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Neue Wege bei der Zählerablesung

Für die bevorstehende Jahresverbrauchsabrechnung schlagen wir ein neues Kapitel in der Zählerablesung auf. Zum ersten Mal wird in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister eine umfassende Vollablesung durchgeführt. Dabei werden sämtliche Zähler im Stadtgebiet erfasst, inklusive Fotos der Zähler und Zählerstände. Dieses Verfahren sichert eine genaue Erfassung der Verbrauchsdaten.

Warum eine Vollablesung?

In den vergangenen Jahren traten immer wieder Unstimmigkeiten bei der Übermittlung von Zählerständen auf, was dazu führte, dass Verbräuche geschätzt werden mussten. Die Gründe dafür liegen unter anderem in der zunehmenden Komplexität moderner, teilweise digitaler Zähler. „Mit diesem neuen Service möchten wir unsere Kunden entlasten und gleichzeitig realistischere Werte erhalten“, erklärt Marco Bontenbroich, Abteilungsleiter Shared Service der Stadtwerke.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Für Verbraucher bedeutet dies in der Regel präzisere und oft niedrigere Abrechnungen, da geschätzte Werte häufig höher ausfallen als der tatsächliche Verbrauch. Zudem können die Stadtwerke durch das neue Verfahren einfacher ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, Zähler regelmäßig zu kontrollieren.

So läuft die Zählerablesung ab:

Vom 2. Dezember bis zum 5. Januar sind die Ableser unterwegs, um rund 34.000 Zähler für Strom, Gas und Wasser im gesamten Stadtgebiet zu erfassen. Die Mitarbeiter des Dienstleisters arbeiten von Montag bis Samstag zu folgenden Zeiten:

Montags bis donnerstags: 8:00 – 18:30 Uhr
Freitags: 8:00 – 16:30 Uhr
Samstags: 10:00 – 15:00 Uhr
Selbst in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr wird die Zählerablesung fortgesetzt.

Unsere Ableser sind leicht zu erkennen: Sie tragen gelbe Warnwesten mit der Aufschrift „Zähler-Ablesung“ und führen einen Ableseausweis mit Foto sowie ihrem Vor- und Nachnamen mit sich. Sollten Sie unsicher sein, können Sie die Identität des Ablesers jederzeit durch einen Anruf bei unserem Kundenservice unter 02461 625–122 überprüfen lassen.

Was passiert, wenn Sie nicht zu Hause sind?

Die Ableser kommen unangekündigt. Sollten sie Sie beim ersten Versuch nicht antreffen, wird eine Karte mit einem neuen Termin hinterlassen. Falls auch der zweite Termin nicht wahrgenommen werden kann, erhalten Sie eine weitere Karte mit einem QR-Code. Über diesen Code können Sie den Zählerstand selbst übermitteln.

Um Missverständnisse zu vermeiden, wird auf der Karte die jeweilige Zählernummer vermerkt, sodass eindeutig ersichtlich ist, welcher Zähler abgelesen werden muss. Falls auch nach dieser Möglichkeit keine Daten eingehen, müssen wir – wie bisher – den Verbrauch schätzen.

Wichtige Termine im Überblick:

Nach Abschluss der Ablese-Phase beginnen wir umgehend mit der Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnungen. Bis spätestens 3. Februar erhalten alle Kunden ihre Abrechnungen.

Mit dieser Umstellung wollen wir nicht nur die Genauigkeit unserer Abrechnungen steigern, sondern auch die Zufriedenheit unserer Kunden erhöhen. Gemeinsam mit Ihnen setzen wir auf moderne und zuverlässige Lösungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt über unseren Kundenservice zur Verfügung.

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Ablesen und Rechnung

In 2024 werden die Stadtwerke zum ersten eine Vollablesung durchführen. Die Ableser werden von Dezember bis Januar von Haus zu Haus gehen und nach Möglichkeit Fotos aller registrierten Zähler und Zählerstände machen. Auch an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr sind sie im Einsatz. Sie tragen gelbe Warnwesten mit der Aufschrift ‚Zähler-Ablesung‘ und haben einen Ableseausweis mit Foto sowie mit ihrem Vor- und Zunamen bei sich. Wenn sie beim ersten Versuch niemanden antreffen, hinterlassen sie eine Karte mit einem neuen Termin. Können sie den Zähler auch beim zweiten Besuch nicht ablesen, hinterlassen sie erneut eine Karte mit einem QR-Code zur Selbstablesung durch den Kunden.

Damit Sie Ihre Rechnung besser verstehen können, haben wir für Sie eine Musterrechnung mit Erläuterungen zu allen Punkten erarbeitet, die Sie hier einsehen und downloaden können:

SWJ Muster-Rechnung 

Kosten für zusätzliche Abrechnungen

Beschreibung Preise je Rechnungskopie
Ausstellung einer Rechnungskopie 5,00 € (netto)
Simulationsrechnung 15,00 € (netto)
zusätzliche Abrechnung 29,95 € (brutto)

 

Kostenanforderungen bei Zahlungsverzug

Beschreibung netto brutto
Mahnung jeweils 2,00 € 2,00 €
Kosten Sperrankündigung 2,00 € 2,00 €
Inkassokosten 15,00 € 15,00 €
Wiederherstellung des Anschlusses/der Anschlussnutzung* 46,22 € 55,00 €
Zuschlag Eilentsperrung* 12,60 € 15,00 €
Unterbrechung des Anschlusses/der Anschlussnutzung 20,00 € 20,00 €

Der Ferrariszähler (Mechanischer Drehstromzähler)

1. Schritt: Die Zählernummer finden Sie im unteren Bereich Ihres Stromzählers. Vergleichen Sie diesen mit der Nummer auf der Ablesekarte.

2. Schritt: Notieren Sie den Zählerstand, der als Kilowattstunde im oberen Bereich dargestellt wird. Hier werden nur die Zahlen im schwarzen Bereich benötigt. Bei Stromzählern mit zwei Zählwerken (HT/NT) notieren Sie bitte beide Werte.

Der Digitale Haushaltszähler

1. Schritt: Die Zählernummer des digitalen Stromzählers finden Sie meist in der Nähe von dem Schriftzug „Stadtwerke Jülich“. Vergleichen Sie diese mit der Nummer auf der Ablesekarte.
2. Schritt: Notieren Sie den Zählerstand der als Kilowattstunde im digitalen Bereich dargestellt wird. Dieser wird ohne Nachkommastelle dargestellt.
Wichtig: Der Zählerstand wird rollierend zwischen Bezug und Lieferung angezeigt. Beachten Sie nachfolgende Tabelle:

Bei Stromzählern mit mehreren Zählwerken, z. B. bei Unterscheidung zwischen Hochtarif und Nachttarif oder beim Besitzen einer Photovoltaik-Anlage beachten Sie folgende Tabelle:
Ihre Bezugsdaten
1.8.0 Ihr Bezug Gesamt
1.8.1 Bezug HT
1.8.2 Bezug NT

Ihre Lieferung (z. B. durch PV-Anlage)
2.8.0 Ihre Lieferung Gesamt an die SWJ
2.8.1 Ihre Lieferung an SWJ (HT)
2.8.2 Ihre Lieferung an SWJ (NT)

1. Schritt: Vergleichen Sie die Zählernummer Ihres Gaszählers (unter dem Barcode-Streifen) mit der Nummer auf der Ablesekarte
2. Schritt: Übertragen Sie den Zählerstand auf Ihre Karte. Bitte berücksichtigen Sie dabei nur die Zahlen im schwarzen Bereich.

1. Schritt: Klappen Sie bitte den Deckel Ihres Wasserzählers auf.
2. Schritt: Vergleichen Sie die Zählernummer auf dem Kranz mit der Nummer auf der Ablesekarte.
3. Schritt: Den aktuellen Zählerstand finden Sie mittig auf dem Wasserzähler. Bitte berücksichtigen Sie dabei nur die Zahlen im schwarzen Bereich.

Hinweis: Der Wasserzähler mit dem goldfarbenen Kranz besitzt KEINE Nachkommastellen!

Für den Fall, dass unsere Ableser Sie auch nach dem 3. Versuch nicht angetroffen haben, wurde Ihnen eine Ablese-Karte hinterlassen. Die Karte wurde vom Ableser mir ihren Kundendaten vorausgefüllt. Bitte nutzen Sie ausschließlich die auf der Karte aufgeführten Rückantwortmöglichkeiten mitgeteilt.

Ablesekarte-Muster

Wie Sie wissen, erfolgten die Ablesungen der Zählerstände im Zeitraum Anfang Dezember bis zur ersten Januarwoche. Die von den Ablesern ermittelten Zählerstände wurden in unser Abrechnungssystem übertragen. Da es jedoch sinnvoll ist, jeweils den Verbrauch des Kalenderjahres abzurechnen, haben wir auf Basis dieser Zählerstände den Jahresverbrauch auf den 31.12. hoch- bzw. zurückgerechnet. Dazu greift das Abrechnungssystem auf jahrelange Erfahrungswerte zurück, die allgemein in der Branche akzeptiert sind und den einschlägigen Verordnungen entsprechen. Hierbei werden z.B. Temperaturen und typische Verbrauchsschwankungen berücksichtigt.

Mit dem angegebenen Betrag ist keine Aussage über Ihre tatsächlichen Zahlungen verbunden; die Angabe dient nur Ihrer Orientierung, welcher Betrag insgesamt an Abschlägen hätte gezahlt werden müssen, unabhängig davon, ob Sie mehr oder weniger gezahlt haben. Wenn Sie mehr gezahlt haben, finden Sie diese Zahlungen in der Zeile „abzüglich bestehendes Guthaben“; falls Sie weniger gezahlt haben, ist der Differenzbetrag in der Zeile „zuzüglich bestehende Forderung“ zu finden.

In dieser Summe sind sämtliche Beträge zusammengefasst worden, die Ihr Kundenkonto im letzten Jahr belastet haben, z. B. wenn Sie weniger als die angeforderten Abschläge bezahlt haben oder angemahnt werden mussten. Auch Verzugszinsen, Rücklastkosten und weitere Nebenkosten wie Meldeauskunftsgebühren werden in diesem Betrag berücksichtigt. Bei Unklarheiten übersendet Ihnen unser Forderungsmanagement gerne einen detaillierten Kontoauszug.

In dieser Summe werden sämtliche Zahlungen berücksichtigt, die Sie über die angeforderten Abschläge hinaus geleistet haben. Auch Gutschriften, etwa aus korrigierten Abschlägen oder nicht abgerufene Guthaben des Vorjahres, werden in dieser Zeile erfasst.

In der Rechnung sind sämtliche Zahlungseingänge bis zum Mitte Januar einbezogen worden; Zahlungen danach konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auf unser Lastschriftverfahren: Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, werden fristgemäß nur die Beträge von Ihrem Konto abgebucht, die tatsächlich fällig werden.

Es werden 11 Teilbeträge je Kalenderjahr erhoben. Im Januar entfällt somit die Abschlagszahlung. Wenn Sie im Januar eine Zahlung geleistet haben, die bis zum 10.01. bei uns eingegangen und verbucht worden ist, wurde diese mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.

In Absprache mit dem Service-Team der Stadtwerke können Sie die Abschlagsbeträge anpassen lassen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn abzusehen ist, dass sich der Verbrauch deutlich ändert – etwa wenn sich die Personenanzahl im Haushalt ändert. Eine Anpassung der Abschlagszahlung beugt in solchen Fällen überraschenden Nachzahlungen bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wirksam vor.

Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah.

Der Grundpreis, der die Kosten für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlagen deckt, wird je Wohnung berechnet. Als Wohnung gilt, unabhängig von der Größe, jede selbständige Wohneinheit (auch Einlieger- und Einraumwohnungen).
Zum 01.01.2016 wurde eine neue Wasserpreissystematik eingeführt. Es gibt jetzt zwei Preisblätter, eines für Haushaltskunden (Wasserverbrauch für Wohnzwecke) und eines für Nicht-Haushaltskunden. Weitere Informationen unter FAQs Wasser.

Am einfachsten ist es, die Beiträge im Rahmen des SEPA-Verfahrens von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns bitte schriftlich ein SEPA-Madat (hat die ehemalige Einzugsermächtigung ersetzt), das Sie natürlich jederzeit widerrufen können. Die meisten unserer Kunden nutzen dieses Verfahren. Sollten Sie noch kein SEPA-Mandat erteilt haben, liegt Ihrer Rechnung ein entsprechendes Formular bei.

Kontonummer, Bankleitzahl und Einzugsermächtigung wurden bis 1. Februar 2014 durch IBAN, BIC und das die SEPA Basislastschrift ersetzt. Vorteil: Zahlungen mit IBAN und BIC und SEPA-Mandat können sowohl im Inland als auch in die anderen 32 Nationen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, kurz SEPA (Single Euro Payments Area), getätigt werden. Voraussetzung: Der Zahlungsbetrag ist in Euro. SEPA umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.

Der Arbeits- oder Verbrauchspreis betrifft den variablen Anteil der Energie- und Wasserlieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas bzw. Kubikmeter (m3) Wasser zu bezahlen. Grundlage hierfür ist das jeweils vereinbarte Preismodell.

Der Grundpreis oder Service-Preis umfasst die fixen Kosten der Energie- und Wasserlieferung, das heißt die Kosten, die auch dann anfallen, wenn gar kein Verbrauch stattfindet. Darum wird dieser auch dann fällig, wenn wenig oder kein Verbrauch stattfindet.

Bei Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuer und anderer Preisbestandteile sind wir gesetzlich verpflichtet, den für die neuen Preise maßgeblichen Verbrauch zeitanteilig zu berechnen. Dies gilt auch, wenn Sie unterjährig den Tarif gewechselt haben, ein Turnuswechsel stattgefunden hat oder Kontrollablesungen durchgeführt wurden.

Für die Nutzung der öffentlichen Energieversorgungsnetze, den Messstellenbetrieb, die Verbrauchswert-ermittlung und die Abrechnung verlangt der Netzbetreiber ein Entgelt. Dieses ist ein Bestandteil der Strom- und Gaspreise und wird in den Verbrauchsabrechnungen dargestellt.

Die Netznutzungsentgelte werden von der Bundesnetzagentur geprüft und müssen von ihr behördlich genehmigt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, ihre Netznutzungsentgelte jährlich der Bundesnetzagentur zur Überprüfung vorzulegen.

Ziel des KWK-Gesetzes ist die Förderung moderner Kraftwärmekopplungsanlagen zur Erzeugung von Energie. Bei der Kraftwärmekopplung wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme weiter genutzt (z. B. als Fernwärme). Dadurch wird ein besonders hoher Wirkungsgrad gegenüber herkömmlichen Kraftwerken erreicht. Die Mehrkosten dieser Förderung werden auf die Kunden umgelegt und sind im Strompreis (verbrauchsabhängig) enthalten.

Die Höhe Ihres neuen Abschlags basiert auf Ihrem Vorjahresverbrauch und auf den aktuellen Preisen. Daraus ergeben sich die voraussichtlichen Jahreskosten für das laufende Jahr. Diese werden durch 11 geteilt. Evtl. schon bekannte Preisänderungen werden zeitanteilig berechnet. Ist diese Berechnung nicht möglich, bemisst sich der Abschlag nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.

Erdgas ändert, wie auch alle anderen Gase, sein Volumen sehr stark, wenn sich Temperatur oder Druck ändern. Mit dieser Volumenänderung wechselt auch immer der Energiegehalt eines Kubikmeters. Um diese physikalischen Eigenschaften des Gases zu berücksichtigen, werden gem. dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 drei Werte herangezogen: Gasverbrauch, Zustandszahl und Brennwert:

  • Der Gasverbrauch (m³) wird mit einem geeichten Gaszähler gemessen und grundsätzlich über das Zählwerk des Gaszählers ermittelt. Der Gasverbrauch ist die Differenz der Zählerstände zwischen Beginn und Ende der Abrechnungsperiode (i.d.R. 12 Monate).
  • Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl.
  • Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist Er wird mit einem hohen technischen Aufwand kontinuierlich erfasst und als monatlicher Durchschnittswert mitgeteilt.

Multipliziert man nun den Gasverbrauch, die Zustandszahl und den Abrechnungsbrennwert miteinander, ergibt sich die verbrauchte Thermische Energie (Verbrauch). Sie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und zur Abrechnung* herangezogen.

*Für eine Vertiefung in die Thermische Abrechnung von Gas wird das DVGW-Arbeitsblatt G 685 empfohlen. Dieses Arbeitsblatt wurde vom DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.V.), der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und den Landesbehörden für das Eichwesen erarbeitet.

Aufgrund der Liberalisierung gibt es mittlerweile ganz verschiedene Vertragskonstellationen auf dem Strom- und Gasmarkt. Damit Sie als Kunde auf einen Blick alle für Sie relevante Informationen vorliegen haben, geben wir jetzt auf der Rechnung u. a. auch die Vertragsbindung an. Diese sagt Ihnen, wie lange Sie mit dem laufenden Strom- oder Gasvertrag an uns gebunden sind. Eine vorherige Kündigung müsste von uns abgelehnt werden. Nur bei einem Aus-/Wegzug aus unserem Versorgungsgebiet ist eine vorzeitige Kündigung möglich.

  • Umsatzsteuer: beträgt für Strom und Erdgas 19 %, wird für den Verbraucher auf Produkte und Waren aufgeschlagen. Wasser gilt in Deutschland als Lebensmittel und wird daher mit 7 % versteuert.
  • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe an die Stadt bzw. Kommune für die Mitbenutzung öffentlicher Verkehrswege durch Versorgungsleitungen. Also dafür, dass ein Netzbetreiber seine Leitungen bis zu Ihnen vor das Haus legen darf. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindesgröße zwischen 1,32 und 2,30 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung, KAV)
  • Stromsteuer: Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer des Staates auf den Energieverbrauch, ähnlich wie die Mineralölsteuer für Benzin. Sie liegt bei 2,05 ct/kWh.
  • EEG-Umlage: Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Kosten werden bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt. Da immer mehr Anlagen derartigen Strom ins Netz einspeisen, steigt diese Umlage seit Jahren.
  • KWK-Umlage: Mit der KWK-Gesetz-Umlage will der Gesetzgeber die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme fördern. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird der eingesetzte Brennstoff wesentlich besser genutzt und es entstehen weniger Schadstoffe. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK‑G) entstehenden Kosten werden bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt.
  • Umlage gem. § 19 StromNEV: Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die Kosten werden auf alle übrigen Stromverbraucher umgelegt.
  • Offshore-Haftungs-Umlage: Die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG (Energiewirtschafts-gesetz) dient zur Deckung von Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks (Windparks auf See) an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Kosten werden bundesweit den Stromkunden auferlegt.
  • §18-AbLaUmlage: Zum 01.01.2014 wurde erstmals gemäß VO über Vereinbarung abschaltbarer Lasten (AbLaV) erhoben. Mit der VO werden die Übertragungsnetzbetreiber zur Ausschreibung abschaltbarer Lasten und Annahme eingegangener Angebote zum Erwerb von Abschaltleistung bis zu einer Gesamtabschaltleistung von 3.000 MW verpflichtet. Die damit verbundenen Kosten werden durch die AblLaV-Umlage gedeckt. Die von den Übertragungsnetzbetreibern „AbLaV-Umlage“ genannt Umlage dient zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und damit der Versorgungssicherheit.

Sie haben die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung mit uns abzuschließen. Hier zum Download das entsprechende PDF:

Download Abwendungsvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben, vor einer Sperrung bei uns eingeht. Bitte senden Sie diese per Mail an debitoren@stadtwerke-juelich.de oder geben diese persönlich bei uns ab! Die Abwendungsvereinbarung enthält eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen. Wenn Sie sich für die Möglichkeit einer Ratenzahlung entscheiden muss der vollständige Betrag spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate beglichen werden. Sollte zwischenzeitlich die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt werden, erlischt der Ratenplan. Melden Sie sich in diesem Fall bitte beim Forderungsmanagement. Die Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen des Forderungsmanagement unter 02461 625 148 oder debitoren@stadtwerke-juelich.de zur Verfügung.