Zwei freundliche Mitarbeitende im Kundenservice der Stadtwerke Jülich sitzen lächelnd an einem Beratungstisch.

Öffnungzeiten

Montag-Donnerstag
09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 bis 14:00 Uhr

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Haben Sie einen Notfall? Rufen Sie umgehend unter der folgenden Telefonnummer an: 02461 625110

Ihr direkter Kontakt

Wir sind für Sie da.

Ob Fragen zu unseren Tarifen, Unterstützung bei Ihrem Vertrag oder ein anderes Anliegen rund um Energie und Wasser: Wir helfen Ihnen gern weiter!

Häufig gestellte Fragen

In 2024 werden die Stadtwerke zum ersten eine Vollablesung durchführen. Die Ableser werden von Dezember bis Januar von Haus zu Haus gehen und nach Möglichkeit Fotos aller registrierten Zähler und Zählerstände machen. Auch an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr sind sie im Einsatz. Sie tragen gelbe Warnwesten mit der Aufschrift ‚Zähler-Ablesung‘ und haben einen Ableseausweis mit Foto sowie mit ihrem Vor- und Zunamen bei sich. Wenn sie beim ersten Versuch niemanden antreffen, hinterlassen sie eine Karte mit einem neuen Termin. Können sie den Zähler auch beim zweiten Besuch nicht ablesen, hinterlassen sie erneut eine Karte mit einem QR-Code zur Selbstablesung durch den Kunden.

Damit Sie Ihre Rechnung besser verstehen können, haben wir für Sie eine Musterrechnung mit Erläuterungen zu allen Punkten erarbeitet, die Sie hier einsehen und downloaden können:

SWJ Muster-Rechnung 

Kosten für zusätzliche Abrechnungen

Beschreibung Preise je Rechnungskopie
Ausstellung einer Rechnungskopie 5,00 € (netto)
Simulationsrechnung 15,00 € (netto)
zusätzliche Abrechnung 29,95 € (brutto)

 

Kostenanforderungen bei Zahlungsverzug

Beschreibung netto brutto
Mahnung jeweils 2,00 € 2,00 €
Kosten Sperrankündigung 2,00 € 2,00 €
Inkassokosten 15,00 € 15,00 €
Wiederherstellung des Anschlusses/der Anschlussnutzung* 46,22 € 55,00 €
Zuschlag Eilentsperrung* 12,60 € 15,00 €
Unterbrechung des Anschlusses/der Anschlussnutzung 20,00 € 20,00 €

Der Ferrariszähler (Mechanischer Drehstromzähler)

1. Schritt: Die Zählernummer finden Sie im unteren Bereich Ihres Stromzählers. Vergleichen Sie diesen mit der Nummer auf der Ablesekarte.

2. Schritt: Notieren Sie den Zählerstand, der als Kilowattstunde im oberen Bereich dargestellt wird. Hier werden nur die Zahlen im schwarzen Bereich benötigt. Bei Stromzählern mit zwei Zählwerken (HT/NT) notieren Sie bitte beide Werte.

Der Digitale Haushaltszähler

1. Schritt: Die Zählernummer des digitalen Stromzählers finden Sie meist in der Nähe von dem Schriftzug „Stadtwerke Jülich“. Vergleichen Sie diese mit der Nummer auf der Ablesekarte.
2. Schritt: Notieren Sie den Zählerstand der als Kilowattstunde im digitalen Bereich dargestellt wird. Dieser wird ohne Nachkommastelle dargestellt.
Wichtig: Der Zählerstand wird rollierend zwischen Bezug und Lieferung angezeigt. Beachten Sie nachfolgende Tabelle:

Bei Stromzählern mit mehreren Zählwerken, z. B. bei Unterscheidung zwischen Hochtarif und Nachttarif oder beim Besitzen einer Photovoltaik-Anlage beachten Sie folgende Tabelle:
Ihre Bezugsdaten
1.8.0 Ihr Bezug Gesamt
1.8.1 Bezug HT
1.8.2 Bezug NT

Ihre Lieferung (z. B. durch PV-Anlage)
2.8.0 Ihre Lieferung Gesamt an die SWJ
2.8.1 Ihre Lieferung an SWJ (HT)
2.8.2 Ihre Lieferung an SWJ (NT)

1. Schritt: Vergleichen Sie die Zählernummer Ihres Gaszählers (unter dem Barcode-Streifen) mit der Nummer auf der Ablesekarte
2. Schritt: Übertragen Sie den Zählerstand auf Ihre Karte. Bitte berücksichtigen Sie dabei nur die Zahlen im schwarzen Bereich.

1. Schritt: Klappen Sie bitte den Deckel Ihres Wasserzählers auf.
2. Schritt: Vergleichen Sie die Zählernummer auf dem Kranz mit der Nummer auf der Ablesekarte.
3. Schritt: Den aktuellen Zählerstand finden Sie mittig auf dem Wasserzähler. Bitte berücksichtigen Sie dabei nur die Zahlen im schwarzen Bereich.

Hinweis: Der Wasserzähler mit dem goldfarbenen Kranz besitzt KEINE Nachkommastellen!

Für den Fall, dass unsere Ableser Sie auch nach dem 3. Versuch nicht angetroffen haben, wurde Ihnen eine Ablese-Karte hinterlassen. Die Karte wurde vom Ableser mir ihren Kundendaten vorausgefüllt. Bitte nutzen Sie ausschließlich die auf der Karte aufgeführten Rückantwortmöglichkeiten mitgeteilt.

Ablesekarte-Muster

Wie Sie wissen, erfolgten die Ablesungen der Zählerstände im Zeitraum Anfang Dezember bis zur ersten Januarwoche. Die von den Ablesern ermittelten Zählerstände wurden in unser Abrechnungssystem übertragen. Da es jedoch sinnvoll ist, jeweils den Verbrauch des Kalenderjahres abzurechnen, haben wir auf Basis dieser Zählerstände den Jahresverbrauch auf den 31.12. hoch- bzw. zurückgerechnet. Dazu greift das Abrechnungssystem auf jahrelange Erfahrungswerte zurück, die allgemein in der Branche akzeptiert sind und den einschlägigen Verordnungen entsprechen. Hierbei werden z.B. Temperaturen und typische Verbrauchsschwankungen berücksichtigt.

Mit dem angegebenen Betrag ist keine Aussage über Ihre tatsächlichen Zahlungen verbunden; die Angabe dient nur Ihrer Orientierung, welcher Betrag insgesamt an Abschlägen hätte gezahlt werden müssen, unabhängig davon, ob Sie mehr oder weniger gezahlt haben. Wenn Sie mehr gezahlt haben, finden Sie diese Zahlungen in der Zeile „abzüglich bestehendes Guthaben“; falls Sie weniger gezahlt haben, ist der Differenzbetrag in der Zeile „zuzüglich bestehende Forderung“ zu finden.

In dieser Summe sind sämtliche Beträge zusammengefasst worden, die Ihr Kundenkonto im letzten Jahr belastet haben, z. B. wenn Sie weniger als die angeforderten Abschläge bezahlt haben oder angemahnt werden mussten. Auch Verzugszinsen, Rücklastkosten und weitere Nebenkosten wie Meldeauskunftsgebühren werden in diesem Betrag berücksichtigt. Bei Unklarheiten übersendet Ihnen unser Forderungsmanagement gerne einen detaillierten Kontoauszug.

In dieser Summe werden sämtliche Zahlungen berücksichtigt, die Sie über die angeforderten Abschläge hinaus geleistet haben. Auch Gutschriften, etwa aus korrigierten Abschlägen oder nicht abgerufene Guthaben des Vorjahres, werden in dieser Zeile erfasst.

In der Rechnung sind sämtliche Zahlungseingänge bis zum Mitte Januar einbezogen worden; Zahlungen danach konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auf unser Lastschriftverfahren: Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, werden fristgemäß nur die Beträge von Ihrem Konto abgebucht, die tatsächlich fällig werden.

Es werden 11 Teilbeträge je Kalenderjahr erhoben. Im Januar entfällt somit die Abschlagszahlung. Wenn Sie im Januar eine Zahlung geleistet haben, die bis zum 10.01. bei uns eingegangen und verbucht worden ist, wurde diese mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.

In Absprache mit dem Service-Team der Stadtwerke können Sie die Abschlagsbeträge anpassen lassen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn abzusehen ist, dass sich der Verbrauch deutlich ändert – etwa wenn sich die Personenanzahl im Haushalt ändert. Eine Anpassung der Abschlagszahlung beugt in solchen Fällen überraschenden Nachzahlungen bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wirksam vor.

Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah.

Der Grundpreis, der die Kosten für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlagen deckt, wird je Wohnung berechnet. Als Wohnung gilt, unabhängig von der Größe, jede selbständige Wohneinheit (auch Einlieger- und Einraumwohnungen).
Zum 01.01.2016 wurde eine neue Wasserpreissystematik eingeführt. Es gibt jetzt zwei Preisblätter, eines für Haushaltskunden (Wasserverbrauch für Wohnzwecke) und eines für Nicht-Haushaltskunden. Weitere Informationen unter FAQs Wasser.

Am einfachsten ist es, die Beiträge im Rahmen des SEPA-Verfahrens von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns bitte schriftlich ein SEPA-Madat (hat die ehemalige Einzugsermächtigung ersetzt), das Sie natürlich jederzeit widerrufen können. Die meisten unserer Kunden nutzen dieses Verfahren. Sollten Sie noch kein SEPA-Mandat erteilt haben, liegt Ihrer Rechnung ein entsprechendes Formular bei.

Kontonummer, Bankleitzahl und Einzugsermächtigung wurden bis 1. Februar 2014 durch IBAN, BIC und das die SEPA Basislastschrift ersetzt. Vorteil: Zahlungen mit IBAN und BIC und SEPA-Mandat können sowohl im Inland als auch in die anderen 32 Nationen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, kurz SEPA (Single Euro Payments Area), getätigt werden. Voraussetzung: Der Zahlungsbetrag ist in Euro. SEPA umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.

Der Arbeits- oder Verbrauchspreis betrifft den variablen Anteil der Energie- und Wasserlieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas bzw. Kubikmeter (m3) Wasser zu bezahlen. Grundlage hierfür ist das jeweils vereinbarte Preismodell.

Der Grundpreis oder Service-Preis umfasst die fixen Kosten der Energie- und Wasserlieferung, das heißt die Kosten, die auch dann anfallen, wenn gar kein Verbrauch stattfindet. Darum wird dieser auch dann fällig, wenn wenig oder kein Verbrauch stattfindet.

Bei Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuer und anderer Preisbestandteile sind wir gesetzlich verpflichtet, den für die neuen Preise maßgeblichen Verbrauch zeitanteilig zu berechnen. Dies gilt auch, wenn Sie unterjährig den Tarif gewechselt haben, ein Turnuswechsel stattgefunden hat oder Kontrollablesungen durchgeführt wurden.

Für die Nutzung der öffentlichen Energieversorgungsnetze, den Messstellenbetrieb, die Verbrauchswert-ermittlung und die Abrechnung verlangt der Netzbetreiber ein Entgelt. Dieses ist ein Bestandteil der Strom- und Gaspreise und wird in den Verbrauchsabrechnungen dargestellt.

Die Netznutzungsentgelte werden von der Bundesnetzagentur geprüft und müssen von ihr behördlich genehmigt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, ihre Netznutzungsentgelte jährlich der Bundesnetzagentur zur Überprüfung vorzulegen.

Ziel des KWK-Gesetzes ist die Förderung moderner Kraftwärmekopplungsanlagen zur Erzeugung von Energie. Bei der Kraftwärmekopplung wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme weiter genutzt (z. B. als Fernwärme). Dadurch wird ein besonders hoher Wirkungsgrad gegenüber herkömmlichen Kraftwerken erreicht. Die Mehrkosten dieser Förderung werden auf die Kunden umgelegt und sind im Strompreis (verbrauchsabhängig) enthalten.

Die Höhe Ihres neuen Abschlags basiert auf Ihrem Vorjahresverbrauch und auf den aktuellen Preisen. Daraus ergeben sich die voraussichtlichen Jahreskosten für das laufende Jahr. Diese werden durch 11 geteilt. Evtl. schon bekannte Preisänderungen werden zeitanteilig berechnet. Ist diese Berechnung nicht möglich, bemisst sich der Abschlag nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.

Erdgas ändert, wie auch alle anderen Gase, sein Volumen sehr stark, wenn sich Temperatur oder Druck ändern. Mit dieser Volumenänderung wechselt auch immer der Energiegehalt eines Kubikmeters. Um diese physikalischen Eigenschaften des Gases zu berücksichtigen, werden gem. dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 drei Werte herangezogen: Gasverbrauch, Zustandszahl und Brennwert:

  • Der Gasverbrauch (m³) wird mit einem geeichten Gaszähler gemessen und grundsätzlich über das Zählwerk des Gaszählers ermittelt. Der Gasverbrauch ist die Differenz der Zählerstände zwischen Beginn und Ende der Abrechnungsperiode (i.d.R. 12 Monate).
  • Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl.
  • Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist Er wird mit einem hohen technischen Aufwand kontinuierlich erfasst und als monatlicher Durchschnittswert mitgeteilt.

Multipliziert man nun den Gasverbrauch, die Zustandszahl und den Abrechnungsbrennwert miteinander, ergibt sich die verbrauchte Thermische Energie (Verbrauch). Sie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und zur Abrechnung* herangezogen.

*Für eine Vertiefung in die Thermische Abrechnung von Gas wird das DVGW-Arbeitsblatt G 685 empfohlen. Dieses Arbeitsblatt wurde vom DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V.), der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und den Landesbehörden für das Eichwesen erarbeitet.

Aufgrund der Liberalisierung gibt es mittlerweile ganz verschiedene Vertragskonstellationen auf dem Strom- und Gasmarkt. Damit Sie als Kunde auf einen Blick alle für Sie relevante Informationen vorliegen haben, geben wir jetzt auf der Rechnung u. a. auch die Vertragsbindung an. Diese sagt Ihnen, wie lange Sie mit dem laufenden Strom- oder Gasvertrag an uns gebunden sind. Eine vorherige Kündigung müsste von uns abgelehnt werden. Nur bei einem Aus-/Wegzug aus unserem Versorgungsgebiet ist eine vorzeitige Kündigung möglich.

  • Umsatzsteuer: beträgt für Strom und Erdgas 19 %, wird für den Verbraucher auf Produkte und Waren aufgeschlagen. Wasser gilt in Deutschland als Lebensmittel und wird daher mit 7 % versteuert.
  • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe an die Stadt bzw. Kommune für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen. Also dafür, dass ein Netzbetreiber seine Leitungen bis zu Ihnen vor das Haus legen darf. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindesgröße zwischen 1,32 und 2,30 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung, KAV)
  • Stromsteuer: Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer des Staates auf den Energieverbrauch, ähnlich wie die Mineralölsteuer für Benzin. Sie liegt bei 2,05 ct/kWh.
  • EEG-Umlage: Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Kosten werden bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt. Da immer mehr Anlagen derartigen Strom ins Netz einspeisen, steigt diese Umlage seit Jahren.
  • KWK-Umlage: Mit der KWK-Gesetz-Umlage will der Gesetzgeber die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme fördern. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird der eingesetzte Brennstoff wesentlich besser genutzt und es entstehen weniger Schadstoffe. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK‑G) entstehenden Kosten werden bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt.
  • Umlage gem. § 19 StromNEV: Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die Kosten werden auf alle übrigen Stromverbraucher umgelegt.
  • Offshore-Haftungs-Umlage: Die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (Energiewirtschafts-gesetz) dient zur Deckung von Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks (Windparks auf See) an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Kosten werden bundesweit den Stromkunden auferlegt.
  • §18-AbLaUmlage: Zum 01.01.2014 wurde erstmals gemäß VO über Vereinbarung abschaltbarer Lasten (AbLaV) erhoben. Mit der VO werden die Übertragungsnetzbetreiber zur Ausschreibung abschaltbarer Lasten und Annahme eingegangener Angebote zum Erwerb von Abschaltleistung bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 MW verpflichtet. Die damit verbundenen Kosten werden durch die AblLaV-Umlage gedeckt. Die von den Übertragungsnetzbetreibern „AbLaV-Umlage“ genannt Umlage dient zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und damit der Versorgungssicherheit.

Sie haben die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung mit uns abzuschließen. Hier zum Download das entsprechende PDF:

Download Abwendungsvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben, vor einer Sperrung bei uns eingeht. Bitte senden Sie diese per Mail an debitoren@stadtwerke-juelich.de oder geben diese persönlich bei uns ab! Die Abwendungsvereinbarung enthält eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen. Wenn Sie sich für die Möglichkeit einer Ratenzahlung entscheiden muss der vollständige Betrag spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen werden. Sollte zwischenzeitlich die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt werden, erlischt der Ratenplan. Melden Sie sich in diesem Fall bitte beim Forderungsmanagement. Die Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen des Forderungsmanagement unter 02461 625 148 oder debitoren@stadtwerke-juelich.de zur Verfügung.

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Der Strom der Stadtwerke Jülich stammt aus verschiedenen Quellen mit einem Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien. Dazu gehören unter anderem Solarenergie aus dem Solarturmkraftwerk Jülich, Photovoltaikanlagen und Windenergie aus dem Windpark Jülich-Bourheim. Ziel ist es, eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung für die Region sicherzustellen.

Mit der UmweltPlus-Option kann der gewählte Stromtarif als Ökostrom-Produkt bezogen werden. Für einen Aufpreis von 0,86 Cent pro kWh (brutto) wird aktiv in eine nachhaltigere Energieversorgung investiert – ein einfacher Beitrag für eine grünere Zukunft.

Ökostrom der Stadtwerke Jülich stammt aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind. Durch den Bezug von Ökostrom wird die umweltfreundliche Stromerzeugung gefördert und ein Beitrag zur Energiewende geleistet. Wer sich für die UmweltPlus-Option entscheidet, unterstützt zusätzlich den Ausbau nachhaltiger Energieprojekte.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten spezielle Stromtarife für Gewerbekunden an – flexibel angepasst an den Verbrauch und auf Wunsch auch als Ökostrom mit der UmweltPlus-Option. Eine persönliche Beratung hilft, den passenden Tarif zu finden.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten einen Online-Service an, über den Sie Ihren Stromvertrag bequem verwalten können. Im Kundenportal können Sie beispielsweise Ihre Verbrauchsdaten einsehen, Rechnungen abrufen und Zählerstände übermitteln.

Die Strompreise der Stadtwerke Jülich können sich ändern. Faktoren wie Marktbedingungen, Netzentgelte und gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Preisgestaltung. Aktuelle Informationen zu den Tarifen sind jederzeit auf der Website der Stadtwerke Jülich oder im Kundenservice erhältlich.

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die Netzentgelte für den Stromtransport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile zusammen bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.

Zur WärmepumpenStrom Seite

Das Gas der Stadtwerke Jülich stammt aus dem deutschen und europäischen Gasmarkt. Es wird über ein weitverzweigtes Pipeline-Netz transportiert und gelangt über das öffentliche Gasnetz zuverlässig zu unseren Kundinnen und Kunden.

Mit der Option UmweltPlus leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Ein Teil Ihres Gasverbrauchs wird durch CO₂-Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen, indem in zertifizierte Klimaschutzprojekte investiert wird.

Ökogas ist eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellem Erdgas. Es kann entweder durch die Beimischung von Biogas oder durch CO₂-Kompensation klimaneutral gestellt werden. So heizen Sie nachhaltiger und reduzieren Ihren CO₂-Fußabdruck.

Ja, auch Gewerbekunden können von den Gasprodukten der Stadtwerke Jülich profitieren. Wir bieten individuelle Tarife und maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe.

Ja, über unser Online-Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihren Vertrag. Dort können Sie Zählerstände eingeben, Abschläge anpassen oder persönliche Daten aktualisieren.

Die Gaspreise können sich je nach Marktentwicklung, Netzentgelten und staatlichen Abgaben ändern. Falls es zu einer Preisänderung kommt, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig.

Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Beschaffungskosten für Erdgas, Netzentgelte für den Transport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.

Zur TreueGas Seite

Der Strom der Stadtwerke Jülich stammt aus verschiedenen Quellen mit einem Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien. Dazu gehören unter anderem Solarenergie aus dem Solarturmkraftwerk Jülich, Photovoltaikanlagen und Windenergie aus dem Windpark Jülich-Bourheim. Ziel ist es, eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung für die Region sicherzustellen.

Mit der UmweltPlus-Option kann der gewählte Stromtarif als Ökostrom-Produkt bezogen werden. Für einen Aufpreis von 0,86 Cent pro kWh (brutto) wird aktiv in eine nachhaltigere Energieversorgung investiert – ein einfacher Beitrag für eine grünere Zukunft.

Ökostrom der Stadtwerke Jülich stammt aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind. Durch den Bezug von Ökostrom wird die umweltfreundliche Stromerzeugung gefördert und ein Beitrag zur Energiewende geleistet. Wer sich für die UmweltPlus-Option entscheidet, unterstützt zusätzlich den Ausbau nachhaltiger Energieprojekte.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten spezielle Stromtarife für Gewerbekunden an – flexibel angepasst an den Verbrauch und auf Wunsch auch als Ökostrom mit der UmweltPlus-Option. Eine persönliche Beratung hilft, den passenden Tarif zu finden.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten einen Online-Service an, über den Sie Ihren Stromvertrag bequem verwalten können. Im Kundenportal können Sie beispielsweise Ihre Verbrauchsdaten einsehen, Rechnungen abrufen und Zählerstände übermitteln.

Die Strompreise der Stadtwerke Jülich können sich ändern. Faktoren wie Marktbedingungen, Netzentgelte und gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Preisgestaltung. Aktuelle Informationen zu den Tarifen sind jederzeit auf der Website der Stadtwerke Jülich oder im Kundenservice erhältlich.

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die Netzentgelte für den Stromtransport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile zusammen bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.

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Das Gas der Stadtwerke Jülich stammt aus dem deutschen und europäischen Gasmarkt. Es wird über ein weitverzweigtes Pipeline-Netz transportiert und gelangt über das öffentliche Gasnetz zuverlässig zu unseren Kundinnen und Kunden.

Mit der Option UmweltPlus leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Ein Teil Ihres Gasverbrauchs wird durch CO₂-Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen, indem in zertifizierte Klimaschutzprojekte investiert wird.

Ökogas ist eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellem Erdgas. Es kann entweder durch die Beimischung von Biogas oder durch CO₂-Kompensation klimaneutral gestellt werden. So heizen Sie nachhaltiger und reduzieren Ihren CO₂-Fußabdruck.

Ja, auch Gewerbekunden können von den Gasprodukten der Stadtwerke Jülich profitieren. Wir bieten individuelle Tarife und maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe.

Ja, über unser Online-Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihren Vertrag. Dort können Sie Zählerstände eingeben, Abschläge anpassen oder persönliche Daten aktualisieren.

Die Gaspreise können sich je nach Marktentwicklung, Netzentgelten und staatlichen Abgaben ändern. Falls es zu einer Preisänderung kommt, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig.

Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Beschaffungskosten für Erdgas, Netzentgelte für den Transport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.

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Der Strom der Stadtwerke Jülich stammt aus verschiedenen Quellen mit einem Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien. Dazu gehören unter anderem Solarenergie aus dem Solarturmkraftwerk Jülich, Photovoltaikanlagen und Windenergie aus dem Windpark Jülich-Bourheim. Ziel ist es, eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung für die Region sicherzustellen.

Mit der UmweltPlus-Option kann der gewählte Stromtarif als Ökostrom-Produkt bezogen werden. Für einen Aufpreis von 0,86 Cent pro kWh (brutto) wird aktiv in eine nachhaltigere Energieversorgung investiert – ein einfacher Beitrag für eine grünere Zukunft.

Ökostrom der Stadtwerke Jülich stammt aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind. Durch den Bezug von Ökostrom wird die umweltfreundliche Stromerzeugung gefördert und ein Beitrag zur Energiewende geleistet. Wer sich für die UmweltPlus-Option entscheidet, unterstützt zusätzlich den Ausbau nachhaltiger Energieprojekte.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten spezielle Stromtarife für Gewerbekunden an – flexibel angepasst an den Verbrauch und auf Wunsch auch als Ökostrom mit der UmweltPlus-Option. Eine persönliche Beratung hilft, den passenden Tarif zu finden.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten einen Online-Service an, über den Sie Ihren Stromvertrag bequem verwalten können. Im Kundenportal können Sie beispielsweise Ihre Verbrauchsdaten einsehen, Rechnungen abrufen und Zählerstände übermitteln.

Die Strompreise der Stadtwerke Jülich können sich ändern. Faktoren wie Marktbedingungen, Netzentgelte und gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Preisgestaltung. Aktuelle Informationen zu den Tarifen sind jederzeit auf der Website der Stadtwerke Jülich oder im Kundenservice erhältlich.

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die Netzentgelte für den Stromtransport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile zusammen bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.

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Der Strom der Stadtwerke Jülich stammt aus verschiedenen Quellen mit einem Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien. Dazu gehören unter anderem Solarenergie aus dem Solarturmkraftwerk Jülich, Photovoltaikanlagen und Windenergie aus dem Windpark Jülich-Bourheim. Ziel ist es, eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung für die Region sicherzustellen.

Mit der UmweltPlus-Option kann der gewählte Stromtarif als Ökostrom-Produkt bezogen werden. Für einen Aufpreis von 0,86 Cent pro kWh (brutto) wird aktiv in eine nachhaltigere Energieversorgung investiert – ein einfacher Beitrag für eine grünere Zukunft.

Ökostrom der Stadtwerke Jülich stammt aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind. Durch den Bezug von Ökostrom wird die umweltfreundliche Stromerzeugung gefördert und ein Beitrag zur Energiewende geleistet. Wer sich für die UmweltPlus-Option entscheidet, unterstützt zusätzlich den Ausbau nachhaltiger Energieprojekte.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten spezielle Stromtarife für Gewerbekunden an – flexibel angepasst an den Verbrauch und auf Wunsch auch als Ökostrom mit der UmweltPlus-Option. Eine persönliche Beratung hilft, den passenden Tarif zu finden.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten einen Online-Service an, über den Sie Ihren Stromvertrag bequem verwalten können. Im Kundenportal können Sie beispielsweise Ihre Verbrauchsdaten einsehen, Rechnungen abrufen und Zählerstände übermitteln.

Die Strompreise der Stadtwerke Jülich können sich ändern. Faktoren wie Marktbedingungen, Netzentgelte und gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Preisgestaltung. Aktuelle Informationen zu den Tarifen sind jederzeit auf der Website der Stadtwerke Jülich oder im Kundenservice erhältlich.

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die Netzentgelte für den Stromtransport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile zusammen bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.

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Das Gas der Stadtwerke Jülich stammt aus dem deutschen und europäischen Gasmarkt. Es wird über ein weitverzweigtes Pipeline-Netz transportiert und gelangt über das öffentliche Gasnetz zuverlässig zu unseren Kundinnen und Kunden.

Mit der Option UmweltPlus leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Ein Teil Ihres Gasverbrauchs wird durch CO₂-Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen, indem in zertifizierte Klimaschutzprojekte investiert wird.

Ökogas ist eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellem Erdgas. Es kann entweder durch die Beimischung von Biogas oder durch CO₂-Kompensation klimaneutral gestellt werden. So heizen Sie nachhaltiger und reduzieren Ihren CO₂-Fußabdruck.

Ja, auch Gewerbekunden können von den Gasprodukten der Stadtwerke Jülich profitieren. Wir bieten individuelle Tarife und maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe.

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Die Gaspreise können sich je nach Marktentwicklung, Netzentgelten und staatlichen Abgaben ändern. Falls es zu einer Preisänderung kommt, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig.

Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Beschaffungskosten für Erdgas, Netzentgelte für den Transport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.

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  • Öffnen Sie alle Fenster und Türen!
  • Sorgen Sie für Durchzug!
  • Vermeiden Sie offenes Feuer!
  • Nicht rauchen!
  • Keine elektrischen Schalter, Klingeln oder das Telefon benutzen!
  • Keine elektrischen Haushaltgeräte oder Werkzeuge einschalten!
  • Nicht die Sicherung herausdrehen bzw. Kippsicherung betätigen!
  • Alle Gashähne an Gaszählern und Gasgeräten schließen!
  • Warnen Sie die anderen Hausbewohner (Klopfen, nicht Klingeln!)
  • Verlassen Sie danach das Gebäude!
  • Benachrichtigen Sie uns umgehend: von einem Telefonanschluss
    außerhalb Ihres Hauses, zum Beispiel mit einem Handy!

Notfallnummer: 02461−625−0

Der Strom der Stadtwerke Jülich stammt aus verschiedenen Quellen mit einem Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien. Dazu gehören unter anderem Solarenergie aus dem Solarturmkraftwerk Jülich, Photovoltaikanlagen und Windenergie aus dem Windpark Jülich-Bourheim. Ziel ist es, eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung für die Region sicherzustellen.

Mit der UmweltPlus-Option kann der gewählte Stromtarif als Ökostrom-Produkt bezogen werden. Für einen Aufpreis von 0,86 Cent pro kWh (brutto) wird aktiv in eine nachhaltigere Energieversorgung investiert – ein einfacher Beitrag für eine grünere Zukunft.

Ökostrom der Stadtwerke Jülich stammt aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind. Durch den Bezug von Ökostrom wird die umweltfreundliche Stromerzeugung gefördert und ein Beitrag zur Energiewende geleistet. Wer sich für die UmweltPlus-Option entscheidet, unterstützt zusätzlich den Ausbau nachhaltiger Energieprojekte.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten spezielle Stromtarife für Gewerbekunden an – flexibel angepasst an den Verbrauch und auf Wunsch auch als Ökostrom mit der UmweltPlus-Option. Eine persönliche Beratung hilft, den passenden Tarif zu finden.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten einen Online-Service an, über den Sie Ihren Stromvertrag bequem verwalten können. Im Kundenportal können Sie beispielsweise Ihre Verbrauchsdaten einsehen, Rechnungen abrufen und Zählerstände übermitteln.

Die Strompreise der Stadtwerke Jülich können sich ändern. Faktoren wie Marktbedingungen, Netzentgelte und gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Preisgestaltung. Aktuelle Informationen zu den Tarifen sind jederzeit auf der Website der Stadtwerke Jülich oder im Kundenservice erhältlich.

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die Netzentgelte für den Stromtransport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile zusammen bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.

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Gemäß neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen Gasheizungen weiterhin betrieben und neu installiert werden, wenn sie langfristig auf erneuerbare Gase umgestellt werden können. Bestehende Gasheizungen können bis mindestens 2045 genutzt werden. Daher kann sich der Einbau einer modernen Gas-Therme je nach Situation weiterhin lohnen – insbesondere in Gebäuden, in denen eine Wärmepumpe nicht effizient betrieben werden kann.

Ja. Während reine Gasheizungen derzeit nicht direkt gefördert werden, gibt es Fördermittel, wenn die Gasheizung mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert wird. Diese Hybridlösung steigert die Energieeffizienz und reduziert den fossilen Brennstoffverbrauch, wodurch sie förderfähig wird.

Ja. Moderne Gasheizungen sind H₂-ready! Das bedeutet, sie können langfristig mit Wasserstoff betrieben werden. Dadurch bleibt das Gasheizungs-Contracting über 2045 hinaus eine nachhaltige und sichere Heizlösung.

Beim Gasheizungs-Contracting sind Wartung und Reparaturen vollständig inklusive. Falls es zu einer Störung kommt, wird der Service automatisch übernommen – ohne zusätzliche Kosten für die Nutzerinnen und Nutzer.

Ja. Insbesondere für unsanierte oder ältere Gebäude ist Gasheizungs-Contracting eine sinnvolle Lösung, da Gasheizungen oft unkompliziert in bestehende Heizsysteme integriert werden können.

Das kommt auf Ihr Haus und Ihre Bedürfnisse an. Eine Wärmepumpe ist ideal für gut gedämmte Gebäude, während eine Gastherme sich perfekt für Bestandsbauten mit vorhandenem Gasanschluss eignet. Wir beraten Sie gern persönlich!

Das kommt auf dein Haus und deine Bedürfnisse an. Eine Wärmepumpe ist ideal für gut gedämmte Gebäude, während eine Gas-Therme sich perfekt für Bestandsbauten mit vorhandenem Gasanschluss eignet. Wir beraten dich gerne persönlich!

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Die staatliche Förderung setzt sich aus 4 Elementen zusammen.

  1. Basisförderung von 30% für alle Anträge
  2. Effizienzbonus – 5 % für eine hocheffiziente Anlage
  3. Geschwindigkeitsbonus – bis zu 20%, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl‑, Kohle‑, Gasetagen‑, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. (Nur bei Kauf der Anlage)
  4. Einkommensbonus – 30%, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. (Nur bei Kauf der Anlage)

Als Faustregel gilt: je größer die Heizkörperfläche und je besser die Wärmedämmung. Umso mehr lohnt sich der Einsatz einer Wärmepumpe.

Entscheidend ist die benötigte Vorlauftemperatur. Diese sollte maximal 50°C‑55 °C betragen.

Für den Fall, dass Sie höher Temperaturen benötigen oder eine Wärmepumpe aus sonstigen Gründen für Sie nicht infrage kommt, bieten wir auch Gasheizungen an.

Beispiel:

Bei einem Gaspreis von 11,7 ct/kWh, einem Strompreis von 37,79 ct/kWh und einem jährlichen Wärmebedarf von ca. 10.000 kWh ist mit einer Einsparung von ca. 400 € durch den Einsatz einer Wärmepumpe zu rechnen.

Durch den Einsatz einer PV-Anlage ggf. mit Batteriespeicher kann diese Einsparung noch erhöht werden: Wir empfehlen hier unsere PV-Produkte.

Auch die Kombination mit einem dynamischen Stromtarif kann die Ersparnisse weiter erhöhen.

Wir beraten Sie gerne individuell!

Ab 2029 wird es eine Quote für grüne Brennstoffe geben, die für Gasheizungen verwendet werden müssen. Dadurch wird der Gaspreis voraussichtlich steigen.

Zudem wird die CO2-Abgabe auf Erdgas und Erdöl sukzessive erhöht, was den Erdgaspreis ebenfalls kontinuierlich steigen lässt.

Demgegenüber ist davon auszugehen, dass der Strompreis durch den zunehmenden Ausbau regenerativer Energien sinken wird.

Ja! Moderne Wärmepumpen sind so effizient, dass sie auch bei Minusgraden zuverlässig Wärme liefern. Selbst bei sehr niedrigen Außentemperaturen können sie noch genügend Energie aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser ziehen. Für besonders kalte Tage kann ein zusätzlicher Heizstab oder eine Hybridlösung eingesetzt werden.

Eine gut gewartete Wärmepumpe hat eine Lebensdauer von bis zu 20 Jahren. Damit ist sie vergleichbar mit klassischen Heizsystemen. Regelmäßige Wartungen und eine optimale Dimensionierung der Anlage sorgen dafür, dass sie langfristig effizient arbeitet.

Ja, und das ist sogar eine besonders sinnvolle Kombination! Mit einer PV-Anlage können Sie den benötigten Strom für Ihre Wärmepumpe selbst erzeugen und so die Betriebskosten weiter senken. Zudem gibt es spezielle Stromtarife für Wärmepumpen, die eine zusätzliche Einsparung ermöglichen.

Zur Wärmepumpe kaufen oder pachten Seite

Die Vertragsdauer ist unbestimmt.

Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Monatsende kündigen.

Ja, auch wenn Sie kein Kunde der Stadtwerke Jülich sind, aber wohnhaft in Jülich sind, können Sie den AutoStrom Vertrag abschließen.

Nein, der Vertag darf nicht für mehrere Fahrzeuge genutzt werden. Gemäß der AGB ist für jedes Fahrzeug ein eigener Fahrstromvertrag abzuschließen.

Sie können mit dem AutoStrom Vertrag sowohl an den öffentlichen Ladepunkten der Stadtwerke Jülich als auch an Ladepunkten unserer Roamingpartner (ehemaliger innogy eRoaming Verbund) laden. In der eCharge+ App werden, nachdem Sie Ihren AutoStrom Vertrag hinterlegt haben, die mit dem Vertrag nutzbaren Ladepunkte angezeigt.

In der eCharge+ App muss Ihre Vertragsnummer sowie das Passwort in Ihrem persönlichen Profil hinterlegt werden. Die Vertragsnummer und das Passwort erhalten Sie nach Abschluss des AutoStromVertrags von den Stadtwerke Jülich. Sobald Sie die App auf Ihrem Smartphone installiert haben unterstützt Sie die App bei der Eingabe dieser Daten. Später können diese ggf. auch über das AppMenü (Unterpunkt Profil > Zahlungsmittel) ergänzt werden.

Ja, Sie laden an den Ladestationen der Stadtwerke Jülich mit Ökostrom.

Wir betreiben öffentliche Ladesäulen in Jülich an folgenden Orten:

  • Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13, Jülich, am Parkplatz des Technologiezentrums Jülich
  • Heinrich-Mußmann-Str. 1, Jülich , an der FH Jülich
  • Kartäuserstr., Jülich, am Rathaus
  • Kölnstr. 22, Jülich, am Schlossplatz

Die Ladesäulen können täglich 24h genutzt werden.

Eine Reservierung von Ladesäulen/Ladepunkten ist leider nicht möglich. Der aktuelle Status der Ladepunkte einer Ladesäule wird in der eCharge+ App angezeigt.

Bei technischen Störungen sowie Problemen mit dem Ladevorgang kontaktieren Sie bitte die Hotline unter der Rufnummer 0800 2255793. Die Rufnummer ist auf den Ladesäulen ausgewiesen.

Für Ladevorgänge benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät wie zum Beispiel ein Smartphone sowie die eCharge+ App (Anbieter Compleo Charging Technologies GmbH). Die App kann kostenfrei für Android im Google Play Store oder iOS im Apple App Store heruntergeladen werden. Darüber hinaus benötigen Sie ein geeignetes Ladekabel (Typ2 Stecker, mind. CEKennzeichen). Für Ladevorgänge ist ein aktiver Ladestromvertrag (AutoStromvertrag der Stadtwerke Jülich bzw. ein Vertrag eines Compleo Charging Technologies GmbH Partners) in der App zu hinterlegen. Alternativ können Ladevorgänge spontan, d. h. ohne aktiven Ladestromvertrag, gestartet werden (Konditionen laut der Compleo Charging Technologies GmbH).

Verbinden Sie das Ladekabel mit Ihrem Fahrzeug und anschließend mit der Ladesäule. Die Freischaltung des Ladevorgangs erfolgt über die eCharge+ App. Im nächsten Schritt benötigen Sie die Ladepunktnummer. Diese ist auf der Ladesäule oberhalb des Ladepunktes (Ladebuchse) ausgewiesen (z.B. BD86419). Geben Sie die Ladepunktnummer im Suchfeld der App ein. Klicken Sie auf „Laden vorbereiten“, wählen Sie die Zahlungsart und starten Sie den Ladevorgang. Nach der erfolgreichen Authentifizierung verriegelt die Ladesäule mechanisch den Stecker, so dass dieser nicht mehr gezogen werden kann, und der Ladevorgang beginnt.

Zum Beenden eines Ladevorgangs entriegeln Sie den Ladestecker an Ihrem Fahrzeug (i.d.R. durch öffnen des Fahrzeugs per Schlüssel). Das Ladekabel wird stromlos geschaltet und auch der Stecker an der Ladesäule wird entriegelt und kann abgezogen werden.

Die Ladedauer hängt von diversen Faktoren ab (Ladesäule, Fahrzeug, Ladezustand, Temperatur etc.). Eine allgemeingültige Angabe der Ladedauer ist deshalb nicht möglich. In Ihrem persönlichen Profil der eCharge+ App kann Ihr Fahrzeugtyp hinterlegt und so eine ungefähre Ladedauer ermittelt werden. Die AC-Ladesäulen der Stadtwerke Jülich stellen je Ladepunkt eine maximale Leistung von 22 kW zur Verfügung.

Gemäß TAR Niederspannung (VDEARN 4100) sind alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Sofern sich die Ladeeinrichtung im Stromnetzgebietes der Stadtwerke Jülich befindet erhalten Sie nähere Informationen auf der Netzseite der Stadtwerke Jülich unter dem Stichwort „Elektromobilität“

http://netz.stadtwerkejuelich.com/index.php?id=2086

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Das Gas der Stadtwerke Jülich stammt aus dem deutschen und europäischen Gasmarkt. Es wird über ein weitverzweigtes Pipeline-Netz transportiert und gelangt über das öffentliche Gasnetz zuverlässig zu unseren Kundinnen und Kunden. 

Mit der Option UmweltPlus leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Ein Teil Ihres Gasverbrauchs wird durch CO₂-Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen, indem in zertifizierte Klimaschutzprojekte investiert wird.

Ökogas ist eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellem Erdgas. Es kann entweder durch die Beimischung von Biogas oder durch CO₂-Kompensation klimaneutral gestellt werden. So heizen Sie nachhaltiger und reduzieren Ihren CO₂-Fußabdruck.

Ja, auch Gewerbekunden können von den Gasprodukten der Stadtwerke Jülich profitieren. Wir bieten individuelle Tarife und maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe.

Ja, über unser Online-Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihren Vertrag. Dort können Sie Zählerstände eingeben, Abschläge anpassen oder persönliche Daten aktualisieren.

Die Gaspreise können sich je nach Marktentwicklung, Netzentgelten und staatlichen Abgaben ändern. Falls es zu einer Preisänderung kommt, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig.

Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Beschaffungskosten für Erdgas, Netzentgelte für den Transport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.

  • Öffnen Sie alle Fenster und Türen!
  • Sorgen Sie für Durchzug!
  • Vermeiden Sie offenes Feuer!
  • Nicht rauchen!
  • Keine elektrischen Schalter, Klingeln oder das Telefon benutzen!
  • Keine elektrischen Haushaltgeräte oder Werkzeuge einschalten!
  • Nicht die Sicherung herausdrehen bzw. Kippsicherung betätigen!
  • Alle Gashähne an Gaszählern und Gasgeräten schließen!
  • Warnen Sie die anderen Hausbewohner (Klopfen, nicht Klingeln!)
  • Verlassen Sie danach das Gebäude!
  • Benachrichtigen Sie uns umgehend: von einem Telefonanschluss
    außerhalb Ihres Hauses, zum Beispiel mit einem Handy!

Notfallnummer: 02461−625−0

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Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Wasser haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Alternativ können Sie unseren Kundenservicen unter der Telefonnummer 02461 625–122 anrufen oder eine E-Mail an service@stadtwerke-juelich.de mit Ihren Fragen stellen.

Nein, es ist der jeweils für die Nutzung zugrunde liegende Tarif anzuwenden. Die Gebäudenutzung wird anhand von festgelegten Beurteilungskriterien eingestuft.

Dies ist in § 10 der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Jülich festgelegt: Gemischt-genutzte Gebäude werden entsprechend dem Preisblatt für Haushaltskunden abgerechnet, sofern der überwiegende Anteil der Nutzung dem Haushaltsbereich zuzuordnen ist. Ansonsten werden sie nach dem Preisblatt für Nichthaushaltskunden abgerechnet. Gebäude mit mehreren Wohnungen und ein oder zwei Ladenlokalen werden beispielsweise nach dem Tarif für Haushaltskunden abgerechnet.

Die Stadtwerke Jülich halten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes strikt ein. Eine Weitergabe der Daten an Dritte wie zum Beispiel an Kommunen zur Berechnung der Entwässerungsgebühren erfolgt nur, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird von einem bestellten Datenschutzbeauftragten überwacht.

Als Wohneinheit gelten zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume (Wohnzwecke). Sie liegen in der Regel zusammen, sind nach außen abgeschlossen und dienen der Haushaltsführung. Wohneinheiten haben einen eigenen Eingang. Dieser ist unmittelbar vom Freien, über ein Treppenhaus oder einen sonstigen Vorraum erreichbar.

Das heißt, als eine Wohneinheit gilt, unabhängig von der Größe und möglichem Leerstand, jede selbständige Wohnung, unabhängig von der Größe, also auch Einlieger- und Einraumwohnungen.

Die Rechtsprechung erlaubt, auf eine über die Erfassung der Anzahl der Wohneinheiten hinausgehende Differenzierung zum Beispiel nach der Größe der Wohneinheit oder der Anzahl der Wohnräume zu verzichten, weil es einen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach die Anzahl der Bewohner mit der Größe der Wohnung steigt, nicht gibt. (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 01.04.2004, 1 K 93⁄03)

Die Abrechnung nach Personen ist für einen Wasserversorger zudem nicht durchführbar. Die Kunden müssten SWJ die Anzahl der Bewohner eines Gebäudes und auch die Änderungen laufend mitteilen. Das wäre aus Verwaltungsgründen unmöglich und aus datenschutzrechtlichen Gründen fragwürdig.

Ja, der Systempreis ist auch für vorübergehend oder dauerhaft nicht bewohnte Wohneinheiten zu entrichten. Solange ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung besteht, erfolgt auch eine Leistungsvorhaltung für das gesamte Gebäude, einschließlich aller darin enthaltenen Wohneinheiten, und zwar unabhängig vom Leerstand. Wichtig ist aus hygienischen Gründen, dass nicht genutzte Leitungsabschnitte bei Wiederinbetriebnahme gründlich gespült werden müssen. Wenn Leitungsabschnitte bzw. Hausanschlussleitungen länger als ein Jahr nicht genutzt werden, müssen diese kostenpflichtig vom Netz getrennt werden.

Sie müssen sich als Mieter an Ihren Vermieter wenden. Mieter stehen nicht in direkter Vertragsbeziehung mit den Stadtwerken Jülich und die individuellen Verbrauchsdaten der Mieter kennen die Stadtwerke Jülich nicht. Somit können und dürfen die Stadtwerke Jülich keine Auskunft geben. Sie erhalten in der Regel einmal im Jahr eine Information über die genutzte Wassermenge in Form der Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter.

Es ist heiß und der Garten muss dringend bewässert werden, damit nicht alle Pflanzen vertrocknen. Nutzt man das „normale“ Haushaltswasser, müssen neben der entnommenen Menge auch noch Abwassergebühren entrichtet werden.

Mit einem sogenannten „Zwischenzähler“, der die Wassermengen für den Garten ermittelt, entfallen die Abwassergebühren.

Der Einbau des Zählers ist beim Steueramt der Stadt Jülich zu beantragen, da die Stadtwerke Jülich zwar für die Frischwasserlieferung, nicht aber für die Abwasserberechnung zuständig ist. Das Formblatt dazu gibt es hier im Internet. Für die Genehmigung, die in der Regel kurzfristig erteilt wird, erhebt die Stadt eine einmalige Verwaltungsgebühr von 12 Euro. Der Hauseigentümer muss sich dann einen solchen Zwischenzähler besorgen und selbst oder mit Hilfe eines Installateurs einbauen.

Am Ende des Jahres muss der Kunde den Zählerstand der Stadt Jülich melden. Die Stadt wird von den Stadtwerken Jülich über die bezogene Frischwassermenge informiert. Davon wird die Menge für die Gartenbewässerung abgezogen. Nur der verbleibende Anteil wird bei der Abwasserberechnung berücksichtigt.

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Unter „Photovoltaik“ (griechisch: Photo = Licht und Volt = Maßeinheit für elektrische Spannung) versteht man die Umwandlung von Solarstrahlung in elektrische Energie. Durch Zufuhr von Licht werden in Solarzellen positive und negative Ladungsträger freigesetzt und es wird Gleichstrom erzeugt.

In einer Photovoltaik-Anlage wird Sonnenenergie in elektrische Energie bzw. Strom umgewandelt. Diese besteht aus einzelnen Solarzellen, die zu Modulen verschaltet sind. Sie erzeugen Gleichstrom, der über einen sogenannten Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird.

Bei der Solarthermie wird Sonnenenergie in Wärme umgewandelt. Das durch die Anlage laufende Wasser wird in den Sonnen- bzw. Solarkollektoren aufgeheizt. Weit verbreitet ist die Nutzung der Solarthermie zur Warmwasserbereitung. Die gewonnene Sonnenenergie kann bei großzügiger Dimensionierung der Anlage auch zur Heizungsunterstützung genutzt werden.

Ja, Photovoltaikanlagen erzeugen auch bei bewölktem Wetter Strom, jedoch mit geringerer Leistung. Die Wirtschaftlichkeit hängt von Standort, Ausrichtung und Verbrauch ab – eine individuelle Beratung hilft bei der optimalen Planung.

Eine Photovoltaik-Anlage ist auf vielfältige Art und Weise umweltfreundlich und nachhaltig. Der Strom kann im Grunde unbegrenzt dort erzeugt werden, wo er benötigt wird. Es werden keine wertvollen fossilen Ressourcen wie Öl oder Gas verbraucht. Photovoltaik-Anlagen setzen während ihres Betriebs kein Kohlendioxid frei. Und je mehr Sonnenstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, desto größer ist der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Strommarkt in Deutschland.

Sie leisten als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur CO2-Vermeidung. Damit stehen Sie für aktives Umweltbewusstsein. Sie sind weitestgehend unabhängig von den Preisentwicklungen am Energiemarkt. Außerdem sind Photovoltaik-Anlagen nahezu wartungsfrei und unkompliziert im Betrieb. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie den erzeugten Strom in einem Energiespeicher speichern können. Dadurch sind Sie in der Lage, den selbstproduzierten Strom auch dann zu nutzen, wenn die Sonne nicht scheint. Mit der üblicherweise sehr hohen Lebensdauer einer Photovoltaik-Anlage kann auch die nächste Generation noch von den Solarstrom-Vorteilen profitieren. Die Image und Wertsteigerung Ihrer Immobilie ist garantiert.

Sie können eine Photovoltaik-Anlage selbst erwerben oder pachten. Je nach Anlagenart stehen Ihnen evtl. Fördergelder zum Beispiel von der KfW zur Verfügung. Wenn Sie die Anlage nicht selbst finanzieren wollen, können Sie diese auch pachten. Sprechen Sie uns an, falls Sie sich darüber informieren wollen.

Photovoltaik-Anlagen lohnen sich weiterhin. Zwar ist das Ertragsniveau geringer, die Investitionskosten aber auch. Die Amortisationszeit bei einem Eigenverbrauch von 30 % liegt bei ca. 10 Jahren. Und je weiter der Strompreis steigt, desto mehr erhöht sich die Rentabilität und damit der Ertrag der Anlage.

Sie sparen vor allem Stromkosten, wenn Sie den produzierten Strom selbst nutzen. Wenn Sie Ihr Verbrauchsverhalten anpassen, was mit modernen Haushaltgeräten problemlos möglich ist, können Sie die Kostenersparnis sogar noch erhöhen. Die für 20 Jahre gesetzlich festgeschriebene Einspeisevergütung ist immer noch so hoch, dass sie zur Kostensenkung beiträgt.

Im langjährigen Mittel der Sonneneinstrahlung kann bei einer optimal ausgerichteten
Photovoltaik-Anlage (30 ° Modulneigung bei Südausrichtung) mit jährlichen Erträgen zwischen ca. 850 kWh/kWp im Norden Deutschlands und ca. 1.000 kWh/kWp im Süden Deutschlands gerechnet werden.

Zusätzlich hängt die tatsächliche Stromproduktion von der Größe der installierten PV-Anlage ab. Zum Beispiel kann eine Anlage mit einer Leistung von 6 kWp etwa 3.500 bis 4.000 kWh pro Jahr erzeugen, abhängig von den lokalen Wetterbedingungen, der Ausrichtung und der Neigung des Dachs.

Wann sich eine Photovoltaik-Anlage amortisiert hat, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und kann daher nicht eindeutig beantwortet werden. Unter anderem spielen hier Anlagenqualität, Sonneneinstrahlung, Finanzierung und Ihr Eigenverbrauch eine Rolle. Je mehr produzierten Strom Sie selbst nutzen desto mehr sparen Sie und verkürzen damit die Amortisationsdauer.

Photovoltaikanlagen können überall dort installiert werden, wo ausreichend Lichteinfall gewährleistet ist. Den optimalen Ertrag erzielen südorientierte Flächen mit etwa 30° Neigungswinkel. Auch Abweichungen nach Südwest oder Südost sowie Neigungen zwischen 25° und 60° beeinflussen den Energieertrag nur geringfügig.

Problematisch kann hingegen die Verschattung durch Bäume, Nachbarhäuser oder Dachaufbauten sein. Eine intakte Dachkonstruktion ist ebenfalls Voraussetzung für die Installation einer PV-Anlage. Um sicherzustellen, dass Ihr Dach den Anforderungen entspricht, empfehlen wir, vor der Planung einen Dachdecker hinzuzuziehen, der den Zustand des Dachs überprüft.

Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage am Gebäude oder Dach befestigen, benötigen Sie keine Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt bei denkmalgeschützten Gebäuden. Hier sollten Sie sich vor der Installation bei dem für Sie zuständigen Bauaufsichtsamt informieren.

Es wird zwischen der Aufdach- und der Indachmontage unterschieden: Bei der Aufdachmontage werden die Photovoltaik-Module oberhalb der Dacheindeckung auf Montagestellen befestigt. Diese Montageart ist sowohl bei Flach- als auch bei Schrägdächern möglich. Sie ist kostengünstiger und auch weniger aufwendig als die Indachmontage. Bei dieser Montage werden die Photovoltaik-Module direkt in das Dach integriert. Die normalen Dachziegel werden durch Solar-Dach-Systeme ersetzt. Man spricht hier von „Energiedächern“. Aktuell bieten wir Indachmodule nicht an und setzen auf die bewährte Aufdachmontage.

Auch auf Flachdächern können Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Die Module werden mit einem speziellen Montagesystems schräg und in optimaler Südausrichtung aufgestellt.

Hier ist es besonders wichtig, dass die Dachabdichtung, wie beispielsweise die Dachpappe, in einwandfreiem Zustand ist. Dies verhindert Schäden und stellt sicher, dass die PV-Anlage sicher montiert werden kann.

Bei Photovoltaik-Modulen wird zwischen Produkt- und Leistungsgarantie unterschieden. Die Produktgarantie entspricht im Prinzip der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung bei Mängeln der Module. Die Leistungsgarantie bezieht sich auf die Nennleistung der Module. Üblich ist hier eine Gewährleistung von zehn Jahren über eine Leistung von 90 %. Für weitere zehn bis fünfzehn Jahre wird häufig eine Leistung von 80 % der Nennleistung gewährleistet. Insgesamt umfasst der Gewährleistungszeitraum dann üblicherweise zwischen 20 und 25 Jahre. Bei den anderen Komponenten der Photovoltaik-Anlage, wie z. B. dem Wechselrichter bieten die Hersteller üblicherweise eine Garantie von 5 Jahren. Einige Hersteller bieten kostenpflichtige Garantieverlängerungen an.

Photovoltaik-Anlagen gelten als nahezu wartungsfrei – die Betriebs- und Wartungskosten sind dementsprechend sehr gering. Natürlich sollten Wartungen trotz allem regelmäßig durchgeführt werden, da sie eine gleichbleibende Leistung der Anlage garantieren. Um Störungen frühzeitig zu erkennen, sollten Sie den Stromzähler regelmäßig ablesen.

Um die optimale Leistung Ihrer PV-Anlage zu gewährleisten, empfehlen wir, die Module regelmäßig zu reinigen. Je nach Standort und Verschmutzungsgrad kann eine Reinigung jährlich oder halbjährlich sinnvoll sein, um die Effizienz der Anlage aufrechtzuerhalten.

Da Photovoltaik-Anlagen verschiedensten Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, können Risiken nicht immer vermieden werden, wohl aber die entstehenden Kosten. Hierfür stehen verschiedene Versicherungen zur Verfügung. Neben der Gebäude- und der Haftpflichtversicherung kann eine PV-Anlage auch zusätzlich über eine spezielle Photovoltaik-Anlagen-Versicherung abgesichert werden.

Bei den Modulen können Fertigungsfehler auftreten, die sich aber meist nach kürzerer Zeit bemerkbar machen und dann der Modulgewährleistung unterliegen. Nicht fachgerecht montierte Anlagen können z. B. zu einem Ertragsausfall führen. Auch hier greifen Gewährleistungsregelungen.

Mögliche Schäden an Photovoltaik-Anlagen durch äußeren Einfluss sind z. B. Feuer, Hagel, Schnee, Sturm, Blitzschlag und Überspannung sowie Vandalismus, Diebstahl und Marder- bzw. Tierbiss.

Generell sind Photovoltaik-Module sehr wohl gegen Hagelschlag geschützt. Das gehärtete Spezialglas wird in eigens zu diesem Zweck entwickelten Tests geprüft. Die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages ist relativ gering. Die Anlage selbst zieht keine Blitze an. Ob eventuell Blitzschutzmaßnahmen ergriffen werden sollten, wenn z. B. ein Gestell auf einem Flachdach installiert wird, entscheidet der planende Fachbetrieb.

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Das ist abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen. Da wir nicht an einen bestimmten Hersteller gebunden sind, können wir gemeinsam die Wallbox ermitteln, die am besten zu Ihrer Situation passt. Lassen Sie sich dafür persönlich von uns beraten.

Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe ab und finden die geeignete Wallbox für Sie. Dafür prüfen unsere erfahrenen Installateure die Situation und das Nutzungsverhalten vor Ort und empfehlen Ihnen dann die für Sie am besten geeignete Wallbox.

Für die Installation arbeiten wir mit kompetenten und starken Partnern aus der Region zusammen. Beratung, Genehmigung, Montage – wir übernehmen alle Schritte bis zur ladefähigen Wallbox für Sie. Nach einer persönlichen Beratung entscheiden Sie sich in Ruhe für das geeignete Modell, welches unsere Installateure bei Ihnen zuhause anbringen. Dafür finden wir einen für Sie passenden Termin. Die Wallbox wird entweder an der Wand oder mit einem Standfuß auf dem Boden montiert.

Ihre herkömmlichen Steckdosen sind nicht für das Laden eines Elektroautos ausgelegt. Entsprechend kommt es zu extrem langen Ladezeiten, die mit einer Wallbox deutlich kürzer ausfallen. Zudem kann es durch die hohe Belastung der Steckdose zu einem Kabelbrand kommen.

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Ab diesem Datum wird der Wechsel des Stromanbieters deutlich vereinfacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden wechseln – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Die Bundesnetzagentur hat diese Regelung eingeführt, um den Wechselprozess kundenfreundlicher zu gestalten.

Ab diesem Zeitpunkt sind zudem rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr möglich. Umzüge oder Änderungen sollten daher rechtzeitig und im Voraus mitgeteilt werden. Hinweise zu Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder Unternehmen den Stromanbieter wechselt. Die Stromversorgung wird vom bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe können bessere Preise, Service oder Vertragskonditionen sein.

Auch An-, Ab- und Ummeldungen bei einem Wohnungswechsel fallen unter diese Prozesse. Die neue Regelung gilt aktuell nur für Stromverträge, nicht für Gas.

Der Stromlieferantenwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden, sobald alle Daten vollständig vorliegen und die Vertragsbedingungen erfüllt sind. Der Wechsel erfolgt technisch schneller – Rückmeldungen oder Bearbeitungszeiten über mehrere Tage entfallen damit.

Sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist, sollten Sie Ihren Umzug mitteilen. Eine rechtzeitige Meldung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag pünktlich angepasst werden kann. Auch hier gelten die Kündigungs- und Meldefristen aus Ihrem Vertrag.

Ist der Umzug nicht fristgerecht gemeldet, kann es dazu kommen, dass die Abmeldung des bisherigen Bewohners auf Grund von einzuhaltenden Kündigungsfristen später – als nach dem Übergabedatum – erfolgt und der neue Bewohner mit Verzögerung von seinem Lieferanten bzw. dem Grundversorger angemeldet wird.

Damit Ihr Umzug korrekt erfasst wird, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Name und Geburtsdatum der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine eindeutige Kennung für Ihren Stromanschluss. Sie wird für den Lieferantenwechsel benötigt und ermöglicht eine reibungslose Kommunikation zwischen Versorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.

Sie finden die MaLo-ID in der Regel auf Ihrer Stromrechnung.

Nein. Die 24-Stunden-Regelung gilt ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind von der Änderung nicht betroffen. Doch auch hier sind bei einem Wechsel bzw. Abmeldung die jeweiligen Kündigungsfristen aus dem laufenden Vertrag zu beachten.

Ja, alle vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen. Die neue Regelung betrifft ausschließlich den technischen Ablauf des Lieferantenwechsels – nicht die vertraglichen Inhalte selbst.

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Eine moderne Messeinrichtung ist ein Basiszähler (EDL24 oder andere). Zusammen mit einem Smart Meter Gateway (Kommunikationseinheit für die Fernauslesung) wird es zu einem intelligenten Messsystem (im herkömmlichen Sprachgebrauch „Smart Meter“).

Ja. Der Strom wird aber nicht über die Verbrauchsstelle des Kundens bezogen, sondern greift die Energie noch vor der Messung ab.

Die modernen Messeinrichtungen (mME), die bei Kunden mit dem Stromverbrauch unter 6.000kWh/a eingebaut werden, haben keine Kommunikationseinheit, welche die Daten an den Messstellenbetreiber übertragen kann. Bei dieser Kundengruppe werden wir weiterhin Ablesungen durchführen müssen. Bei Kunden mit einem intelligenten Messsystem (iMsys) werden die Daten an den Messstellenbetreiber automatisch übermittelt.

„Beide Zählersysteme können nur den Stromverbrauch messen. Eine moderne Messeinrichtung (mME) erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch (am Display können außerdem Daten der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden). Ein intelligentes Messsystem (iMSys) verfügt darüber hinaus über eine Kommunikationseinheit, über welche die Messwerte an die berechtigten Stellen übertragen werden.“

Eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach einzelnen Geräten kann man nur mit Hilfe weiterführender Anwendungen durchführen. Die Zählersysteme können auch nicht Geräte steuern, dazu braucht man noch ein weiteres Stück Hardware (so genannte Steuerbox).

Der Zählerwechsel kostet den Endverbraucher nichts (mit der Ausnahme eines ggf. nötigen Umbaus des Zählerplatzes). Die Entgelte für den jährlichen Betrieb (Preisobergrenzen, „“POG““) werden im Gesetz festgelegt und richten sich nach der Verbrauchsklasse des Kunden. Wie viel der Kunde für die moderne Messeinrichtung (mME) / das intelligente Messsystem (iMS) pro Jahr bezahlen muss entnehmen Sie bitte dem Preisblatt auf unserer Internetseite: http://netz.stadtwerke-juelich.com/fileadmin/SW-Juelich/user_upload/Downloads/NNE_MSB_AKT.pdf

Ja, moderne Messeinrichtungen können auf Ihren Wunsch zu einem intelligenten Messsystem nachträglich aufgerüstet werden. Bitte denken Sie aber daran, dass die intelligenten Messsysteme voraussichtlich erst ab 2018 verfügbar sind. Intelligente Messsysteme sind teurer als moderne Messeinrichtungen und nur dann sinnvoll, wenn Sie durch ihren Einsatz Mehrwerte im Rahmen eines besonderen Vertriebsproduktes generieren können. Die Kosten für das intelligente Messsystem sind in den Konditionen des Vertriebsproduktes enthalten. Sollten Sie einen separaten Messstellenbetriebsvertrag mit Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber, z.B. der Westnetz GmbH, abgeschlossen haben, werden die Kosten des intelligenten Messsystems Ihnen von dort aus separat in Rechnung gestellt. Die Kosten pro Jahr können Sie dem Preisblattt des grundzuständigen Messstellenbetreibers, z.B. dem der Westnetz GmbH, entnehmen. Allerdings ist ein Einbau „“außer der Reihe““ und auf Ihren Wunsch eine Zusatzleistung nach § 35 MsbG, für die einmalige Zusatzkosten anfallen können. Diese sind ebenfalls dem vorgenannten Preisblatt zu entnehmen.

In der Regel dauert der Zählerwechsel einer modernen Messeinrichtung nicht länger als bisher. Da bei intelligenten Messsystemen auch das Smart Meter Gateway eingebaut werden muss, ist dieser Wechel geringfügig zeitaufwendiger und dauert daher ca. 10 Minuten länger.

Die Kunden werden drei Monate vor dem Wechsel mit der Information, dass ein Zählerwechsel ansteht, angeschrieben. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe. Ca. 2 Wochen vor dem Wechsel wird der Kunde über das genaue Datum informiert.

Nein, die Kunden sind gesetzlich verpflichtet, die moderne Messtechnik einbauen zu lassen. Sie haben kein Wahlrecht zwischen dem bisherigen und dem neuen Zählersystem.

Im Gasbereich müssen ab sofort nur solche Zähler eingebaut werden, die eine Schnittstelle zur Anbindung an ein Smart Meter Gateway haben. Zähler mit registrierender Leistungsmessung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 eingebaut und bis zu acht Jahre ab Einbau genutzt werden.

Die Kundendaten aus den intelligenten Messsystemen (iMSys) werden über eine verschlüsselte Kommunikation in ein gesichertes Rechenzentrum übermittelt und sind während des ganzen Prozesses absolut sicher. Hierfür sorgt unter anderem ein vom Bundesministerium für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiertes Schutzprofil für intelligente Zählersysteme.

Die Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway) kommuniziert mit der Datenverarbeitungsstelle in den meisten Fällen über Funk.

Der Smart Meter Gateway Administrator (SMGWA) ist für den Empfang und die Weiterleitung der durch das intelligente Messsystem übermittelten Daten zuständig. Da diese Aufgabe aufgrund der hohen IT-Anforderungen nur bei einer großen Anzahl von Zählpunkten wirtschaflich ist, werden wir hierfür einen Dienstleister beauftragen, der aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgewählt ist.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist in der Regel der bisheriger Netzbetreiber. Er steht in Konkurrenz zu dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB). Diese Rolle können auch Unternehmen ohne eigenes Netz einnehmen. Die wettbewerblichen Messstellenbetreiber sind nicht an die Preisobergrenzen gebunden und können Zusatzleistungen (z.B. Echtzeitanzeige von Stromverbrauch) anbieten.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass drei Jahre nach dem Beginn des Smart Meter Rollouts (Zeitpunkt der verpflichtenden flächendeckenden Installation) mindestens 10% der umzustattenden Messstellen umgebaut sind (sowohl im iMSys- als auch im mME-Bereich). Wir beginnen mit dem Einbau der modernen Messeinrichtungen ab September 2018. Der Einbau der ersten intelligenten Messsysteme kann erst mit der Verfügbarkeit der Systeme erfolgen. In der Branche rechnet man damit, dass die ersten Systeme ab Herbst 2018 verfügbar sind. Bis zum Jahr 2032 müssen 95% aller Zählpunkte umgebaut sein.

Bei uns im Hause haben wir bereits mehrere Pilotprojekte erfolgreich umgesetzt.

Beispielhaft können wir folgende zusätzlichen Leistungen aufführen: Echtzeitvisualisierung, Smart Home, Messung von Ein- / Rückspeisung, individuelle Verbrauchsprognosen, Vermarktung von Variabilität im Netz, lastvariable Tarife, Verbrauchsdisaggregation, automatisierte Nachbestelltung von Verbrauchsgütern oder Warnmeldungen bei Abweichungen des Standardverbrauchs.

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Die Stadtwerke Jülich kümmern sich um den Ausbau und Betrieb des Glasfasernetzes – NetAachen bringt als erfahrener Telekommunikationspartner die passenden Produkte und Services ins Haus. So profitieren Kundinnen und Kunden von einer leistungsstarken Infrastruktur und zuverlässigem Internet.

Alle, die bereits einen Glasfaseranschluss besitzen, können künftig die Tarife und Services von NetAachen nutzen. Dafür ist lediglich ein neuer Vertrag erforderlich – der Wechsel verläuft unkompliziert und ohne bauliche Veränderungen.

Glasfaser steht für maximale Leistung: hohe Bandbreiten, zuverlässige Stabilität – ideal für Streaming, Homeoffice oder smarte Anwendungen. Eine Technologie, die heute schon bereit ist für die Anforderungen von morgen.

Ja, Sie können in vielen Fällen Ihren eigenen Router nutzen – wichtig ist nur, dass das Gerät mit dem Glasfaseranschluss (ONT) kompatibel ist.

Wird der Glasfaseranschluss innerhalb der aktiven Ausbauphase beauftragt, kann er in vielen Fällen kostenfrei oder vergünstigt installiert werden. Außerhalb dieses Zeitraums oder bei größeren Entfernungen zum Haus können Zusatzkosten entstehen – Details erfahren Sie bei den Stadtwerken Jülich.

Das hängt vom Ausbaustand in Ihrer Straße oder Ihrem Ortsteil ab. Sobald der Hausanschluss fertiggestellt und der Tarif über NetAachen gebucht ist, erfolgt die Freischaltung in der Regel zügig. Der Kundenservice informiert Sie rechtzeitig über alle Schritte.

Ja – NetAachen bietet neben Privatkundenprodukten auch leistungsstarke Geschäftskundenlösungen an, z. B. symmetrische Bandbreiten, feste IPs und individuelle Betreuung. Für Beratung und maßgeschneiderte Angebote steht der Geschäftskundenservice zur Verfügung.

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Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Standrohrvermietung:

Wo bekomme ich das Standrohr?
Vertragsabschluss, Ausgabe und Rückgabe:
Stadtwerke Jülich GmbH An der Vogelstange 2 a 52428 Jülich
Rückfragen und Terminvereinbarungen unter: 02461÷625−0 oder 02461−625−115 bzw. 01722577162

Wann kann ich ein Standrohr ausleihen oder zurückbringen?
Bitte vereinbaren Sie für die Abholung des Standrohres einen Termin unter o.g. Telefonnummer.

Öffnungszeiten für die Rückgabe des Standrohres:
Mo – Do 10.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr
Fr 10.00 – 12.00 Uhr

Welche Angaben benötigen die Stadtwerke Jülich von mir?

  1. Name und Anschrift des Ausleihers bzw. Rechnungsanschrift
  2. Genaue Bezeichnung des Bauvorhabens (Straße + Hausnummer)
  3. Bankverbindung für die Erstattung der Sicherheitsleistung

Wird das Standrohr für eine Pool- oder Teichbefüllung ausgeliehen, benötigen wir eine Freistellungsbescheinigung für die Kanalgebühren. Diese erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Jülich, Steueramt, Große Rurstr. 17, 52428 Jülich.

Was muss ich sonst noch wissen?

Für die Vermietung eines Standrohres muss eine Kaution in Höhe von 1000,- € hinterlegt werden. Diese Sicherheitsleistung kann wie folgt geleistet werden:

  • per Überweisung (Bitte den Überweisungsbeleg bei Abholung des Standrohres mitbringen!)
  • per Scheck (Verrechnungsscheck)
  • mit EC-Karte

Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Düren
Kontonummer 3800380 – IBAN DE86 395501100003800380
Bankleitzahl 395 501 10 – BIC SDUEDE33XXX

Verwendungszweck: Standrohr + Ihr Name

Die Überweisung muss vor der Abholung des Standrohres auf o.g. Konto der Stadtwerke Jülich GmbH erfolgen.
Nach Rückgabe des Standrohres erfolgt die Abrechnung der Standrohrmiete (z. Zt. 25 € zzgl. USt. für jeden angefangenen Monat) mit der Sicherheitsleistung. Ein bestehendes Guthaben wird auf das von Ihnen bei der Abholung des Standrohres benannte Konto überwiesen.

Zu Informationen zu der Versorgung in den jeweiligen Netzgebieten, wenden Sie sich bitte an unser Kundenzentrum.
Email: service@stadtwerke-juelich.de
Telefon: 625–122
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 14:00 Uhr

Bitte wenden sie sich an Frau Anna Axer, E‑Mail: a.axer@stadtwerke-juelich.de

Schicken Sie gerne eine Mail an zentrale@stadtwerke-juelich.de oder rufen Sie an unter 02461 625–0.

Schön wäre, wenn Sie uns die Lampennummer nennen könnten, diese steht am Mast der Laterne in ungefähr 1,50 bis 2m Metern Höhe.

Sie haben die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung mit uns abzuschließen. Hier zum Download das entsprechende PDF:

Download Abwendungsvereinbarung, PDF 

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben, vor einer Sperrung bei uns eingeht. Bitte senden Sie diese per Mail an debitoren@stadtwerke-juelich.de oder geben diese persönlich bei uns ab! Die Abwendungsvereinbarung enthält eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen. Wenn Sie sich für die Möglichkeit einer Ratenzahlung entscheiden muss der vollständige Betrag spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen werden. Sollte zwischenzeitlich die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt werden, erlischt der Ratenplan. Melden Sie sich in diesem Fall bitte beim Forderungsmanagement. Die Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen des Forderungsmanagement unter 02461 625 148 oder debitoren@stadtwerke-juelich.de zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns: