Jülich. Immer dann, wenn bei Kunden der Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) der Zählerstand von Strom, Gas und/oder Wasser nicht gemeldet wurde oder nicht abgelesen werden konnte, muss der Verbrauch für die Erstellung der Abrechnung geschätzt werden. Das kann im Einzelfall zu Abweichungen führen, die im Nachhinein korrigiert werden müssen.
Bei den Kunden, bei denen eine solche Schätzung vorgenommen worden ist, findet in den nächsten Wochen eine persönliche Ablesung statt. Ebenso werden auch bei anderen Kunden, deren Zähler nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden, die Verbräuche abgeglichen.
„Wir wollen unseren Kunden exakte Abrechnungen erstellen, damit sie nur das bezahlen müssen, was sie auch wirklich verbraucht haben“, erläutert Dr. Hildegard Hoecker, SWJ-Leiterin des Shared Services. „Unsere Mitarbeiter können sich selbstverständlich ausweisen und tragen unsere SWJ- Dienstkleidung.“