Jülich. Zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter gilt ab sofort im Jülicher Hallenbad auch die 2G-Regelung – das heißt, dass die Besucher geimpft oder genesen sein müssen.
„Ziel aller Bemühungen – auch die unserer Stadtwerke – ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und alle Beteiligten zu schützen“, macht Ivan Ardines, Leiter Vertrieb und Marketing der Stadtwerke Jülich, deutlich.
Ein Besuch im Kundenzentrum der SWJ kann, wie gewohnt, mit medizinischer Maske und nach erfolgter Handdesinfektion erfolgen.