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Stadt­wer­ke Jülich erhö­hen die Prei­se für Strom und Gas zum 1. Janu­ar: „Unse­re Ener­gie-Prei­se sind immer noch wettbewerbsfähig“

Jülich. Zum 1. Janu­ar wird die Stadt­wer­ke Jülich GmbH (SWJ) ihre Prei­se für Strom und Gas sowohl in der Grund­ver­sor­gung als auch in den Son­der­pro­duk­ten erhö­hen. „Die aktu­el­le Lage auf dem Ener­gie­markt ist eine extre­me Aus­nah­me­si­tua­ti­on, die wir alle so noch nicht erlebt haben. Die Markt­prei­se für bei­des befin­den sich immer noch auf einem sehr hohen Niveau – auch wenn sie zuletzt gefal­len sind. Zudem gibt es eine Stei­ge­rung bei den wei­te­ren Preis­be­stand­tei­len, wie zum Bei­spiel den von der Bun­des­netz­agen­tur regu­lier­ten Netz­nut­zungs­ent­gel­ten. Des­halb sind wir zu einer Preis­an­pas­sung gezwun­gen. Wir erhö­hen aber mode­rat und in klei­nen Schrit­ten, um unse­re Kun­den nicht mit einer ein­ma­li­gen, sehr gro­ßen Preis­an­pas­sung zu über­for­dern“, erläu­tert SWJ-Ver­triebs- und Mar­ke­ting­lei­ter Ivan Ardi­nes. Im lau­fen­den Jahr hat der Ener­gie-Dienst­leis­ter vier Mal die Prei­se in klei­ne­ren Schrit­ten angepasst.

Für die aktu­el­le Erhö­hung bedeu­tet es kon­kret, dass bei Strom die Stei­ge­run­gen aller Preis­be­stand­tei­le zu einer Erhö­hung von 6,00 Cent/​Kilowattstunde (kWh) im Arbeits­preis und 4,43 Euro/​Monat im Ser­vice­preis füh­ren. Für einen durch­schnitt­li­chen Haus­halt mit einem Ver­brauch von 2.500 kWh ergibt sich durch die Preis­an­pas­sung eine Mehr­be­las­tung von 16,93 Euro im Monat.

Bei Gas erhöht sich der Arbeits­preis um 0,77 Cent/​kWh und der Ser­vice­preis um 2,69 Euro/​Monat. Das heißt, dass ein durch­schnitt­li­cher Haus­halt mit einem Ver­brauch von 7.000 kWh durch die Preis­an­pas­sung eine Mehr­be­las­tung von 7,18 Euro im Monat hat. Bei einem Ver­brauch von 17.000 kWh sind es monat­lich 13,60 Euro mehr.

„Aus unse­rer Sicht ist die Anpas­sung, gemes­sen am Markt, noch mode­rat. Die neu­en SWJ-Prei­se sind auch im regio­na­len Ver­gleich abso­lut kon­kur­renz­fä­hig“, erläu­tert Ivan Ardines.

Die SWJ wird auch in 2023 an der bis­he­ri­gen Vor­ge­hens­wei­se fest­hal­ten. Sie wird sich die Markt­prei­se und Ent­wick­lun­gen (ins­be­son­de­re die Kun­den­be­we­gun­gen) regel­mä­ßig anse­hen, sie bewer­ten und bei Bedarf nachsteuern.

„Das macht die Preis­ent­wick­lung für unse­re Kun­den trans­pa­rent und leicht nach­voll­zieh­bar“, so der Ver­triebs­lei­ter. Er hofft, dass im neu­en Jahr die Prei­se (in Ide­al­fall) für eini­ge Mona­te sta­bil blei­ben werden.

Sofort­hil­fe­ge­setz (Ent­las­tungs­be­trag und Preis­de­ckel) und die Tücken

Die vom Gesetz­ge­ber geplan­ten und teil­wei­se auch schon beschlos­se­nen Ent­las­tun­gen wird die SWJ an ihre Kun­den wei­ter­ge­ben. Aller­dings gibt es für man­che Ent­schei­dun­gen nur ein sehr klei­nes Zeit­fens­ter zur Umsetzung.

„Schon bei der geplan­ten Gas­be­schaf­fungs­um­la­ge im Herbst muss­ten wir uns zunächst über­schla­gen, um sie umzu­set­zen. Wir hat­ten unse­re Kun­den zu infor­mie­ren und die Ände­run­gen in den Abschlä­gen zu pro­gram­mie­ren, um dann am Ende die Umla­ge sogar wie­der zurück­zu­neh­men, bevor sie tat­säch­lich in Kraft getre­ten war“, berich­tet Ivan Ardi­nes von dem Gesetzes-Wirrwarr.

Sofort­hil­fe­ge­setz – Ers­te Stufe

Mit der ers­ten Stu­fe des Sofort­hil­fe­ge­set­zes sol­len die Gas- und Wär­me­kun­den ent­las­tet wer­den, indem kein Abschlag für Dezem­ber 2022 erho­ben wird. Die SWJ wird dazu den Gas- oder Wär­me­ab­schlag bei den Last­schrift­kun­den nicht abbu­chen. Kun­den, die einen Dau­er­auf­trag haben und ihn nicht ändern, wird die Dezem­ber-Zah­lung bei der bevor­ste­hen­den Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung angerechnet.

Die übri­gen SWJ-Abschlä­ge für Strom und Was­ser blei­ben in der bekann­ten Höhe bestehen.

„Preis­de­ckel“ – Zwei­te Stufe

In der zwei­ten Stu­fe soll dann der soge­nann­te „Preis­de­ckel“ zum Ein­satz kom­men. Auch hier sind die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen noch nicht final geklärt. Die Rede ist von einer antei­li­gen Men­ge (80 Pro­zent des Vor­jah­res), die zu einem gede­ckel­ten Preis (vor­aus­sicht­lich 12,00 Cent beim Gas) abge­rech­net wer­den soll. Die dar­über lie­gen­de Ver­brauchs­men­ge soll dann zum regu­lä­ren Preis gemäß Ver­trag berech­net werden.

Die SWJ ist gesetz­lich ver­pflich­tet, ihre Kun­den sechs Wochen vor einer Preis­an­pas­sung zu infor­mie­ren. Um die­se Frist zu wah­ren, konn­ten die Infor­ma­tio­nen zur zwei­ten Stu­fe nicht in die­ser Ankün­di­gung berück­sich­tigt wer­den, da der Gesetz­ge­ber sie zu kurz­fris­tig beschlos­sen hat. Die Sen­kung der Mehr­wert­steu­er bei Gas- und Wär­me­kun­den gibt die SWJ selbst­ver­ständ­lich an ihre Kun­den wei­ter. Auch wird das Unter­neh­men in der bevor­ste­hen­den Jah­res­ver­brauchs­ab­rech­nung die gesam­te Gas- oder Wär­me­men­ge zum redu­zier­ten Mehr­wert­steu­er­satz von 7 Pro­zent abrechnen.

Nicht genü­gend Zeit für Anpassung

„Der Gesetz­ge­ber scheint völ­lig zu igno­rie­ren, dass wir nicht genü­gend Zeit erhal­ten haben, um Sys­te­me und Pro­zes­se anzu­pas­sen, geschwei­ge denn, unse­re Kun­den ange­mes­sen zu infor­mie­ren. Die Vor­ge­hens­wei­se, zu der wir nun förm­lich gezwun­gen wer­den, ent­spricht nicht den Qua­li­täts-Ansprü­chen der SWJ. Dies zieht sich lei­der bis zu den ver­spä­tet beant­wor­te­ten Anfra­gen unse­rer Kun­den im Ser­vice durch – trotz des gro­ßen Enga­ge­ments unse­rer Mit­ar­bei­ter“, erzählt der SWJ-Ver­triebs- und Marketingleiter.

Fra­gen über Fragen

Das SWJ-Kun­den­zen­trum wird der­zeit mit Fra­gen nach der Abwick­lung des Sofort­hil­fe­ge­set­zes und der Preis­brem­se über­häuft. Fra­gen, die teil­wei­se von der Poli­tik noch nicht beant­wor­tet sind. Das Feh­len die­ser kon­kre­ten Ant­wor­ten wird den Mit­ar­bei­tern des Jüli­cher Kun­den­diens­tes ange­las­tet. „Da lässt uns die Poli­tik das aus­ba­den, was sie nicht sau­ber durch­dacht haben“, macht Ivan Ardi­nes sei­nem Unmut Luft. „Die­se Geset­ze sind der­ma­ßen ama­teur­haft gestal­tet, dass ‚mit der hei­ßen Nadel gestrickt‘ noch höf­lich aus­ge­drückt ist“, ist Ivan Ardi­nes frus­triert. „Unse­re Kun­den haben Exis­tenz­ängs­te und das kön­nen wir gut verstehen.“

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