
Hundeschwimmen im Freibad Jülich
Ein Nachmittag voller Wasserspaß

Was erwartet euch?
Der Tag im Überblick

Checkpunkte vor dem Besuch
Badeordnung
- Um ein harmonisches und sicheres Hundeschwimmen zu gewährleisten, sind Hunde, die sozial unverträglich sind oder aggressives Verhalten gegenüber anderen Hunden oder Menschen zeigen, vom Schwimmbadbesuch ausgeschlossen. Zeigt ein Hund während der Veranstaltung aggressives Verhalten oder belästigt andere Hunde oder Menschen, wird die Hundebesitzerin bzw. der Hundebesitzer aufgefordert das Freibad zu verlassen.
- Der Eintritt ist nur für Hunde mit gültigem Impfschutz und gültiger Haftpflichtversicherung möglich. Impfausweis und Nachweis der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind mitzubringen und auf Aufforderung vorzuzeigen.
- Der Eintritt mit „gefährlichen Hunden" nach dem geltenden Hundegesetz § 3 (allgemein bekannt unter Kampf- und Listenhunde) ist nicht gestattet.
- Der Halter ist für das Verhalten und die Sicherheit des Hundes verantwortlich und haftet für entstandene Schäden. Hinterlassenschaften des Hundes sind vom Halter zu entfernen.
- Das Schwimmen ist ausschließlich Hunden erlaubt.
- Auf dem Gelände herrscht Leinenpflicht. Bitte Hunde nicht unbeaufsichtigt lassen. Die Leinenpflicht gilt nicht im Wasser.
Häufig gestellte Fragen zum Hundeschwimmen
Kann ich mit meinem Hund ins Wasser?
Nein – das Nichtschwimmerbecken ist ausschließlich den Hunden vorbehalten. Ihr bleibt am Beckenrand und feuert an.
Was kostet die Teilnahme?
4 € pro Hund, gezahlt an der Tageskasse des Freibads. Menschen begleiten kostenfrei.
Muss ich vorher ein Ticket kaufen?
Nein, die Tickets gibt es ausschließlich vor Ort an der Tageskasse des Freibads Jülich.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Den Heimtierausweis mit allen Impfbescheinigungen sowie eine Kopie der Haftpflichtversicherung – beides kann vor Ort kontrolliert werden.
Darf jeder Hund teilnehmen?
Nein. Hunde, die sozial unverträglich sind oder aggressives Verhalten zeigen, sind vom Besuch ausgeschlossen. Auch der Eintritt mit „gefährlichen Hunden” nach § 3 des Hundegesetzes (Kampf- und Listenhunde) ist nicht gestattet.
Was passiert, wenn mein Hund sich vor Ort aggressiv verhält?
Zeigt ein Hund aggressives Verhalten oder belästigt andere Hunde oder Menschen, wird die Hundebesitzerin bzw. der Hundebesitzer des Bades verwiesen.
Muss mein Hund an der Leine bleiben?
Auf dem gesamten Gelände herrscht Leinenpflicht. Im Wasser gilt sie nicht.
Wer haftet, wenn etwas passiert?
Der Halter ist für das Verhalten und die Sicherheit seines Hundes verantwortlich und haftet für entstandene Schäden. Hinterlassenschaften sind selbst zu entfernen.
Gibt es neben dem Schwimmen noch etwas zu entdecken?
Ja – rund um das Becken informieren Infostände zu Erziehung, Spielen und gesunder Ernährung.
Wohin geht der Erlös des Hundeschwimmens?
Der komplette Erlös des Tages wird an die SAMT e.V. gespendet.