
Klares Wasser für jeden Tag.
Die Wasserversorgung der Stadtwerke Jülich.
Ihr verlässlicher Wasserversorger aus der Region.


Hygiene und Qualität – ohne Wenn und Aber.
Jährlich führt ein zertifiziertes Hygiene-Institut eine Trinkwasser-Analyse in Jülich durch. Die aktuelle Untersuchung bescheinigt unserem Jülicher Wasser beste Trinkwassereigenschaften und einen ausgewogenen mittleren Härtebereich.
Die aktuellen Trinkwasser-Expertise mit allen Daten und Untersuchungsergebnissen finden Sie in der Sektion Dokumente & Downloads.
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Prädikat: Preiswert!
Häufig gestellte Fragen zu unserem Wasser
Wo erhält man Auskunft bei Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Wasser haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Alternativ können Sie unseren Kundenservicen unter der Telefonnummer 02461 625–122 anrufen oder eine E-Mail an service@stadtwerke-juelich.de mit Ihren Fragen stellen.
Kann zwischen dem Tarif für Wohngebäude und für Gewerbe gewählt werden?
Nein, es ist der jeweils für die Nutzung zugrunde liegende Tarif anzuwenden. Die Gebäudenutzung wird anhand von festgelegten Beurteilungskriterien eingestuft.
Wie erfolgt die Zuordnung gemischt-genutzter Gebäude?
Dies ist in § 10 der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Jülich festgelegt: Gemischt-genutzte Gebäude werden entsprechend dem Preisblatt für Haushaltskunden abgerechnet, sofern der überwiegende Anteil der Nutzung dem Haushaltsbereich zuzuordnen ist. Ansonsten werden sie nach dem Preisblatt für Nichthaushaltskunden abgerechnet. Gebäude mit mehreren Wohnungen und ein oder zwei Ladenlokalen werden beispielsweise nach dem Tarif für Haushaltskunden abgerechnet.
Wie werden meine Daten geschützt?
Die Stadtwerke Jülich halten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes strikt ein. Eine Weitergabe der Daten an Dritte wie zum Beispiel an Kommunen zur Berechnung der Entwässerungsgebühren erfolgt nur, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird von einem bestellten Datenschutzbeauftragten überwacht.
Was versteht man unter einer Wohneinheit?
Als Wohneinheit gelten zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume (Wohnzwecke). Sie liegen in der Regel zusammen, sind nach außen abgeschlossen und dienen der Haushaltsführung. Wohneinheiten haben einen eigenen Eingang. Dieser ist unmittelbar vom Freien, über ein Treppenhaus oder einen sonstigen Vorraum erreichbar.
Das heißt, als eine Wohneinheit gilt, unabhängig von der Größe und möglichem Leerstand, jede selbständige Wohnung, unabhängig von der Größe, also auch Einlieger- und Einraumwohnungen.
Wieso wird nach Wohneinheiten und nicht nach Personen abgerechnet?
Die Rechtsprechung erlaubt, auf eine über die Erfassung der Anzahl der Wohneinheiten hinausgehende Differenzierung zum Beispiel nach der Größe der Wohneinheit oder der Anzahl der Wohnräume zu verzichten, weil es einen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach die Anzahl der Bewohner mit der Größe der Wohnung steigt, nicht gibt. (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 01.04.2004, 1 K 93⁄03)
Die Abrechnung nach Personen ist für einen Wasserversorger zudem nicht durchführbar. Die Kunden müssten SWJ die Anzahl der Bewohner eines Gebäudes und auch die Änderungen laufend mitteilen. Das wäre aus Verwaltungsgründen unmöglich und aus datenschutzrechtlichen Gründen fragwürdig.
Wird der Systempreis auch für leer stehende Wohnungen fällig?
Ja, der Systempreis ist auch für vorübergehend oder dauerhaft nicht bewohnte Wohneinheiten zu entrichten. Solange ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung besteht, erfolgt auch eine Leistungsvorhaltung für das gesamte Gebäude, einschließlich aller darin enthaltenen Wohneinheiten, und zwar unabhängig vom Leerstand. Wichtig ist aus hygienischen Gründen, dass nicht genutzte Leitungsabschnitte bei Wiederinbetriebnahme gründlich gespült werden müssen. Wenn Leitungsabschnitte bzw. Hausanschlussleitungen länger als ein Jahr nicht genutzt werden, müssen diese kostenpflichtig vom Netz getrennt werden.
Wie kann ich als Mieter meine Wasserkosten erfahren?
Sie müssen sich als Mieter an Ihren Vermieter wenden. Mieter stehen nicht in direkter Vertragsbeziehung mit den Stadtwerken Jülich und die individuellen Verbrauchsdaten der Mieter kennen die Stadtwerke Jülich nicht. Somit können und dürfen die Stadtwerke Jülich keine Auskunft geben. Sie erhalten in der Regel einmal im Jahr eine Information über die genutzte Wassermenge in Form der Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter.
Wie erhalte ich einen Zwischenzähler für meine Gartenbewässerung?
Es ist heiß und der Garten muss dringend bewässert werden, damit nicht alle Pflanzen vertrocknen. Nutzt man das „normale“ Haushaltswasser, müssen neben der entnommenen Menge auch noch Abwassergebühren entrichtet werden.
Mit einem sogenannten „Zwischenzähler“, der die Wassermengen für den Garten ermittelt, entfallen die Abwassergebühren.
Der Einbau des Zählers ist beim Steueramt der Stadt Jülich zu beantragen, da die Stadtwerke Jülich zwar für die Frischwasserlieferung, nicht aber für die Abwasserberechnung zuständig ist. Das Formblatt dazu gibt es hier im Internet. Für die Genehmigung, die in der Regel kurzfristig erteilt wird, erhebt die Stadt eine einmalige Verwaltungsgebühr von 12 Euro. Der Hauseigentümer muss sich dann einen solchen Zwischenzähler besorgen und selbst oder mit Hilfe eines Installateurs einbauen.
Am Ende des Jahres muss der Kunde den Zählerstand der Stadt Jülich melden. Die Stadt wird von den Stadtwerken Jülich über die bezogene Frischwassermenge informiert. Davon wird die Menge für die Gartenbewässerung abgezogen. Nur der verbleibende Anteil wird bei der Abwasserberechnung berücksichtigt.