Teilnahmebedingungen – Valentinstags-Gewinnspiel der Stadtwerke Jülich

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, das 18. Lebensjahr vollendet haben und Kunden der Stadtwerke Jülich GmbH sind.

Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sowie Mitarbeiter der Stadtwerke Jülich GmbH und deren Familienangehörige.

Die Stadtwerke Jülich GmbH behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere:

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
(c) bei unlauterem Handeln
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme

Was ist für die Teilnahme erforderlich?

Die Teilnahme ist nur innerhalb des festgelegten Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die selbst einen gültigen Strom- oder Gasliefervertrag bei den Stadtwerken Jülich GmbH abgeschlossen haben.

Haushaltsangehörige oder Familienmitglieder, die nicht selbst Vertragsinhaber sind, können nicht teilnehmen.

Die Teilnahme erfolgt über Instagram durch:

  • das Folgen des offiziellen Accounts der Stadtwerke Jülich,
  • das Liken des Gewinnspiel-Beitrags,
  • sowie das Markieren einer Partnerin oder eines Partners in den Kommentaren.

Jede Person kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig.

Aktionszeitraum und Ablauf

Das Gewinnspiel beginnt mit Veröffentlichung des Beitrags und endet am 10.02.2026 um 11:59 Uhr.

Unter allen gültigen Teilnahmen wird ein Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost.

Der Gewinner wird per Direktnachricht (DM) über Instagram oder Facebook benachrichtigt.

Zur Bestätigung der Teilnahmeberechtigung ist die Angabe der Kundennummer erforderlich. Erfolgt diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist, verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.

Was wird verlost?

Verlost wird ein Frühstück für zwei Personen am 14.02.2026.
Der Tisch ist für diesen Termin reserviert.

Der Gewinn wird in Form eines Gutscheins ausgegeben, der im Kundenzentrum der Stadtwerke Jülich abzuholen ist.

Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen.

Datenschutz

Für die Durchführung des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten (z. B. Name, Instagram-Profil, Kundennummer zur Verifizierung) ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung der Stadtwerke Jülich GmbH.

Rechtliche Hinweise

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Meta (Facebook oder Instagram) und wird weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.

Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Stadtwerke Jülich GmbH
An der Vogelstange 2
52428 Jülich