Lieferantenwechsel

Was sich ab dem 6. Juni 2025 bei Stromverträgen ändert

Ab dem 6. Juni 2025 profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von einer neuen Regelung: Der Wechsel des Stromanbieters muss dann innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt werden – deutlich schneller als bisher.
Was Sie vor dem Wechsel wissen sollten.

Die neue Regelung erklärt

Die neue Regelung ersetzt keine bestehenden Kündigungsfristen oder Vertragslaufzeiten. Wer noch an einen Vertrag gebunden ist, muss diesen weiterhin fristgerecht kündigen. Gasverträge sind von dieser Regelung nicht betroffen – sie gilt ausschließlich für Strom. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den 24-Stunden-Lieferantenwechsel – übersichtlich erklärt im FAQ-Bereich.

Häufig gestellte Fragen zum 24h Lieferantenwechsel

Ab diesem Datum wird der Wechsel des Stromanbieters deutlich vereinfacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden wechseln – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Die Bundesnetzagentur hat diese Regelung eingeführt, um den Wechselprozess kundenfreundlicher zu gestalten.

Ab diesem Zeitpunkt sind zudem rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr möglich. Umzüge oder Änderungen sollten daher rechtzeitig und im Voraus mitgeteilt werden. Hinweise zu Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder Unternehmen den Stromanbieter wechselt. Die Stromversorgung wird vom bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe können bessere Preise, Service oder Vertragskonditionen sein.

Auch An-, Ab- und Ummeldungen bei einem Wohnungswechsel fallen unter diese Prozesse. Die neue Regelung gilt aktuell nur für Stromverträge, nicht für Gas.

Der Stromlieferantenwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden, sobald alle Daten vollständig vorliegen und die Vertragsbedingungen erfüllt sind. Der Wechsel erfolgt technisch schneller – Rückmeldungen oder Bearbeitungszeiten über mehrere Tage entfallen damit.

Sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist, sollten Sie Ihren Umzug mitteilen. Eine rechtzeitige Meldung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag pünktlich angepasst werden kann. Auch hier gelten die Kündigungs- und Meldefristen aus Ihrem Vertrag.

Ist der Umzug nicht fristgerecht gemeldet, kann es dazu kommen, dass die Abmeldung des bisherigen Bewohners auf Grund von einzuhaltenden Kündigungsfristen später – als nach dem Übergabedatum – erfolgt und der neue Bewohner mit Verzögerung von seinem Lieferanten bzw. dem Grundversorger angemeldet wird.

Damit Ihr Umzug korrekt erfasst wird, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Name und Geburtsdatum der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine eindeutige Kennung für Ihren Stromanschluss. Sie wird für den Lieferantenwechsel benötigt und ermöglicht eine reibungslose Kommunikation zwischen Versorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.

Sie finden die MaLo-ID in der Regel auf Ihrer Stromrechnung.

Nein. Die 24-Stunden-Regelung gilt ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind von der Änderung nicht betroffen. Doch auch hier sind bei einem Wechsel bzw. Abmeldung die jeweiligen Kündigungsfristen aus dem laufenden Vertrag zu beachten.

Ja, alle vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen. Die neue Regelung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf des Lieferantenwechsels – nicht die vertraglichen Inhalte selbst.