
Lieferantenwechsel
Was sich ab dem 6. Juni 2025 bei Stromverträgen ändert
Die neue Regelung erklärt
Häufig gestellte Fragen zum 24h Lieferantenwechsel
Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025?
Ab diesem Datum wird der Wechsel des Stromanbieters deutlich vereinfacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden wechseln – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Die Bundesnetzagentur hat diese Regelung eingeführt, um den Wechselprozess kundenfreundlicher zu gestalten.
Ab diesem Zeitpunkt sind zudem rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr möglich. Umzüge oder Änderungen sollten daher rechtzeitig und im Voraus mitgeteilt werden. Hinweise zu Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.
Was ist ein Lieferantenwechsel?
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder Unternehmen den Stromanbieter wechselt. Die Stromversorgung wird vom bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe können bessere Preise, Service oder Vertragskonditionen sein.
Auch An-, Ab- und Ummeldungen bei einem Wohnungswechsel fallen unter diese Prozesse. Die neue Regelung gilt aktuell nur für Stromverträge, nicht für Gas.
Was ändert sich konkret am Ablauf des Wechsels?
Der Stromlieferantenwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden, sobald alle Daten vollständig vorliegen und die Vertragsbedingungen erfüllt sind. Der Wechsel erfolgt technisch schneller – Rückmeldungen oder Bearbeitungszeiten über mehrere Tage entfallen damit.
Wie melde ich einen Umzug korrekt?
Sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist, sollten Sie Ihren Umzug mitteilen. Eine rechtzeitige Meldung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag pünktlich angepasst werden kann. Auch hier gelten die Kündigungs- und Meldefristen aus Ihrem Vertrag.
Was passiert, wenn ich den Umzug zu spät melde?
Ist der Umzug nicht fristgerecht gemeldet, kann es dazu kommen, dass die Abmeldung des bisherigen Bewohners auf Grund von einzuhaltenden Kündigungsfristen später – als nach dem Übergabedatum – erfolgt und der neue Bewohner mit Verzögerung von seinem Lieferanten bzw. dem Grundversorger angemeldet wird.
Welche Daten werden für eine An- oder Abmeldung benötigt?
Damit Ihr Umzug korrekt erfasst wird, benötigen wir folgende Informationen:
- Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name und Geburtsdatum der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer
- Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine eindeutige Kennung für Ihren Stromanschluss. Sie wird für den Lieferantenwechsel benötigt und ermöglicht eine reibungslose Kommunikation zwischen Versorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.
Sie finden die MaLo-ID in der Regel auf Ihrer Stromrechnung.
Betrifft die neue Regelung auch Gasverträge?
Nein. Die 24-Stunden-Regelung gilt ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind von der Änderung nicht betroffen. Doch auch hier sind bei einem Wechsel bzw. Abmeldung die jeweiligen Kündigungsfristen aus dem laufenden Vertrag zu beachten.
Bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?
Ja, alle vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen. Die neue Regelung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf des Lieferantenwechsels – nicht die vertraglichen Inhalte selbst.