­pen­ge­bäu­des sowie für das neue Freibadgebäude.

23. Juni 2022 Kon­takt der SWJ zu einem alter­na­ti­ven Gutachter.

8. Juli 2022 Nach­fra­ge bei Dr. Fischer Con­sult und TG Plan GmbH, wann Gut­ach­ten erwar­tet wer­den kann.

9. August 2022 Erneu­te Nach­fra­ge von SWJ bei Dr. Fischer Consult.

23. August 2022 Über­mitt­lung von Doku­ment Bewer­tung Objekt: Sport-
 Park Jülich – Schwimm­bad­be­reich (Frei­bad) als Teil­be­wer­tung mit Aus­ar­bei­tung, wel­che Betriebs­mit­tel und tech­ni­sche Anla­gen im Frei­bad beschä­digt sind.

Aus­sa­ge: Bewer­tung zu Bau des Frei­ba­des und zu Bau­kör­per sol­len von Dr. Fischer Con­sult GmbH nach­ge­reicht wer­den (kein Datum genannt).

2. Sep­tem­ber 2022 Anfra­ge der SWJ an Bezirks­re­gie­rung, ob ein­ge­schränk­ter Betrieb des Frei­bads för­de­run­schäd­lich mög­lich ist.

5. Sep­tem­ber 2022 Posi­ti­ve Rück­mel­dung der Bezirks­re­gie­rung zur Anfrage.

Kom­bi-Bad ist bei einem Neu­bau das Ziel

„Unser Ziel ist nach wie vor, ein Kom­bi-Bad, also eine Kom­bi­na­ti­on aus Hal­len- und Frei­bad, zu bau­en. Denn wenn wir neu bau­en müs­sen, soll das nicht nur ein rei­nes Frei­bad wer­den“, macht Uwe Macharey die SWJ-Plä­ne deutlich.

Nur – die Rea­li­sie­rung eines sol­chen moder­nen Kom­bi-Bads wür­de nach heu­ti­gem Wis­sens­stand ein Finanz­vo­lu­men von rund 20 Mil­lio­nen Euro (heu­ti­ger Kos­ten­stand) bean­spru­chen. Und die­se Sum­me muss auf­ge­bracht und bezahlt wer­den. Auch dass ein sol­cher Neu­bau (mit allen erfor­der­li­chen Vor­be­rei­tun­gen und Geneh­mi­gun­gen) eini­ge Jah­re dau­ern kann, dar­über sind sich die Ver­ant­wort­li­chen eben­falls im Klaren.

Ehr­li­cher Umgang

Bei der SWJ gehört es zum Selbst­ver­ständ­nis, auch über die aktu­el­le Situa­ti­on und ins­be­son­de­re den wich­ti­gen Gesamt­zu­sam­men­hang zu infor­mie­ren. Ulf Kam­burg betont: „Die Inbe­trieb­nah­me ist eine Sache – die tech­ni­sche Umset­zung und Beschaf­fung eine ande­re“, denn mitt­ler­wei­le gibt es für bestimm­te Tei­le Lie­fer­zei­ten von bis zu einem Jahr. Und dass Fach­un­ter­neh­men, die sol­che Bäder bau­en, nicht auf Auf­trä­ge aus Jülich war­ten, wis­sen alle Beteiligten.

Bis 30. Juni 2023 kön­nen För­der­an­trä­ge ein­ge­reicht werden.

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