Moderne Wärmepumpenanlage, installiert an der Wand eines Wohnhauses, umgeben von grünem Rasen, Sträuchern und jungen Bäumen in einem gepflegten Garten. Hochwertiges Foto

Wärmepumpen-Privilegierung

Reduzierte Umlagen für Ihre Wärmepumpe

Nach § 22 EnFG haben Betreiberinnen und Betreiber einer elektrischen Wärmepumpe Anspruch auf die Befreiung von KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage. Diese werden für privilegierte Wärmepumpen auf 0,00 Cent/kWh gesetzt. Wir übernehmen die Anmeldung für Sie.
Direkt zum Formular

Ihre Vorteile

Mit der Umlagenprivilegierung der Stadtwerke Jülich reduzieren Sie dauerhaft die Betriebskosten Ihrer Wärmepumpe. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie – von der Anmeldung bis zur Weiterleitung an den Netzbetreiber.
Direkte Kostenersparnis: KWKG- und Offshore-Umlage werden auf 0,00 Cent/kWh reduziert – das wirkt sich sofort auf Ihre Stromrechnung aus.
Bundesweit gültig: Die Privilegierung gilt nach § 22 EnFG für alle Wärmepumpenbetreiber in Deutschland – unabhängig vom Netzgebiet.
Einfache Anmeldung: Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Wir prüfen Ihre Angaben und leiten alles Weitere in die Wege.

So funktioniert die Anmeldung zur Privilegierung

Voraussetzungen prüfen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Wärmepumpe elektrisch betrieben wird und über einen eigenen, separaten Zählpunkt verfügt.

Marktlokations-ID bereithalten

Ihre 11-stellige MaLo-Nummer identifiziert Ihren Anschluss eindeutig. Sie finden sie auf Ihrer Stromrechnung oder im Kundenportal.

Formular ausfüllen

Tragen Sie Ihre Daten, Zählernummer und Marktlokations-ID in unser Online-Formular ein und bestätigen Sie die erforderlichen Angaben.

Wir übernehmen den Rest

Wir prüfen Ihre Angaben und leiten diese an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Jetzt Formular ausfüllen

Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpen-Privilegierung

Nein. Der frühere beihilferechtliche Vorbehalt ist seit dem 23. Dezember 2025 offiziell entfallen. Die Umlagenprivilegierung nach § 22 EnFG ist damit vollständig rechtskräftig und kann ohne Einschränkungen in Anspruch genommen werden.

Für das Kalenderjahr 2025 ist eine rückwirkende Anwendung möglich – Sie können sich also auch jetzt noch für 2025 anmelden. Für die Jahre 2023 und 2024 ist eine rückwirkende Inanspruchnahme leider nicht möglich, da die Regelung in diesen Jahren rechtlich noch nicht anwendbar war.

Sie haben Anspruch auf die Privilegierung, wenn Ihre Wärmepumpe elektrisch betrieben wird und über einen eigenen, separaten Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist. Zudem dürfen Sie kein „Unternehmen in Schwierigkeiten” im Sinne des EnFG sein und es dürfen keine offenen Rückforderungsansprüche der EU-Kommission gegen Sie bestehen.

Ja. Ihr Stromlieferant ist verpflichtet, die reduzierte Umlage an Sie weiterzugeben. In der Regel geschieht das über eine Preisanpassungsklausel in Ihrem Vertrag – die Ersparnis wirkt sich direkt auf Ihren Strompreis aus.

Nach erfolgreicher Anmeldung sind Sie verpflichtet, jährlich bis zum 31. März Ihren Zählerstand sowie die entnommene Strommenge des Vorjahres mitzuteilen. Außerdem müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn sich an den gemachten Angaben etwas ändert – zum Beispiel wenn die Wärmepumpe nicht mehr in Betrieb ist.

Werden die erforderlichen Angaben nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, entfällt die Privilegierung rückwirkend und die volle Umlagepflicht wird wieder fällig. Im schlimmsten Fall kann die Umlagepflicht sogar erhöht werden. Halten Sie daher die jährlichen Meldefristen unbedingt ein.

Nein. Die Anmeldung ist auch online über unser Formular rechtsgültig möglich. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich – das aktive Bestätigen der Erklärungen im Formular ist ausreichend.