Sie betreiben ein Gewerbe und benötigen Strom von mindestens 80.000 kW/h im Jahr. Gerne unterstützen wir Sie mit einer Profi-Beratung. Machen sie Ihren persönlichen Tarif-Check bei Ihrem SWJ-Berater.
Die Stadtwerke Jülich GmbH ist nach dem EnWG in der Fassung vom 13. Juli 2005 als Energieversorger im Rahmen der Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung für maximal drei Monate für die Belieferung von Letztverbrauchern im Netzgebiet Jülich mit Strom und Gas verpflichtet.
Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Gasliefervertrag abschließen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Gasliefervertrag mit uns abschließen.
derzeit überarbeiten wir unsere Strom- und Erdgasangebote. Grund dafür ist die aktuelle Situation auf den Energiemärkten. Trotz der herausfordernden Lage können wir Ihnen die Grundversorgung für Jülich weiterhin anbieten. Wir bitten, von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen zu Alternativen abzusehen, da die Kolleginnen und Kollegen im Kundenservice Ihnen derzeit leider auch kein anderes Angebot unterbreiten können. Sobald sich die Lage wieder entspannt, werden Sie wie gewohnt die Angebote auf unserer Internetseite finden.
Das Hochwasser bereitet vielen Jülicherinnen und Jülichern die unterschiedlichsten Probleme. Wir möchten allen Betroffenen schnell und effektiv Hilfe leisten. Nutzen Sie bitte einer der folgenden Möglichkeiten, um bei uns Hilfe anzufordern: