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Stadt­wer­ke Jülich pas­sen ihre Tech­ni­schen Anschluss­be­din­gun­gen an

Jülich. Die Stadt­wer­ke Jülich aktua­li­sie­ren zum 1. Juni ihre Tech­ni­schen Anschluss­be­din­gun­gen (TAB) für die Ein­rich­tung und den Betrieb von Anla­gen, die an das Nie­der­span­nungs­netz ange­schlos­sen wer­den. Die­se ver­bind­li­chen Vor­ga­ben des Ver­sor­gers regeln, wie elek­tri­sche Anla­gen an das öffent­li­che Strom­netz ange­schlos­sen und betrie­ben wer­den müssen.

„Die ange­pass­ten TAB stel­len sicher, dass neue und ver­än­der­te elek­tri­sche Anla­gen aktu­el­len tech­ni­schen Vor­ga­ben und Nor­men sowie gesetz­li­chen Rege­lun­gen ent­spre­chen. Beson­de­res Augen­merk liegt dabei auch auf den Anfor­de­run­gen des § 14a Ener­gie­wirt­schafts­ge­set­zes (EnWG)“, erklärt Micha­el Nied­bal, Team­lei­ter Mess- und Zäh­ler­we­sen der Stadt­wer­ke Jülich. „Mit der Aktua­li­sie­rung unse­rer TAB und der kon­se­quen­ten Umset­zung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben leis­ten wir einen wich­ti­gen Bei­trag zur Digi­ta­li­sie­rung des Ener­gie­sek­tors und zur Wei­ter­ent­wick­lung eines intel­li­gen­ten Strom­net­zes“, so Micha­el Nied­bal weiter.

Neue Anla­gen beim Netz­be­trei­ber anmel­den
Ver­brau­cher bemer­ken durch die Anpas­sung der Tech­ni­schen Anschluss­be­din­gun­gen im All­tag in der Regel kei­ne direk­ten Ver­än­de­run­gen, da die Vor­ga­ben haupt­säch­lich von Elek­tro­in­stal­la­teu­ren und Netz­be­trei­bern beach­tet wer­den. Sie müs­sen nur dann aktiv wer­den, wenn sie eine Ände­rung an einer Anla­ge – zum Bei­spiel einer Wär­me­pum­pe, einer Wall­box, PV-Anla­ge oder PV-Spei­cher – instal­lie­ren oder bestehen­de Anla­gen erwei­tern möch­ten. „Dann ist eine Anmel­dung beim Netz­be­trei­ber not­wen­dig“, erklärt Micha­el Nied­bal. Das kön­nen Kun­den und Instal­la­teu­re über das Netz­por­tal der Stadt­wer­ke Jülich unter por​tal​.stadt​wer​ke​-jue​lich​.de erledigen.

In bestimm­ten Fäl­len kann die Umstel­lung aber auch mit Kos­ten für Kun­den ein­her­ge­hen – etwa für einen Zäh­ler­schrank, den Netz­an­schluss oder spe­zi­el­le tech­ni­sche Anpas­sun­gen, die die TAB vor­schrei­ben. Die­se Kos­ten hän­gen vom Umfang der Instal­la­ti­on ab.

Die neu­en Tech­ni­schen Anschluss­be­din­gun­gen gel­ten für Anla­gen, die neu ans Nie­der­span­nungs­netz ange­schlos­sen wer­den. Bei einer Erwei­te­rung oder Ver­än­de­rung einer Kun­den­an­la­ge müs­sen sie eben­falls umge­setzt wer­den. „Für den bereits bestehen­den Teil der Kun­den­an­la­ge ist kei­ne Anpas­sung vor­ge­schrie­ben“, erklärt Micha­el Nied­bal. „Wir emp­feh­len jedoch, Anla­gen alle zehn Jah­re zu über­prü­fen, um eine siche­re und stö­rungs­freie Strom­ver­sor­gung dau­er­haft zu gewähr­leis­ten“, ergänzt er.

Der voll­stän­di­ge Wort­laut der neu­en Tech­ni­schen Anschluss­be­din­gun­gen liegt ab dem 15. Mai im Kun­den­cen­ter der Stadt­wer­ke aus. Nach­zu­le­sen und als PDF-Doku­ment her­un­ter­zu­la­den ist er außer­dem auf der Web­site der Stadt­wer­ke Jülich unter www​.stadt​wer​ke​-jue​lich​.de.

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