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Anfrage:
SWJ Energieausweis
Hauseigentümer sind gemäß Energieeinsparverordnung 05/2014 (EnEV) beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie verpflichtet, dem Käufer bzw. Mieter einen Energieausweis vorzulegen, der die Energieeffizienz des Gebäudes dokumentiert. Der SWJ-Energieausweis ist bedarfsorientiert und gibt Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes – für den Eigentümer hilfreich, um sich einen Überblick über mögliche energetische Schwachstellen seiner Immobilie zu verschaffen.
Die Kosten betragen für bis zu zwei Wohnungseinheiten betragen 349,00 Euro für SWJ-Kunden und 399,00 Euro für nicht-Kunden. Weitere Wohnungseinheiten auf Anfrage.
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