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BasisStrom – Verlässlich beliefert
Ihr verlässlicher Grundversorgungstarif – einfach und solide
Grund- und Ersatzversorgung mit Strom
So stellen wir sicher, dass Ihre Energieversorgung unterbrechungsfrei bleibt. Schließen Sie möglichst frühzeitig einen passenden Energieliefervertrag ab. So profitieren Sie von besseren Konditionen und sichern sich eine lückenlose Versorgung – auch über die drei Monate hinaus.
BasisStrom - Haushalt (ab 01.01.2026)
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Preisbestandteile, gesetzliche Hinweise und wichtige Kundeninformationen
Die oben angeführten Preise gelten nur im Netzgebiet der Stadtwerke Jülich GmbH.
Die o.a. Preise beinhalten Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK‑G), der Umlage nach Aufschlag für besondere Netznutzung, der Umlage nach § 17 EnWG.
Werte aus Übersichtlichkeit gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
Allgemeine Kundeninformationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz:
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet Jülich ist das die Stadtwerke Jülich GmbH.
Gemäß § 36 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom und/oder Gas zu versorgen.
Anspruch auf die Grundversorgung gem. § 3 Satz 22 EnWG haben alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Ersatzversorgung wird angewendet, wenn Strom und/oder Gas aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz entnommen wird, ohne das dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann und dauert maximal drei Monate.
Wir geben daher bekannt, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Jülich GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz bzw. mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung dem Grundversorgungstarif entsprechen.
Information gemäß § 4 EDL‑G
Neben unseren Beratungsangeboten auf www.stadtwerke-juelich.de weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz
(BfEE) öffentlich geführte Anbieterliste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten. Weitere Informationen und
Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagentur.de.
Veröffentlichungspflicht nach § 2 Abs. 3 StromGVV
(exemplarisch für einen Verbrauch > 2.000 kWh p.a.)
| Position | Cent / kWh | € / a |
|---|---|---|
| Preisbestandteile | ||
| Servicepreis pro Jahr | 148,80 | |
| Arbeitspreis je kWh | 32,94 | |
| Umlagen und Abgaben | ||
| Stromsteuer | 2,050 | |
| Konzessionsabgabe | 1,590 | |
| KWK-Umlage | 0,446 | |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 1,559 | |
| Umlage nach § 17f Abs. 5 EnWG | 0,941 | |
| Netzentgelte des Netzbetreibers | ||
| Netzentgelt je verbrauchte kWh | 7,18 | |
| Verbrauchsunabhängiger Grundpreis | 75,00 | |
| Messstellenbetrieb inkl. jährlicher Ablesung | 21,01 | |
| Summen und Anteile | ||
| Saldo der oben genannten Belastungen (arbeitspreisbezogen) | 13,766 | |
| Saldo der oben genannten Belastungen (fix) | 96,01 | |
| Rechnerischer Grundversorgeranteil (arbeitspreisbezogen) | 19,174 | |
| Rechnerischer Grundversorgeranteil (fix) | 52,79 | |
Ihr verlässlicher Energieversorger aus der Region

Mehr als nur Strom
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WallboxIhr Elektroauto bequem zu Hause laden – mit der sicheren Wallbox der Stadtwerke.
Mehr erfahrenFAQ zu unseren Stromtarifen
Wo wird der Strom der Stadtwerke Jülich produziert?
Der Strom der Stadtwerke Jülich stammt aus verschiedenen Quellen mit einem Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien. Dazu gehören unter anderem Solarenergie aus dem Solarturmkraftwerk Jülich, Photovoltaikanlagen und Windenergie aus dem Windpark Jülich-Bourheim. Ziel ist es, eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung für die Region sicherzustellen.
Was ist die Option UmweltPlus?
Mit der UmweltPlus-Option kann der gewählte Stromtarif als Ökostrom-Produkt bezogen werden. Für einen Aufpreis von 0,86 Cent pro kWh (brutto) wird aktiv in eine nachhaltigere Energieversorgung investiert – ein einfacher Beitrag für eine grünere Zukunft.
Was bedeutet Ökostrom?
Ökostrom der Stadtwerke Jülich stammt aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind. Durch den Bezug von Ökostrom wird die umweltfreundliche Stromerzeugung gefördert und ein Beitrag zur Energiewende geleistet. Wer sich für die UmweltPlus-Option entscheidet, unterstützt zusätzlich den Ausbau nachhaltiger Energieprojekte.
Ich bin Gewerbekunde. Kann ich auch den Strom der Stadtwerke beziehen?
Ja, die Stadtwerke Jülich bieten spezielle Stromtarife für Gewerbekunden an – flexibel angepasst an den Verbrauch und auf Wunsch auch als Ökostrom mit der UmweltPlus-Option. Eine persönliche Beratung hilft, den passenden Tarif zu finden.
Kann ich meinen Stromvertrag online verwalten?
Ja, die Stadtwerke Jülich bieten einen Online-Service an, über den Sie Ihren Stromvertrag bequem verwalten können. Im Kundenportal können Sie beispielsweise Ihre Verbrauchsdaten einsehen, Rechnungen abrufen und Zählerstände übermitteln.
Bleiben die Strompreise der Stadtwerke Jülich gleich?
Die Strompreise der Stadtwerke Jülich können sich ändern. Faktoren wie Marktbedingungen, Netzentgelte und gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Preisgestaltung. Aktuelle Informationen zu den Tarifen sind jederzeit auf der Website der Stadtwerke Jülich oder im Kundenservice erhältlich.
Wie setzen sich die Strompreise der Stadtwerke Jülich zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Dazu gehören die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die Netzentgelte für den Stromtransport sowie staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile zusammen bestimmen den endgültigen Preis für Verbraucher.