SWJ BasisStrom – Grundversorgung
Informationen für den Allgemeinen Tarif zur Versorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Jülich
SWJ BasisStrom ist unser Stromprodukt für den Allgemeinen Tarif. Der Allgemeine Tarif stellt zugleich die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung dar. Im folgenden finden Sie die gültigen Preise ab 01.03.2022.
Ab diesem Zeitpunkt treten alle bisherigen Allgemeinen Tarifpreise bzw. die Grund- und Ersatzversorgungspreise außer Kraft.
SWJ BasisStrom
Nettopreis
Bruttopreis (inkl. 19% MwSt.)
SWJ BasisStrom ist unser Stromprodukt für den Allgemeinen Tarif. Der Allgemeine Tarif stellt zugleich die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung dar. Im folgenden finden Sie die gültigen Preise ab 01.03.2022.
Ab diesem Zeitpunkt treten alle bisherigen Allgemeinen Tarifpreise bzw. die Grund- und Ersatzversorgungspreise außer Kraft.
Verbrauch 2.000 kWh
Arbeitspreise je kWh
Servicepreis pro Monat und Zähler
Verbrauch > 2.000 kWh
Arbeitspreise je kWh
Servicepreis pro Monat und Zähler
- Preisbestandteile
- Kundeninformationen
- Veröffentlichungspflicht
- Schwachlasttarif
Die oben angeführten Preise gelten nur im Netzgebiet der Stadtwerke Jülich GmbH.
Die o.a. Preise beinhalten Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer (z.Zt. 2,05 Cent/kWh), sowie Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) (ab 01.01.2022: 3,723 Cent/kWh), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK‑G) (ab 01.01.2022: 0,378 Cent/kWh), der Umlage nach § 19 StromNEV (ab 01.01.2022: 0,437 Cent/kWh), der Umlage nach § 17 EnWG (ab 01.01.2022: 0,419 Cent/kWh), der Umlage nach § 18 AbLaV (ab 01.01.2022: 0,003 Cent/kWh).
Die Nettopreise erhöhen sich um die zum Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %).
Allgemeine Kundeninformationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz:
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet Jülich ist das die Stadtwerke Jülich GmbH.
Gemäß § 36 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom und/oder Gas zu versorgen.
Anspruch auf die Grundversorgung gem. § 3 Satz 22 EnWG haben alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Ersatzversorgung wird angewendet, wenn Strom und/oder Gas aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz entnommen wird, ohne das dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann und dauert maximal drei Monate.
Wir geben daher bekannt, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Jülich GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz bzw. mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung dem Grundversorgungstarif entsprechen.
Information gemäß § 4 EDL‑G
Neben unseren Beratungsangeboten auf www.stadtwerke-juelich.de weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz
(BfEE) öffentlich geführte Anbieterliste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten. Weitere Informationen und
Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagentur.de.
Veröffentlichungspflicht nach § 2 Abs. 3 StromGVV (exemplarisch für einen Verbrauch > 2.000 kWh p.a.)
** Nähere Informationen zu den oben genannten Umlagen und deren Höhe finden Sie auf der gemeinsamen Plattform der Übertragungsnetzbetreiber unter: www.netztransparenz.de
SWJ BasisStrom ist unser Stromprodukt für den Allgemeinen Tarif. Der Allgemeine Tarif stellt zugleich die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung dar. Im folgenden finden Sie die gültigen Preise ab 01.03.2022.
Ab diesem Zeitpunkt treten alle bisherigen Allgemeinen Tarifpreise bzw. die Grund- und Ersatzversorgungspreise außer Kraft.
Veröffentlichungspflicht nach § 2 Abs. 3 StromGVV (exemplarisch für einen Verbrauch > 2.000 kWh p.a.)
Als Netzentgelte des Netzbetreibers fließen ein:
** Werte aus Übersichtlichkeit gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) zum Rechnungsbetrag.
Produkte
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Stadtwerke Jülich GmbH
Kundenzentrum
An der Vogelstange 2a
52428 Jülich
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8:30 bis 12:00 Uhr und
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Donnerstag:
8:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr