Skip to content

Teil­nah­me­be­din­gun­gen Gewinnspiel

Die Teil­nah­me an Gewinn­spie­len unter­liegt unse­ren Teilnahmebedingungen:

  1. Veranstalter

Ver­an­stal­ter die­ses Gewinn­spiels und für die Umset­zung, Orga­ni­sa­ti­on und Abwick­lung ver­ant­wort­lich ist allein die Stadt­wer­ke Jülich GmbH (nach­fol­gend: SWJ).

  1. Teilnahme

(1) Teil­nah­me­be­rech­tigt sind alle Per­so­nen, die 18 Jah­re oder älter sind und deren Wohn­sitz in Jülich oder im Umkreis von 15 Kilo­me­tern ist. Nicht teil­nah­me­be­rech­tigt sind Mit­ar­bei­ter der Stadt­wer­ke Jülich GmbH und ande­re an der Kon­zep­ti­on und Umset­zung des Gewinn­spiels betei­lig­te Per­so­nen sowie ihre Angehörigen.

(2) Eine Teil­nah­me ist nur ein­ma­lig mög­lich. Es ist strengs­tens unter­sagt, meh­re­re E‑Mail-Adres­sen zu ver­wen­den. Die Teil­nah­me ist nicht auf Kun­den des Ver­an­stal­ters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienst­leis­tung abhängig.

(3) Die Teil­nah­me erfolgt durch das Aus­fül­len des ent­spre­chen­den Teil­nah­me­for­mu­lars auf der SWJ-Webseite.

(4) Die Teil­nah­me ist kos­ten­los und unab­hän­gig von dem Erwerb von Waren oder Dienst­leis­tun­gen. Es ist egal, ob der Teil­neh­mer Kun­de von SWJ ist. Mit der Teil­nah­me am Gewinn­spiel akzep­tie­ren die Benutzer:innen die­se Teilnahmebedingungen.

  1. Aus­schluss vom Gewinnspiel

(1) Bei einem Ver­stoß gegen die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen, behal­ten sich die SWJ das Recht vor, Per­so­nen vom Gewinn auszuschließen.

(2) Wer unwah­re Per­so­nen­an­ga­ben macht, kann vom Gewinn­spiel aus­ge­schlos­sen werden.

(3) Aus­ge­schlos­sen wer­den auch Per­so­nen, die sich uner­laub­ter Hilfs­mit­tel bedie­nen oder sich ander­wei­tig durch Mani­pu­la­ti­on Vor­tei­le ver­schaf­fen. Gege­be­nen­falls kön­nen in die­sem Fall auch nach­träg­lich Gewin­ne aberkannt und zurück­ge­for­dert wer­den und die Per­so­nen auf Grund­la­ge der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Wer­ter­satz ver­pflich­tet werden.

(4) Bei­trä­ge mit ras­sis­ti­schen, belei­di­gen­den oder ver­ach­ten­den Inhal­ten wer­den gelöscht und sind von der Teil­nah­me aus­ge­schlos­sen. Des Wei­te­ren dür­fen Bei­trä­ge kei­ne Rech­te Drit­ter ver­let­zen, fal­sche Tat­sa­chen ent­hal­ten, etwa­ige Urheber‑, Marken‑, Waren­zei­chen oder sons­ti­ge Schutz­rech­te Drit­ter ver­let­zen. Wer­den den­noch Rech­te Drit­ter ver­letzt, stellt der Teil­neh­men­de die SWJ von allen auf­grund die­ser Rechts­ver­let­zung ent­stan­de­nen Ansprü­che in vol­lem Umfang frei.

(5) Die SWJ behal­ten sich vor, wäh­rend der Durch­füh­rung des Gewinn­spiels vor einer Bekannt­ga­be der Gewinner:innen bzw. vor der Über­ga­be des Prei­ses zu prü­fen, ob die­se Bedin­gun­gen ein­ge­hal­ten wur­den und ist ggf. berech­tigt, ein­zel­ne Per­so­nen bis zu dem Zeit­punkt der Über­ga­be des Gewinns auszuschließen.

  1. Durch­füh­rung und Abwicklung

(1) Die Gewinn-Akti­on star­tet am 2. Mai 2022 um 08:00 Uhr und endet am 30. Mai 2022 um 20:00 Uhr. Die Gewin­ner wer­den per Los­ver­fah­ren ermit­telt und von uns benach­rich­tigt. Bar­aus­zah­lun­gen, Tausch oder Über­tra­gung der Gewin­ne und der Rechts­weg sind aus­ge­schlos­sen. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wer­den allein zum Zwe­cke der Gewinn­spiel­ab­wick­lung erho­ben und benutzt, anschlie­ßend gesperrt und nach Ablauf der steu­er­recht­li­chen und han­dels­recht­li­chen Auf­be­wah­rungs­fris­ten gelöscht.

(3) Der Gewin­ner eines Prei­ses wird, soweit nichts anders ange­ge­ben ist, durch das Los im Sechs-Augen-Prin­zip ermit­telt und zeit­nah per E‑Mail an die ange­ge­be­ne Adres­se benachrichtigt.

(4) Gewon­nen hat der Teil­neh­mer, der gemäß § 2 erfolg­reich am Gewinn­spiel teil­ge­nom­men hat und durch das Los­ver­fah­ren bestimmt wur­de. Das Ergeb­nis wird von den SWJ doku­men­tiert und die Per­so­nen dar­in nament­lich unter Ein­hal­tung der gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen gemäß der Infor­ma­ti­ons­pflich­ten Art. 13 DSGVO erfasst und bearbeitet.

(5) Eine Bar­aus­zah­lung der Gewin­ne oder ein etwa­iger Gewin­ner­satz ist nicht möglich.

(6) Der Anspruch auf Gewinn bzw. Gewin­ner­satz ist ausgeschlossen.

(7) Die Gewinner:innen kön­nen nach deren Bekannt­ga­be ab dem dar­auf­fol­gen­den Werk­tag bei den SWJ im Kun­den­zen­trum durch die Gewinner:innen oder bei Vor­la­ge einer Voll­macht durch eine/​n von ihnen Bevollmächtigte/​n abge­holt werden.

(8) Durch die Teil­nah­me am Gewinn­spiel wil­li­gen die Teil­neh­men­den in die Ver­wen­dung und Wei­ter­ver­ar­bei­tung ihrer bereit­ge­stell­ten Daten (wie Bei­trä­ge, Fotos und Vide­os) ein.

(9) Die erho­be­nen Daten sowie die von den Teil­neh­mern bereit­ge­stell­ten Fotos, Abbil­dun­gen oder Gra­fi­ken wer­den zum Zwe­cke des Gewinn­spiels sowie der mög­li­chen Ver­wen­dung für Mar­ke­ting­maß­nah­men unter Ein­hal­tung der gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen erho­ben, ver­ar­bei­tet und verwendet.

  1. Vor­zei­ti­ge Been­di­gung des Gewinnspiels

Die SWJ behal­ten sich vor, das Gewinn­spiel zu jedem Zeit­punkt ohne Anga­be von Grün­den abzu­bre­chen oder zu been­den, ins­be­son­de­re dann, wenn aus tech­ni­schen Grün­den (z. B. Viren im Com­pu­ter­sys­tem, Mani­pu­la­ti­on oder Feh­ler in der Hard- und/​oder Soft­ware) oder aus sons­ti­gen Grün­den eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Gewinn­spiels nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann. Der Teil­neh­mer kann in die­sem Fall kei­nen Scha­dens­er­satz von der SWJ ver­lan­gen oder ande­re Ansprü­che gel­tend machen.

  1. Haftung

(1) Die SWJ wird spä­tes­tens mit der Aus­hän­di­gung des Gewinns von allen Ver­pflich­tun­gen frei, sofern sich nicht aus die­sen Rege­lun­gen ein frü­he­rer Zeit­punkt ergibt.

(2) Für Sach- und/​oder Rechts­män­gel an den Gewin­nen haf­tet SWJ nicht. SWJ wird jedoch, soweit mög­lich, bei der Regu­lie­rung von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen behilf­lich sein. § 521, 523 f. BGB blei­ben unberührt.

(3) SWJ haf­tet nicht für die Insol­venz eines mit der Gewinn­be­reit­stel­lung beauf­trag­ten Dienstleisters/​Händlers/​Herstellers sowie die sich hier­aus für die Durch­füh­rung und Abwick­lung des Gewinn­spiels erge­ben­den Folgen.

(4) Besteht der Gewinn in der Teil­nah­me an einem Event (Kon­zert, Besuch einer Ver­an­stal­tung, Inan­spruch­nah­me eines ein­tritts­pflich­ti­gen Ange­bots Drit­ter) so über­nimmt SWJ kei­ne Gewähr für die Durch­füh­rung des Events und die Mög­lich­keit der Teil­nah­me. Dies­be­züg­lich wird auf die AGB des Ver­an­stal­ters verwiesen.

(5) Füh­ren in der Sphä­re des Gewin­ners lie­gen­de und/​oder durch sein schuld­haf­tes Han­deln her­vor­ge­ru­fe­ne Umstän­de dazu, dass der Gewinn nicht zweck­ent­spre­chend ver­wen­det wer­den kann, so kann SWJ hier­für nicht in Haf­tung genom­men wer­den. Dies gilt ent­spre­chend für den Unter­gang des Gewinns nach des­sen Über­ga­be an den Gewinner.

(6) Nimmt der Gewin­ner den Gewinn in Anspruch und erfährt dadurch bzw. weil er in den Anwen­dungs­be­reich von All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen Drit­ter fällt eine Ver­let­zung sei­ner Rech­te, so ist er nicht berech­tigt, die­sen Scha­den gegen­über SWJ gel­tend zu machen.

(7) Für die Recht­mä­ßig­keit von AGB Drit­ter über­nimmt SWJ kei­ne Haftung.

  1. Sonstiges

(1) Die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen gel­ten für die Teil­nah­me an dem jewei­li­gen Gewinn­spiel über die Social-Media-Sei­ten von SWJ. Jet­zi­ge Teil­nah­me- und Durch­füh­rungs­be­din­gun­gen kön­nen jeder­zeit von SWJ ohne geson­der­te Benach­rich­ti­gung geän­dert werden.

(2) Der Rechts­weg ist ausgeschlossen.

(3) Es ist aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land anwendbar.

(4) Soll­ten ein­zel­ne die­ser Bestim­mun­gen ungül­tig und/​oder undurch­führ­bar sein oder wer­den, bleibt die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt. SWJ und der Teil­neh­mer des Gewinn­spiels ver­ein­ba­ren für die­sen Fall, die unwirk­sa­me und/​oder undurch­führ­ba­re Bestim­mung durch eine Bestim­mung zu erset­zen, die zu einer für bei­de Par­tei­en zumut­ba­ren und die Inter­es­sen der Par­tei­en wah­ren­den Rege­lung führt und dem von den Par­tei­en gewoll­ten Rege­lungs­zweck mög­lichst nahekommt.

Kundenservice

Kontakt zu uns

Rückruf anfordern

Das Hochwasser bereitet vielen Jülicherinnen und Jülichern die unterschiedlichsten Probleme. Wir möchten allen Betroffenen schnell und effektiv Hilfe leisten. Nutzen Sie bitte einer der folgenden Möglichkeiten, um bei uns Hilfe anzufordern: