Jülich. Die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) wird ab 2017 die Abschlags-Zahlungen bei Strom, Gas, Wasser und Wärme von bisher zwölf auf elf Teilbeträge verändern. Der Grund: „Unsere Kunden können bis zum 31.12. ihre Zählerstände ablesen. Und wir müssen nicht mehr die Verbräuche hochrechnen oder schätzen“, erläutert Dr. Hildegard Hoecker, Leiterin des Shared Services bei der SWJ.
Die Ablesekarten werden Mitte Dezember zugesandt, die Zählerstände können bis zum 6. Januar den Stadtwerken mitgeteilt werden. Die neue Jahres-Verbrauchsabrechnung kommt dann zum Ende Januar, die erste Abschlagszahlung wird am 15. Februar fällig.
Konkrete Zählerstände ermöglichen genaue Abrechnung
Bislang waren die SWJ-Kunden gebeten, in der Zeit vom 23.11. bis 20.12. ihre Zählerstände abzulesen und sie der SWJ mitzuteilen. Damit aber die Verbräuche bis 31.12. berechnet werden konnten, wurden diese zwischen Ablesedatum und Jahresende hochgerechnet. „Bei solchen Schätzungen ergeben sich natürlich mitunter Abweichungen vom tatsächlichen Verbrauch, die wir im Nachhinein korrigieren mussten“, so Hildegard Hoecker. „Der Vorteil der veränderten Abrechnung ist, dass wir nun die Zählerstände konkret wissen und direkt auf dieser Basis abrechnen können.“
Einen weiteren Vorteil hat die veränderte Abschlags-Handhabung für den Kunden: Seine erste Abschlagszahlung erfolgt erst im Februar. „Gerade im Januar gibt es meist eine Fülle von Jahreszahlungen, die zu leisten sind. Da kann es schon eine Entlastung sein, wenn wir erst im Februar die erste Teilzahlung abbuchen“, weiß Hildegard Hoecker. Die Kunden, die bisher einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten im Januar die Zahlung aussetzen und auf die Jahresabrechnung warten.
Gesamtsumme in 2017 bleibt gleich
Die einzelne Abschlagszahlung ist nun höher, weil die voraussichtliche Jahressumme nun durch 11 anstelle durch 12 geteilt wird. An der letztendlich zu zahlenden Gesamtsumme für das Jahr 2017 ändert das gar nichts.
Und so ganz ungewöhnlich ist die Veränderung der Abschlags-Zahlungen auch nicht. Bis 2008 buchten die SWJ nur sechs Teilbeträge jährlich ab (alle zwei Monate). Ab 2009 wurde diese Teilzahlungsweise dann in 12 Abschlagszahlungen verändert. „Branchenüblich sind mittlerweile 11 Abschläge“, berichtet Hildegard Hoecker. „Genau aus dem Grund, aus dem wir auch umstellen: Die Abrechnung ist einfach genauer und damit kundenfreundlicher.“