Jülich. Welcher Hausbesitzer kennt das nicht? Es ist heiß und der Garten muss dringend bewässert werden, damit nicht alle Pflanzen vertrocknen. Nutzt man das „normale“ Haushaltswasser, müssen neben der entnommenen Menge auch noch Abwassergebühren entrichtet werden.
„Das muss aber nicht sein“, weiß Kristina Weigandt von der Kundenbetreuung der Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ). Denn die Abwassergebühren entfallen, wenn mit einem sogenannten „Zwischenzähler“ die Wassermengen für den Garten ermittelt werden.
Der Einbau des Zählers ist beim Steueramt der Stadt Jülich zu beantragen, da die SWJ zwar für die Frischwasserlieferung, nicht aber für die Abwasserberechnung zuständig ist. Das Formblatt dazu gibt es hier im Internet. Für die Genehmigung, die in der Regel kurzfristig erteilt wird, erhebt die Stadt eine einmalige Verwaltungsgebühr von 12 Euro. Der Hauseigentümer muss sich dann einen solchen Zwischenzähler besorgen und selbst oder mit Hilfe eines Installateurs einbauen.
Am Ende des Jahres muss der Zählerstand der Stadt Jülich gemeldet werden. „Wir informieren die Stadt über die bezogene Frischwassermenge. Davon wird die Menge für die Gartenbewässerung abgezogen und nur der verbleibende Anteil bei der Abwasserberechnung berücksichtigt“, informiert Ibrahim Güler, Leiter der SWJ-Kundenbetreuung. „So kann man deutlich günstiger seinen Garten gießen. Das ist schon eine schöne finanzielle Entlastung.“