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Unser Grundversorgungstarif bietet Ihnen eine verlässliche und unkomplizierte Lösung für Ihre Energieversorgung. Er steht für Stabilität und Sicherheit – ideal für alle, die eine konstante und sorgenfreie Versorgung schätzen. Mit diesem Tarif bleiben Sie jederzeit flexibel und profitieren von einer bewährten, soliden Basis, auf die Sie sich verlassen können.

Grund- und Ersatzversorgung mit Strom

Wenn Sie aktuell keinen Strom- oder Gasliefervertrag abgeschlossen haben – etwa nach einem Anbieterwechsel oder bei einer Lieferunterbrechung – sichern wir Ihre Energieversorgung automatisch ab. Als Stadtwerke Jülich übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG die Belieferung mit Strom und Gas für maximal drei Monate.

So stellen wir sicher, dass Ihre Energieversorgung unterbrechungsfrei bleibt. Schließen Sie möglichst frühzeitig einen passenden Energieliefervertrag ab. So profitieren Sie von besseren Konditionen und sichern sich eine lückenlose Versorgung – auch über die drei Monate hinaus.
Servicepreis
15,41 € pro Monat und Zähler
Arbeitspreis
39,20 Cent pro kWh
Servicepreis (ab 2.000 kWh)
14,76 € pro Monat und Zähler
Arbeitspreis (ab 2.000 kWh)
39,20 Cent pro kWh
Servicepreis
15,41 € pro Monat und Zähler
Arbeitspreis
41,50 Cent pro kWh
Servicepreis (ab 2.000 kWh)
14,76 € pro Monat und Zähler
Arbeitspreis (ab 2.000 kWh)
41,50 Cent pro kWh
Arbeitspreis
32,69 Cent pro kWh
Schwachlast-Arbeitspreis
29,33 Cent pro kWh
Servicepreis Eintarif
8 € pro Jahr
Servicepreis Zweitarif
11,57 € pro Jahr
Arbeitspreis
32,69 Cent pro kWh
Schwachlast-Arbeitspreis
29,33 Cent pro kWh
Servicepreis Eintarif
10,97 € pro Jahr
Servicepreis Zweitarif
11,57 € pro Jahr
Servicepreis
49,98 € pro Monat und Zähler
Arbeitspreis
41,50 Cent pro kWh
Schwachlast-Arbeitspreis
39,50 Cent pro kWh
Messpreis
49,98 € pro Jahr
Tarifschaltung
35,70 € pro Jahr
Servicepreis
195,96 € pro Monat und Zähler
Arbeitspreis
41,50 Cent pro kWh
Schwachlast-Arbeitspreis
39,50 Cent pro kWh
Messpreis
49,98 € pro Jahr
Tarifschaltung
35,70 € pro Jahr

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Tarifinformationen im Überblick


Preisbestandteile, gesetzliche Hinweise und wichtige Kundeninformationen

Die oben angeführten Preise gelten nur im Netzgebiet der Stadtwerke Jülich GmbH.

Die o.a. Preise beinhalten Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK‑G), der Umlage nach Aufschlag für besondere Netznutzung, der Umlage nach § 17 EnWG.

Werte aus Übersichtlichkeit gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.

Allgemeine Kundeninformationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz:
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet Jülich ist das die Stadtwerke Jülich GmbH.

Gemäß § 36 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom und/oder Gas zu versorgen.

Anspruch auf die Grundversorgung gem. § 3 Satz 22 EnWG haben alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Ersatzversorgung wird angewendet, wenn Strom und/oder Gas aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz entnommen wird, ohne das dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann und dauert maximal drei Monate.

Wir geben daher bekannt, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Jülich GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz bzw. mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung dem Grundversorgungstarif entsprechen.

Information gemäß § 4 EDL‑G

Neben unseren Beratungsangeboten auf www.stadtwerke-juelich.de weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz
(BfEE) öffentlich geführte Anbieterliste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten. Weitere Informationen und
Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagentur.de.

Veröffentlichungspflicht nach § 2 Abs. 3 StromGVV

(exemplarisch für einen Verbrauch > 2.000 kWh p.a.)

Position Cent / kWh € / a
Preisbestandteile
Servicepreis pro Jahr   148,80
Arbeitspreis je kWh 32,94  
Umlagen und Abgaben
Stromsteuer 2,050  
Konzessionsabgabe 1,590  
KWK-Umlage 0,446  
Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559  
Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG 0,941  
Netzentgelte des Netzbetreibers
Netzentgelt je verbrauchte kWh 7,18  
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis   75,00
Messstellenbetrieb inkl. jährlicher Ablesung   21,01
Summen und Anteile
Saldo der oben genannten Belastungen (arbeitspreisbezogen) 13,766  
Saldo der oben genannten Belastungen (fix)   96,01
Rechnerischer Grundversorgeranteil (arbeitspreisbezogen) 19,174  
Rechnerischer Grundversorgeranteil (fix)   52,79
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Vertrauen Sie auf 100 Jahre Erfahrung in der Gas-, Wasser- und Stromversorgung. Als Ihr städtischer Energieversorger sichern wir nicht nur Ihre lückenlose Versorgung, sondern übernehmen auch soziale Verantwortung und sehen uns als aktiver Gestalter der Energiewende in Jülich.
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FAQ zu unseren Stromtarifen

Der Strom der Stadtwerke Jülich stammt aus verschiedenen Quellen mit einem Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien. Dazu gehören unter anderem Solarenergie aus dem Solarturmkraftwerk Jülich, Photovoltaikanlagen und Windenergie aus dem Windpark Jülich-Bourheim. Ziel ist es, eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung für die Region sicherzustellen.

Mit der UmweltPlus-Option kann der gewählte Stromtarif als Ökostrom-Produkt bezogen werden. Für einen Aufpreis von 0,86 Cent pro kWh (brutto) wird aktiv in eine nachhaltigere Energieversorgung investiert – ein einfacher Beitrag für eine grünere Zukunft.

Ökostrom der Stadtwerke Jülich stammt aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind. Durch den Bezug von Ökostrom wird die umweltfreundliche Stromerzeugung gefördert und ein Beitrag zur Energiewende geleistet. Wer sich für die UmweltPlus-Option entscheidet, unterstützt zusätzlich den Ausbau nachhaltiger Energieprojekte.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten spezielle Stromtarife für Gewerbekunden an – flexibel angepasst an den Verbrauch und auf Wunsch auch als Ökostrom mit der UmweltPlus-Option. Eine persönliche Beratung hilft, den passenden Tarif zu finden.

Ja, die Stadtwerke Jülich bieten einen Online-Service an, über den Sie Ihren Stromvertrag bequem verwalten können. Im Kundenportal können Sie beispielsweise Ihre Verbrauchsdaten einsehen, Rechnungen abrufen und Zählerstände übermitteln.

Die Strompreise der Stadtwerke Jülich können sich ändern. Faktoren wie Marktbedingungen, Netzentgelte und gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Preisgestaltung. Aktuelle Informationen zu den Tarifen sind jederzeit auf der Website der Stadtwerke Jülich oder im Kundenservice erhältlich.

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die Netzentgelte für den Stromtransport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile zusammen bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.

Dokumente & Downloads

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Stromkennzeichnung

Erstellt: 08/2025
Größe: 143 KB
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