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Auch im Hal­len­bad gilt ab sofort 2G-Rege­lung – Kun­den­zen­trum wie gehabt geöffnet

Jülich. Zum Schutz der Besu­cher und Mit­ar­bei­ter gilt ab sofort im Jüli­cher Hal­len­bad auch die 2G-Rege­lung – das heißt, dass die Besu­cher geimpft oder gene­sen sein müssen.

„Ziel aller Bemü­hun­gen – auch die unse­rer Stadt­wer­ke – ist es, die Ver­brei­tung des Coro­na­vi­rus zu ver­lang­sa­men und alle Betei­lig­ten zu schüt­zen“, macht Ivan Ardi­nes, Lei­ter Ver­trieb und Mar­ke­ting der Stadt­wer­ke Jülich, deutlich.

Ein Besuch im Kun­den­zen­trum der SWJ kann, wie gewohnt, mit medi­zi­ni­scher Mas­ke und nach erfolg­ter Hand­des­in­fek­ti­on erfolgen.

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