SWJ BasisStrom – Grundversorgung
Informationen für den Allgemeinen Tarif zur Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Jülich
SWJ BasisStrom ist unser Stromprodukt für den Allgemeinen Tarif. Der Allgemeine Tarif stellt zugleich die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung dar. Im Folgenden finden Sie alle gültigen Preise.
Ab dem jeweils geltenden Zeitpunkt treten alle bisherigen Allgemeinen Tarifpreise bzw. die Grund- und Ersatzversorgungspreise außer Kraft.
Preise ab 01.01.2023
SWJ BasisStrom
Nettopreis
Bruttopreis (inkl. 19% USt.)
Verbrauch bis 2.000 kWh
Servicepreis pro Monat und Zähler
12,95 €/Monat
15,41 €/Monat
Arbeitspreis je kWh
37,77 Cent/kWh
44,95 Cent/kWh
Verbrauch ab 2.000 kWh
Servicepreis pro Monat und Zähler
12,40 €/Monat
14,76 €/Monat
Arbeitspreis je kWh
37,77 Cent/kWh
44,95 Cent/kWh
SWJ BasisStrom ist unser Stromprodukt für den Allgemeinen Tarif. Der Allgemeine Tarif stellt zugleich die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung dar. Im Folgenden finden Sie alle gültigen Preise.
Ab dem jeweils geltenden Zeitpunkt treten alle bisherigen Allgemeinen Tarifpreise bzw. die Grund- und Ersatzversorgungspreise außer Kraft.
Preise ab 01.01.2023
Verbrauch 2.000 kWh
Arbeitspreise je kWh
Nettopreis
Bruttopreis
37,77 Cent
44,95 Cent
Servicepreis pro Monat und Zähler
Nettopreis
Bruttopreis
12,95 Euro
15,41 Euro
Verbrauch > 2.000 kWh
Arbeitspreise je kWh
Nettopreis
Bruttopreis
37,77 Cent
44,95 Cent
Servicepreis pro Monat und Zähler
Nettopreis
Bruttopreis
12,40 Euro
14,76 Euro
- Preisbestandteile
- Kundeninformationen
- Veröffentlichungspflicht
- Schwachlasttarif
Die oben angeführten Preise gelten nur im Netzgebiet der Stadtwerke Jülich GmbH.
Die o.a. Preise beinhalten Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer (z.Zt. 2,05 Cent/kWh), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK‑G) (ab 01.01.2023: 0,357 Cent/kWh), der Umlage nach § 19 StromNEV (ab 01.01.2023: 0,417 Cent/kWh), der Umlage nach § 17 EnWG (ab 01.01.2023: 0,591 Cent/kWh).
Die Nettopreise erhöhen sich um die zum Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %).
Allgemeine Kundeninformationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz:
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet Jülich ist das die Stadtwerke Jülich GmbH.
Gemäß § 36 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom und/oder Gas zu versorgen.
Anspruch auf die Grundversorgung gem. § 3 Satz 22 EnWG haben alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Ersatzversorgung wird angewendet, wenn Strom und/oder Gas aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz entnommen wird, ohne das dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann und dauert maximal drei Monate.
Wir geben daher bekannt, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Jülich GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz bzw. mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung dem Grundversorgungstarif entsprechen.
Information gemäß § 4 EDL‑G
Neben unseren Beratungsangeboten auf www.stadtwerke-juelich.de weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz
(BfEE) öffentlich geführte Anbieterliste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten. Weitere Informationen und
Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagentur.de.
Veröffentlichungspflicht nach § 2 Abs. 3 StromGVV (exemplarisch für einen Verbrauch > 2.000 kWh p.a.)
Servicepreis pro Jahr
148,80 Euro
Arbeistpreis je kWh
37,77 Cent
Cent / kWh
€ / a
Stromsteuer
2,050
Konzessionsabgabe
1,590
KWK_Umlage**
0,357
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV**
0,417
Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG**
0,591
Als Netzentgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt je verbrauchter kWh
7,23
verbrauchsunabhängiger Grundpreis
66,00
Messstellenbetrieb inkl. jährlicher Ablesung
9,80
Saldo der oben genannten Belastungen
12,24
75,80
rechnerischer Grundversorgeranteil
25,53
73,00
SWJ BasisStrom ist unser Stromprodukt für den Allgemeinen Tarif. Der Allgemeine Tarif stellt zugleich die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung dar. Im Folgenden finden Sie alle gültigen Preise.
Ab dem jeweils geltenden Zeitpunkt treten alle bisherigen Allgemeinen Tarifpreise bzw. die Grund- und Ersatzversorgungspreise außer Kraft.
Veröffentlichungspflicht nach § 2 Abs. 3 StromGVV (exemplarisch für einen Verbrauch > 2.000 kWh p.a.)
Servicepreis pro Jahr
Preis:
148,80 Euro
Arbeitspreis je kWh
Preis:
37,77 Cent
Stromsteuer
Cent / kWh
€ / a
2,050
-
Konzessionsabgabe
Cent / kWh
€ / a
1,590
-
KWK_Umlage**
Cent / kWh
€ / a
0,357
-
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV**
Cent / kWh
€ / a
0,417
-
Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG**
Cent / kWh
€ / a
0,591
-
Als Netzentgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt je verbrauchter kWh:
Cent / kWh
€ / a
7,23
-
verbrauchsunabhängiger Grundpreis
Cent / kWh
€ / a
-
66,00
Messstellenbetrieb inkl. jährlicher Ablesung
Cent / kWh
€ / a
-
9,80
Saldo der oben genannten Belastungen
Cent / kWh
€ / a
12,24
75,80
rechnerischer Grundversorgeranteil
Cent / kWh
€ / a
25,53
73,00
Haushalt
Netto*
Brutto**
Arbeitspreis
ct/kWh
37,77
44,95
Schwachlast-Arbeitspreis
ct/kWh
36,09
42,95
Servicepreis
€/Jahr
42,00
49,98
Messpreis
€/Jahr
42,00
49,98
Tarifschaltung
€/Jahr
30,00
35,70
Gewerbe
Netto*
Brutto**
Arbeitspreis
ct/kWh
37,77
44,95
Schwachlast-Arbeitspreis
ct/kWh
36,09
42,95
Servicepreis
€/Jahr
164,64
195,96
Messpreis
€/Jahr
42,00
49,98
Tarifschaltung
€/Jahr
30,00
35,70
* Die o.a. Preise beinhalten Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer (z.Zt. 2,05 Cent/kWh), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK‑G) (ab 01.01.2023: 0,357 Cent/kWh), der Umlage nach § 19 StromNEV (ab 01.01.2023: 0,417 Cent/kWh), der Umlage nach § 17 EnWG (ab 01.01.2023: 0,591 Cent/kWh).
** Werte aus Übersichtlichkeit gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) zum Rechnungsbetrag.
Fragen zum Produkt?
Stadtwerke Jülich GmbH
Kundenzentrum
An der Vogelstange 2a
52428 Jülich
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch:
8:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
8:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr