SWJ BasisGas
Gültig ab 1. Januar 2021
Zugleich treten die bisherigen Allgemeinen Tarifpreise bzw. die Grund- und Ersatzversorgungspreise außer Kraft.
Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung
SWJ BasisGas | Nettopreis | Bruttopreis* | |
(inkl. 19 % MwSt) | |||
Verbrauch < 2.500 kWh | Servicepreis je Monat | 8,20 € | 9,76 € |
Arbeitspreis je kWh | 6,58 Cent | 7,83 Cent | |
Verbrauch >= 2.500 kWh | Servicepreis je Monat | 8,49 € | 10,11 € |
Arbeitspreis je kWh | 6,38 Cent | 7,59 Cent |
Gültig von 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017
Zugleich treten die bisherigen Allgemeinen Tarifpreise bzw. die Grund- und Ersatzversorgungspreise außer Kraft.
Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung
SWJ BasisGas | Nettopreis | Bruttopreis* | |
(inkl. z. Zt. 19% USt.) | |||
Verbrauch < 2.500 kWh | Servicepreis je Monat | 8,20 € | 9,76 € |
Arbeitspreis je kWh | 6,38 Cent | 7,59 Cent | |
Verbrauch >= 2.500 kWh | Servicepreis je Monat | 8,49 € | 10,11 € |
Arbeitspreis je kWh | 6,18 Cent | 7,35 Cent |
Die Grund- und Ersatzversorgung auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, Teil 4, §§ 36-39 erfolgt gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391, 2396)) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in ihrer jeweils gültigen Fassung einschließlich der jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen zur Gas GVV der Stadtwerke Jülich GmbH.
Die Preise und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung gelten auch für die Belieferung von Haushaltskunden für die Vollversorgung und von Nichthaushaltskunden, sofern kein schriftlicher Sondervertrag abgeschlossen worden ist.
* Werte aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet; der Gaspreis der Allgemeinen Tarife wird auf Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich um die gesetzliche Umsatzsteuer (z.Zt 19 %) zum Rechnungsbetrag. Die Preise enthalten Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe sowie die derzeit gültige Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh.
Allgemeine Kundeninformationen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz:
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet Jülich ist das die Stadtwerke Jülich GmbH.
Gemäß § 36 EnWG haben Energieversorgungsunternehmen für Gebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, jeden Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom und/oder Gas zu versorgen.
Anspruch auf die Grundversorgung gem. § 3 Satz 22 EnWG haben alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Ersatzversorgung wird angewendet, wenn Strom und/oder Gas aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz entnommen wird, ohne das dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann und dauert maximal drei Monate.
Wir geben daher bekannt, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Jülich GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz bzw. mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung dem Grundversorgungstarif entsprechen.
Information gemäß § 4 EDL-G
Neben unseren Beratungsangeboten auf www.stadtwerke-juelich.de weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz
(BfEE) öffentlich geführte Anbieterliste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten. Weitere Informationen und
Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de und der Energieagenturen unter www.energieagentur.de.
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Freitag:
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