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Umstel­lung der Abschlags­zah­lung: Von 12 auf 11 Zah­lun­gen bei Strom, Gas, Was­ser und Wärme

Jülich. Die Stadt­wer­ke Jülich GmbH (SWJ) wird ab 2017 die Abschlags-Zah­lun­gen bei Strom, Gas, Was­ser und Wär­me von bis­her zwölf auf elf Teil­be­trä­ge ver­än­dern. Der Grund: „Unse­re Kun­den kön­nen bis zum 31.12. ihre Zäh­ler­stän­de able­sen. Und wir müs­sen nicht mehr die Ver­bräu­che hoch­rech­nen oder schät­zen“, erläu­tert Dr. Hil­de­gard Hoe­cker, Lei­te­rin des Shared Ser­vices bei der SWJ.

Die Able­se­kar­ten wer­den Mit­te Dezem­ber zuge­sandt, die Zäh­ler­stän­de kön­nen bis zum 6. Janu­ar den Stadt­wer­ken mit­ge­teilt wer­den. Die neue Jah­res-Ver­brauchs­ab­rech­nung kommt dann zum Ende Janu­ar, die ers­te Abschlags­zah­lung wird am 15. Febru­ar fällig.

Kon­kre­te Zäh­ler­stän­de ermög­li­chen genaue Abrechnung

Bis­lang waren die SWJ-Kun­den gebe­ten, in der Zeit vom 23.11. bis 20.12. ihre Zäh­ler­stän­de abzu­le­sen und sie der SWJ mit­zu­tei­len. Damit aber die Ver­bräu­che bis 31.12. berech­net wer­den konn­ten, wur­den die­se zwi­schen Able­se­da­tum und Jah­res­en­de hoch­ge­rech­net. „Bei sol­chen Schät­zun­gen erge­ben sich natür­lich mit­un­ter Abwei­chun­gen vom tat­säch­li­chen Ver­brauch, die wir im Nach­hin­ein kor­ri­gie­ren muss­ten“, so Hil­de­gard Hoe­cker. „Der Vor­teil der ver­än­der­ten Abrech­nung ist, dass wir nun die Zäh­ler­stän­de kon­kret wis­sen und direkt auf die­ser Basis abrech­nen können.“

Einen wei­te­ren Vor­teil hat die ver­än­der­te Abschlags-Hand­ha­bung für den Kun­den: Sei­ne ers­te Abschlags­zah­lung erfolgt erst im Febru­ar. „Gera­de im Janu­ar gibt es meist eine Fül­le von Jah­res­zah­lun­gen, die zu leis­ten sind. Da kann es schon eine Ent­las­tung sein, wenn wir erst im Febru­ar die ers­te Teil­zah­lung abbu­chen“, weiß Hil­de­gard Hoe­cker. Die Kun­den, die bis­her einen Dau­er­auf­trag ein­ge­rich­tet haben, soll­ten im Janu­ar die Zah­lung aus­set­zen und auf die Jah­res­ab­rech­nung warten.

Gesamt­sum­me in 2017 bleibt gleich

Die ein­zel­ne Abschlags­zah­lung ist nun höher, weil die vor­aus­sicht­li­che Jah­res­sum­me nun durch 11 anstel­le durch 12 geteilt wird. An der letzt­end­lich zu zah­len­den Gesamt­sum­me für das Jahr 2017 ändert das gar nichts.

Und so ganz unge­wöhn­lich ist die Ver­än­de­rung der Abschlags-Zah­lun­gen auch nicht. Bis 2008 buch­ten die SWJ nur sechs Teil­be­trä­ge jähr­lich ab (alle zwei Mona­te). Ab 2009 wur­de die­se Teil­zah­lungs­wei­se dann in 12 Abschlags­zah­lun­gen ver­än­dert. „Bran­chen­üb­lich sind mitt­ler­wei­le 11 Abschlä­ge“, berich­tet Hil­de­gard Hoe­cker. „Genau aus dem Grund, aus dem wir auch umstel­len: Die Abrech­nung ist ein­fach genau­er und damit kundenfreundlicher.“

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