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Stadt­wer­ke Jülich hel­fen bei der Gar­ten­be­wäs­se­rung: Mit Zwi­schen­zäh­ler Abwas­ser­ge­büh­ren sparen

Jülich. Wel­cher Haus­be­sit­zer kennt das nicht? Es ist heiß und der Gar­ten muss drin­gend bewäs­sert wer­den, damit nicht alle Pflan­zen ver­trock­nen. Nutzt man das „nor­ma­le“ Haus­halts­was­ser, müs­sen neben der ent­nom­me­nen Men­ge auch noch Abwas­ser­ge­büh­ren ent­rich­tet werden.

„Das muss aber nicht sein“, weiß Kris­ti­na Weig­an­dt von der Kun­den­be­treu­ung der Stadt­wer­ke Jülich GmbH (SWJ). Denn die Abwas­ser­ge­büh­ren ent­fal­len, wenn mit einem soge­nann­ten „Zwi­schen­zäh­ler“ die Was­ser­men­gen für den Gar­ten ermit­telt werden.

Der Ein­bau des Zäh­lers ist beim Steu­er­amt der Stadt Jülich zu bean­tra­gen, da die SWJ zwar für die Frisch­was­ser­lie­fe­rung, nicht aber für die Abwas­ser­be­rech­nung zustän­dig ist. Das Form­blatt dazu gibt es hier im Inter­net. Für die Geneh­mi­gung, die in der Regel kurz­fris­tig erteilt wird, erhebt die Stadt eine ein­ma­li­ge Ver­wal­tungs­ge­bühr von 12 Euro. Der Haus­ei­gen­tü­mer muss sich dann einen sol­chen Zwi­schen­zäh­ler besor­gen und selbst oder mit Hil­fe eines Instal­la­teurs einbauen.

Am Ende des Jah­res muss der Zäh­ler­stand der Stadt Jülich gemel­det wer­den. „Wir infor­mie­ren die Stadt über die bezo­ge­ne Frisch­was­ser­men­ge. Davon wird die Men­ge für die Gar­ten­be­wäs­se­rung abge­zo­gen und nur der ver­blei­ben­de Anteil bei der Abwas­ser­be­rech­nung berück­sich­tigt“, infor­miert Ibra­him Güler, Lei­ter der SWJ-Kun­den­be­treu­ung. „So kann man deut­lich güns­ti­ger sei­nen Gar­ten gie­ßen. Das ist schon eine schö­ne finan­zi­el­le Entlastung.“

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